Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=486318
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Projekt 507 TP 2 LOS A "Zeek-Dissektoren und aktive Anfragen" und LOS B "Abgleich von Gerätedaten" zur besseren Nutzung von KI in ICS-Netzwerken
P507 TP 2 LOS A und Los B
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Das Projekt hat das Ziel bestehende Gerätedatenbanken zu aktualisieren. Hierzu wird auf das Projekt 507 Teilprojekt 1 „Künstliche Intelligenz zur Verbesserung der Cybersicherheit von industriellen Steuerungsnetzwerken“ als Datengrundlage zurückgegriffen. Wesentlich für das Projekt ist mit den unterschiedlichen vorliegenden Informationsquellen eine Bewertung vorzunehmen, um ein Gerät eindeutig zu charakterisieren (Arbeitspaket 2/ Los B: Abgleich von Gerätedaten). Zudem ist basierende auf benutzerdefinierten Vorgaben oder über einen Konfidenzwert bezüglich der Gerätecharakterisierung eine aktive Anfrage an die Geräte über das Netzwerk zu ermöglichen (Arbeitspaket 1/ Los A: Zeek-Dissektoren und aktive Anfragen). Um die Konfidenz zu erhöhen ist es notwendig, die Anzahl der in Malcolm auswertbaren Protokolle zu erhöhen. Bei ausreichender Konfidenz werden über Anfrageroutinen weitere Informationen eingeholt. Ein wesentlicher Bestandteil ist, dass alle Arbeitspakete dieselbe Schnittstelle aufweisen.
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)
Beschreibung
Los 1
Projekt 507 TP2 Los A: Zeek-Dissektoren und aktive Anfragen
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Beim Auftragnehmer
Im Rahmen von Los 1 sind vom Auftragnehmer (AN) in einer eigenständigen Studie insbesondere die folgenden Themenbereiche umfassend zu bearbeiten (inkl. Darstellung, Analyse und Bewertung):
- Reale Ereignisse, die in der Vergangenheit zu weitreichenden Internetstörungen geführt haben (etwa Loop beim AMS-IX, Stromausfall Frankfurt, Kabelbrand in Seoul).
- Fiktive Ausfallszenarien
- Abhängigkeit der regionalen Internet-Infrastruktur von internationalen Kabelverbindungen
- Die in den letzten Jahren stattgefundenen Veränderungen in der Internetinfrastruktur (inkl. Content Provider, Content-Distribution-Networks, Backbone-Infrastruktur, mit dem Internet verbundene Endgeräte, etc.)
- Gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen dieser Entwicklungen
- Ausblick auf zu erwartende Entwicklungen
Laufzeit in Monaten: 15
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 2
Projekt 507 TP2 Los B: Abgleich von Gerätedaten
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Beim Auftragnehmer
siehe II.1.4)
Laufzeit in Monaten: 6
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (Los A und Los B)
Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen:
Artikel 5k
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen?
Bitte die Frage nur mit „JA“ (Bestätigung) oder „NEIN“ (keine Bestätigung) beantworten.
Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
2) Referenzen (Los A und Los B)
Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen in der Neu- und Weiterentwicklung von Projekten im Bereich Softwareentwicklung.
Die genannten Referenzen müssen insbesondere die Fähigkeit der beteiligten Unternehmen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung sowie die Ausarbeitung und Umsetzung innovativer Lösungen belegen. Im Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen bereits Erfahrungen in den folgenden Erfahrungsbereichen gesammelt haben:
- Softwareentwicklung
Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein:
- Auftraggeber inkl. Fachbereich
- (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
- Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich
- Dauer
- Auftragsvolumen
Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderungen: Insgesamt sind mindestens drei geeignete Referenzen vorzulegen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch geeigneten Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
3) Qualitätsmanagement (Los A und Los B)
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
06.12.2022
14:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
06.12.2022
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03.11.2022