Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Rahmenvereinbarung mobile Umkehrosmoseanlage
B 20.19 - 0131/22/VV : 1
Trinkwasser (41110000)
Lieferauftrag
Lieferung von Wasseraufbereitungsanlagen mit Umkehrosmose und Zubehör
II.2)
Beschreibung
Trinkwasser (41110000)
Ulm, Stadtkreis (DE144, NUTS 3)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35, NUTS 3)
Kassel, Landkreis (DE734, NUTS 3)
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen mit Umkehrosmose und Zubehör bestehend aus:
-Umkehrosmoseanlage
Zubehör
-Wasseranalyse-Set
-Rohwasserbecken
-Set Ersatzvorfilter
-Set Ersatzmembrane inkl. Dichtsatz
Der garantierte Abnahmewert (Mindestauftragsvolumen) beträgt 150.000,00 € netto.
Der geschätzte Gesamtwert beträgt 1.120.000,00 € netto. Der Höchstwert des Auftragsvolumens entspricht dem geschätzten Gesamtwert.
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu diesem Höchstwert abgerufen werden.
Preis
Laufzeit in Monaten: 36
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Zum Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
-Kopie des Zertifikats EN ISO 9001 oder gleichwertig
Zum Nachweis eines Umweltmanagementsystems reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
-Kopie des Zertifikats ISO 14001 oder gleichwertig
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
15.12.2022
11:30
- Deutsch (DE)
31.03.2023
15.12.2022
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Die "Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentral- und eine Wettbewerbsregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die Anlage "Unternehmensdaten" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft fügen Sie die ausgefüllte Anlage "Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung", im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Unterauftragsvergabe fügen Sie die ausgefüllte "Anlage_Unterauftraege" und im Rahmen einer Eignungsleihe fügen Sie die ausgefüllte "Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge" ihrem Angebot bei.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07.12.2022