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Ausschreibungsdetails

Unterstützende Dienstleistungen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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13.11.2022

13.12.2022 12:00

13.12.2022 12:00

04513-3/22(2022)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

13.11.2022 13:00

2022/S 221-636126

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Kapelle-Ufer 1
Postleitzahl: 10117
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Unterstützende Dienstleistungen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR)

04513-3/22(2022)

II.1.2)
CPV-Code

Administrative Dienste im Bildungswesen (75121000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

In Übereinstimmung mit der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) und ihrer Aktualisierung vom 22.Mai 2017 wurde in Deutschland ein Nationaler Qualifikationsrahmen (der sogenannte „Deutsche Qualifikationsrahmen“, Abk.: DQR) entwickelt. Mit Überarbeitung dieser Empfehlung durch das Europäische Parlament und den Rat (22. Mai 2017) verpflichteten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den EQR in seinen wichtigsten Zielen beizubehalten und so weiterzuentwickeln, dass Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Lernenden das Verständnis nationaler, internationaler und in Drittländern erworbener Qualifikationen erleichtert wird.

Der DQR definiert bildungsbereichsübergreifend acht Kompetenzniveaus, denen bislang über 1.200 Qualifikationen zugeordnet wurden. Ziel ist es, die Transparenz im deutschen Bildungssystem durch bessere Vergleichbarkeit von Qualifikationen zu erhöhen, Durchlässigkeit zu unterstützen und lebenslanges Lernen zu fördern.

Auf der Grundlage des Gemeinsamen Beschlusses von Bund und Ländern wurde der DQR nach einer fünfjährigen Entwicklungsphase zum 1. Mai 2013 offiziell eingeführt. Zur Umsetzung und Weiterentwicklung des DQR wurde eine „Bund-Länder-Koordinierungsstelle Deutscher Qualifikationsrahmen“ (B-L-KS DQR) unter Federführung von BMBF und KMK eingesetzt, die den Prozess steuert und koordiniert. An diesem Prozess sind Akteure aus der Allgemeinbildung, der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen sowie weiterer Experten aus Wissenschaft und Praxis beteiligt, die zusammen mit der B-L-KS den „Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen“ (AK DQR) bilden.

Gemäß Gemeinsamem Beschluss (Artikel 3 und 4) wird die Arbeit der Bund-Länder-Koordinierungsstelle durch die jeweils zuständigen Arbeitseinheiten des Sekretariats der KMK und des BMBF unter deren Federführung der DQR in Deutschland umgesetzt wird, unterstützt. Die durch die Umsetzung des Gemeinsamen Beschlusses verursachten Kosten werden im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten von jeder Seite selbst getragen. Zur Wahrnehmung der aus dem o. g. Beschluss resultierenden Aufgaben unterhalten und finanzieren die Länder eine spezielle Arbeitseinheit im Sekretariat der KMK. Die auszuschreibende Dienstleistung dient daher ausschließlich der inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung des BMBF. Sie umfasst u.a. die Unterstützung des BMBF bei der Vorbereitung und Organisation von Gremiensitzungen und Veranstaltungen, bei der Zuordnung von Qualifikationen zum DQR, bei der Weiterentwicklung und Pflege der DQR-Internetseite sowie bei Kommunikationsmaßnahmen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

siehe Ziffer II.1.4) und Leistungsbeschreibung

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.02.2023

31.01.2027

Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=487784&criteriaId=27503

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

13.12.2022

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

28.02.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

13.12.2022

13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.11.2022


Eignungskriterien



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