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Ausschreibungsdetails

Redaktion der Publikationsreihe FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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09.11.2022 (letzte Änderung am 27.12.2022)

08.12.2022 12:00

08.12.2022 12:00

BZgA_RV_18_22

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

27.12.2022 16:45

2022/S 218-623850

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postanschrift: Maarweg 149-161
Postleitzahl: 50825
Ort: Köln
NUTS: Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bzga.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Redaktion der Publikationsreihe FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung

BZgA_RV_18_22

II.1.2)
CPV-Code

Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten (79550000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Durch das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) hat die BZgA den gesetzlichen Auftrag, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Familienberatungseinrichtungen, zielgruppenspezifische Konzepte zur Sexualaufklärung und Familienplanung zu erstellen und bundeseinheitliche Aufklärungsmaterialien zu verbreiten. Eine relevante Zielgruppe der Aufklärungsmaterialien sind Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die im Bereich der Schwangerschafts(konflikt)beratung und der sexuellen Bildung tätig sind.

Das Periodikum „FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung“ bietet einen regelmäßigen bundesweiten Überblick über neue Medien, Projekte und Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Familienplanung und stellt Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen und Evaluationen vor. Sie erscheint 1 bis 3 mal pro Jahr (siehe hier: https://www.forschung.sexualaufklaerung.de/FORUM/).

Die Zeitschrift wird insbesondere an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Sexualaufklärung und Familienplanung kostenlos über einen Verteiler postalisch versendet. Neben dem gedruckten Exemplar wird sowohl die gesamte Ausgabe als auch Einzelbeiträge barrierearm und kostenfrei online zum Download zur Verfügung gestellt.

Vertragsgegenstand hier ist die redaktionelle Betreuung der o.g. Zeitschrift FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung. Der Auftrag umfasst die Erstellung von jährlich bis zu drei Ausgaben. Ebenfalls umfasst der Auftrag die Unterstützung der für den Druck und die Onlinestellung zuständigen Dienstleister sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Öffentlichkeitsarbeit und dem Publikationsmanagement.

Für eine detailliertere Beschreibung des Auftragsgegenstands siehe die Leistungsbeschreibung (Anhang 03) der Vergabeunterlagen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen von Verfassern (92312210)

II.2.3)
Erfüllungsort

Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Aufklärungsmaterialien zu verbreiten. Eine relevante Zielgruppe der Aufklärungsmaterialien sind Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die im Bereich der Schwangerschafts(konflikt)beratung und der sexuellen Bildung tätig sind.

Das Periodikum „FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung“ bietet einen regelmäßigen bundesweiten Überblick über neue Medien, Projekte und Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Familienplanung und stellt Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen und Evaluationen vor. Sie erscheint 1 bis 3 mal pro Jahr (siehe hier: https://www.forschung.sexualaufklaerung.de/FORUM/).

Die Zeitschrift wird insbesondere an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Sexualaufklärung und Familienplanung kostenlos über einen Verteiler postalisch versendet. Neben dem gedruckten Exemplar wird sowohl die gesamte Ausgabe als auch Einzelbeiträge barrierearm und kostenfrei online zum Download zur Verfügung gestellt.

Vertragsgegenstand hier ist die redaktionelle Betreuung der o.g. Zeitschrift FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung. Der Auftrag umfasst die Erstellung von jährlich bis zu drei Ausgaben. Ebenfalls umfasst der Auftrag die Unterstützung der für den Druck und die Onlinestellung zuständigen Dienstleister sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Öffentlichkeitsarbeit und dem Publikationsmanagement.

Für eine detailliertere Beschreibung des Auftragsgegenstands siehe die Leistungsbeschreibung (Anhang 03) der Vergabeunterlagen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2023

31.12.2024

Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den Bedingungen dieses Vertrages verlängert werden. Im Fall der Inanspruchnahme der Option setzt der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich jeweils spätestens drei Monate vor Ende des Leistungszeitraumes darüber in Kenntnis. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB

2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG

3. Eigenerklärung zu § 21 AentG

4. Eigenerklärung zur Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.

6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen; nicht älter als 6 Monate bei Angebotsabgabe)

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

7. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.

zu 7: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

zu 8: Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

9. Vorlage geeigneter Referenzen

Vorlage von mindestens 2 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Projektzeitraums, des Projektvolumens und des Projektinhalts.

Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um ein Projekt zur Erbringung redaktioneller Leistungen im Bereich Sexualaufklärung oder Familienplanung aus den letzten drei Jahren handelt.

