Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung - Sektoren
Richtlinie 2014/25/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=487380
I.6)
Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
A 2022/28 Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 2.2 Mansfelder Straße West Baustraßen, Zuwegungen
A 2022/28
Straßenbauarbeiten (45233120)
Bauauftrag
Stadtbahnprogramm Halle (Saale), Vorhaben 2.2 -Mansfelder Straße West,
Objekt-Nr.: 10 10 15, Auftragsteil 06.01.01 Baustraßen und Zuwegungen
- Herstellung Zufahrtsrampe Widerlager Ost mit Verbauarbeiten,
- Baustraße Salinevorplatz
- Verbreiterung Zufahrtsstraße West
- temporäre Straßenbeleuchtung
II.2)
Beschreibung
Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen (45223000)
Straßenbeleuchtungsmasten (34928510)
Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02, NUTS 3)
Straßen- und Wegebau:
- ca. 1500 m² Asphalttragdeckschicht herstellen
- ca. 375 m³ Schotter-/Frostschutzschicht herstellen
- ca. 1500 m² Geotextil einbauen
- ca. 700 m² Pflaster aufnehmen, inkl. Tragschichten
- ca. 140 St Wurzelstubben roden
- ca. 400 m Bohrlochsondierung zur Kampfmittelüberprüfung
- ca. 70 m Trägerbohlverbau
Erschütterungs- und Schwingungsmessung
Markierungsarbeiten
Erdarbeiten:
-ca. 2500 m³ Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, nach Beprobung fachgerechte Entsorgung
-Gründungs- und Anschlussarbeiten der Haltestellenausstattung
Gewerk Straßenbeleuchtung:
-Errichtung einer bauzeitlichen temporären Straßenbeleuchtungsanlage inkl. Verkabelung u. Steuerschränke
-ca. 60 Stück temporäre Leuchten einschließlich Verkabelung
Preis
09.01.2023
27.02.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
a)
- aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote), (Anlage A7)
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (Anlage A9)
- Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage A10)
- Eigenerklärung zu: Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Anlage A11)
Eignungsnachweise, welche über entsprechende Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden zugelassen, der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen.
b) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe die Anlage A11.1 Eigenerklärung Sanktionen abzugeben.
c) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A13 die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.
d) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer III. für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A14 sowie Nachunternehmerverzeichnis nach Anlage A15 mit dem Angebot vorgelegt werden.
e) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber für notwendig erachtete Nachweise nach Ziffer III.einschließlich der Verpflichtungserklärung nach Anlage A14 in Bezug auf Nachunternehmer vom Bieter nachfordern, die in die engere Auswahl kommen.
f) Bieter, die in die engere Auswahl kommen, haben auf Anforderung (innerhalb der dann gesetzten Frist),
- die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen
- die Urkalkulation, Urkalkulation von Nachunternehmern einzureichen
g) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des Ordners A zu entnehmen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre unter Verwendung Formblatt 124 (A9)
Angabe in Anlage A9 (Formblatt 124).
Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen vor.
- Anlagen A10, A11 und A11.1
ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des Ordners A zu entnehmen.
a) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage A12)
Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend.
b) Vertragserfüllungs-und Gewährleistungsbürgschaft gemäß Formblättern 421 (Anlage A18), 422 (Anlage A19) , soweit zutreffend: Abzahlungs- /Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Formblatt 423 (Anlage A20)
Vergabeunterlagen (insbesondere Ordner A), VOB
Im Fall einer Bietergemeinschaft:
- gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
- zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft unter Angabe der Rechtsform im Original unter Verwendung der Anlage A6 eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die
Bietergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Diese Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
13.12.2022
11:00
- Deutsch (DE)
10.02.2023
13.12.2022
11:00
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich
über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
h) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den
Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale
der eingereichten Kopien zu verlangen.
k) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
l) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.
m) Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied folgende Unterlagen einzureichen:
A7 Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
A8 Vertraulichkeitserklärung
A9 124 Eigenerklärung
A10 Erklärung Mindestlohn
A11 Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB
A11.1 Eigenerklärung Sanktionen
A12 Versicherungsnachweis
Die Auftraggeberin behält sich die weitere Nachforderung von Unterlagen vor.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11.11.2022