10. Angabe der technischen Fachkräfte

Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile, davon eines für den/die Hauptverantwortlichen und eines für die Vertretung des/der Hauptverantwortlichen).

Folgende Mindestanforderungen an die einzusetzenden technischen Fachkräfte stellt der Auftraggeber:

a) Fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und verwandten Bereichen

Die hauptverantwortlich mit der Leistungsausführung betraute Person und die Vertretung muss über fundierte Fachkenntnisse in den oben genannten Bereichen verfügen. Diese sind durch Auflistung der bestehenden Fachkenntnisse und ggf. Fort- und Weiterbildungen nachzuweisen. Mindestvoraussetzung ist der Abschluss eines geisteswissenschaftlichen Studiums.

b) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und Personen aus dem Wissenschafts- und Hochschulbereich

Die hauptverantwortlich mit der Leistungsausführung betraute Person und die Vertretung muss Erfahrungen in der Zusammenarbeit, sowohl mit öffentlichen Auftraggebern als auch mit Personen aus dem Wissenschafts- und Hochschulbereich, in Form einer Auflistung seiner Erfahrungen (mind. drei) in der Zusammenarbeit mit den vorbenannten Personen aus den letzten drei Jahren nachweisen.

c) Erfahrungen in der redaktionellen und inhaltlichen Bearbeitung wissenschaftlicher Publikationen

Die hauptverantwortlich mit der Leistungsausführung betraute Person und die Vertretung muss ihre Erfahrungen in der redaktionellen und inhaltlichen Bearbeitung wissenschaftlicher Publikationen durch Vorlage von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren belegen. Zu den Referenzen müssen folgende Mindestangaben gemacht werden: Auftragsgegenstand, Auftraggeber, Kontaktdaten, Leistungszeitraum, Inhalt und Umfang der Leistung.

d) Erfahrungen in der Redaktion von Texten

Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person und die Vertretung muss über eine mindestens fünfjährige Erfahrung in der Redaktion von Texten verfügen. Dies ist mittels einer Auflistung von mindestens fünf redaktionierten Texten (in fremder Autoreneignerschaft) mit einem Mindestumfang von 10 DinA4 Seiten aus den Bereichen Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung nachzuweisen.

e) Erfahrungen in Abstimmungsprozessen mit Gremien

Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person und die Vertretung muss über Erfahrungen in Abstimmungsprozessen mit Gremien verfügen. Hierzu sind mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren zur Thematik „Abstimmung mit Gremien“ in mindestens zwei der Bereiche Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung einzureichen.

f) Erfahrungen in der redaktionellen Betreuung von Internetportalen

Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person und die Vertretung muss über Erfahrungen in der redaktionellen Betreuung von Internetportalen verfügen. Als Nachweis ist mindestens ein Internetportal aufzuführen, welches in den letzten drei Jahren redaktionell (in Allein- bzw. Hauptverantwortung oder als Mitarbeiter/in) betreut wurde. Als Angabe müssen mindestens folgende Informationen benannt werden:

- Bezeichnung des Projektes bzw. der Internetseite

- Name des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten eines persönlichen Ansprechpartners

- Aussagen zu Dauer, Inhalt und Umfang der erbrachten Leistung

g) Deutschkenntnisse auf Muttersprachlerniveau (C2) sowie gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (C1)

Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person muss über Deutschkenntnisse auf Muttersprachlerniveau sowie gute Englischkenntnisse verfügen. Diese sind anhand einer Eigenerklärung zu belegen.

11. Erklärung, aus der die derzeitige Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist.

Von der Wertung ausgeschlossen werden Unternehmen, die die Eignung nicht erfüllen. Dabei beinhaltet die Eignungsprüfung eine Gesamtbetrachtung der hierzu vorliegenden Belege und Erklärungen und eine darauf basierende Prognoseentscheidung. Soweit die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, gilt die Eignung als nicht belegt. Die inhaltliche Prüfung umfasst weiterhin die Prüfung des Vorliegens der in §§ 123, 124 GWB angeführten Ausschlussgründe sowie eine etwaige Selbstreinigung des Unternehmens nach § 125 GWB. Weiter umfasst die Prüfung zudem die Prüfung, dass auch die Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG,§ 21 AEntG und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nicht vorliegen..

Wir weisen darauf hin, dass der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen kann, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.

zu 9: Vorlage geeigneter Referenzen

Vorlage von mindestens 2 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Projektzeitraums, des Projektvolumens und des Projektinhalts.

Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um ein Projekt zur Erbringung redaktioneller Leistungen im Bereich Sexualaufklärung oder Familienplanung aus den letzten drei Jahren handelt.

Zu 10: Angabe der technischen Fachkräfte

Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile, davon eines für den/die Hauptverantwortlichen und eines für die Vertretung des/der Hauptverantwortlichen).

Folgende Mindestanforderungen an die einzusetzenden technischen Fachkräfte stellt der Auftraggeber:

a) Fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und verwandten Bereichen

Die hauptverantwortlich mit der Leistungsausführung betraute Person und die Vertretung muss über fundierte Fachkenntnisse in den oben genannten Bereichen verfügen. Diese sind durch Auflistung der bestehenden Fachkenntnisse und ggf. Fort- und Weiterbildungen nachzuweisen. Mindestvoraussetzung ist der Abschluss eines geisteswissenschaftlichen Studiums.

b) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und Personen aus dem Wissenschafts- und Hochschulbereich

Die hauptverantwortlich mit der Leistungsausführung betraute Person und die Vertretung muss Erfahrungen in der Zusammenarbeit, sowohl mit öffentlichen Auftraggebern als auch mit Personen aus dem Wissenschafts- und Hochschulbereich, in Form einer Auflistung seiner Erfahrungen (mind. drei) in der Zusammenarbeit mit den vorbenannten Personen aus den letzten drei Jahren nachweisen.

c) Erfahrungen in der redaktionellen und inhaltlichen Bearbeitung wissenschaftlicher Publikationen

Die hauptverantwortlich mit der Leistungsausführung betraute Person und die Vertretung muss ihre Erfahrungen in der redaktionellen und inhaltlichen Bearbeitung wissenschaftlicher Publikationen durch Vorlage von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren belegen. Zu den Referenzen müssen folgende Mindestangaben gemacht werden: Auftragsgegenstand, Auftraggeber, Kontaktdaten, Leistungszeitraum, Inhalt und Umfang der Leistung.

d) Erfahrungen in der Redaktion von Texten

Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person und die Vertretung muss über eine mindestens fünfjährige Erfahrung in der Redaktion von Texten verfügen. Dies ist mittels einer Auflistung von mindestens fünf redaktionierten Texten (in fremder Autoreneignerschaft) mit einem Mindestumfang von 10 DinA4 Seiten aus den Bereichen Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung nachzuweisen.

e) Erfahrungen in Abstimmungsprozessen mit Gremien

Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person und die Vertretung muss über Erfahrungen in Abstimmungsprozessen mit Gremien verfügen. Hierzu sind mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren zur Thematik „Abstimmung mit Gremien“ in mindestens zwei der Bereiche Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung einzureichen.

f) Erfahrungen in der redaktionellen Betreuung von Internetportalen

Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person und die Vertretung muss über Erfahrungen in der redaktionellen Betreuung von Internetportalen verfügen. Als Nachweis ist mindestens ein Internetportal aufzuführen, welches in den letzten drei Jahren redaktionell (in Allein- bzw. Hauptverantwortung oder als Mitarbeiter/in) betreut wurde. Als Angabe müssen mindestens folgende Informationen benannt werden:

- Bezeichnung des Projektes bzw. der Internetseite

- Name des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten eines persönlichen Ansprechpartners

- Aussagen zu Dauer, Inhalt und Umfang der erbrachten Leistung

g) Deutschkenntnisse auf Muttersprachlerniveau (C2) sowie gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (C1)

Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person muss über Deutschkenntnisse auf Muttersprachlerniveau sowie gute Englischkenntnisse verfügen. Diese sind anhand einer Eigenerklärung zu belegen.

Zu 11: Erklärung, aus der die derzeitige Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist.

Von der Wertung ausgeschlossen werden Unternehmen, die die Eignung nicht erfüllen. Dabei beinhaltet die Eignungsprüfung eine Gesamtbetrachtung der hierzu vorliegenden Belege und Erklärungen und eine darauf basierende Prognoseentscheidung. Soweit die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, gilt die Eignung als nicht belegt. Die inhaltliche Prüfung umfasst weiterhin die Prüfung des Vorliegens der in §§ 123, 124 GWB angeführten Ausschlussgründe sowie eine etwaige Selbstreinigung des Unternehmens nach § 125 GWB. Weiter umfasst die Prüfung zudem die Prüfung, dass auch die Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG,§ 21 AEntG und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nicht vorliegen..

Wir weisen darauf hin, dass der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen kann, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

08.12.2022

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

28.02.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

08.12.2022

12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein

Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den

Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die

Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die

unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.

Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des

Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt

ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber

dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160

Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des

öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. §

135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn

sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter

und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6

Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die

Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der

Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

23.12.2022



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

23.12.2022


27.12.2022




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