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Ausschreibungsdetails

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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22.10.2022

21.11.2022 12:00

21.11.2022 12:00

Z23 - BEG Antragsverfahren

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

10.11.2022 11:46

2022/S 206-588188

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl: 65760
Ort: Eschborn
NUTS: Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Christian Freyer
Telefon: +49 6196-9082422
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Z23 - BEG Antragsverfahren

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung (75110000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Der Auftraggeber sucht einen externen Dienstleister, der ihn bei der Bearbeitung der zur Bundesförderung für effiziente Gebäude in der Antragsstufe unterstützt.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Görlitz (DED2D, NUTS 3)

Weißwasser

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG) fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude (BEG WG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Durchführung der BEG EM in der Zuschussvariante administriert das BAFA als Bewilligungsbehörde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die beiden Teilprogramme BEG WG und BEG NWG werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzt. Die nachfolgende Leistungsbeschreibung bezieht sich daher nur auf das Teilprogramm BEG EM.

Rechtsgrundlage für dieses Teilprogramm ist die Richtlinie des BMWK für die Bundesförderung für effiziente Gebäude; Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16. September 2021, welche am 18. Oktober 2021 im BAnz AT 18.10.2021 B2 veröffentlicht und mit Änderungsbekanntmachung zu den Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom 21. Juli 2022 (gültig ab 28. Juli 2022) geändert wurde. Ziel des Teilprogrammes BEG EM ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Teilprogramm BEG EM ist seit 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante möglich. Bei der Richtlinie zur Umsetzung des Bundesprogrammes handelt es sich um ein bundesweites Förderprogramm.

Die BEG EM ist ein zweistufiges Förderverfahren (Antrag und Verwendungsnachweis).

Die Stufe 1 (Antrag) beginnt mit Antragsstellung und endet mit dem Zugang des Zuwendungsbescheides. Mit dem Zuwendungsbescheid werden die Fördermittel für den Antragsteller verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 24 Monaten reserviert. Dieser Zeitraum kann auf Antrag verlängert werden.

Nach Abschluss der Maßnahme schließt sich die zweite Stufe (Verwendungsnachweis) des Verfahrens an. Der Antragsteller reicht den zugehörigen Verwendungsnachweis online im BAFA-Portal mit allen Rechnungen und Nachweisen ein. Nach positivem Prüfergebnis durch das BAFA wird die Fördersumme festgesetzt und ausgezahlt.

Die Antragstellung sowie die Bearbeitung der Anträge erfolgt ausschließlich elektronisch.

Um eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, soll ein externer Dienstleister das BAFA unterstützen. Zentrale Aufgabe des Dienstleisters soll die Bearbeitung der ersten Stufe von Antragskontingenten sein.

Des Weiteren obliegen dem Dienstleister die Mitwirkungs-, Überwachungs- und Berichtspflichten zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Programms gegenüber dem BMWK und dem BAFA. Die einzelnen Aufgaben werden detailliert nachfolgend beschrieben.

Das Mindestkontingent, welches dem Dienstleister vom BAFA zur Verfügung gestellt wird, beläuft sich auf 20.000 Anträge pro Monat bei einer Laufzeit von einem Jahr.

Das maximale Gesamtauftragsvolumen beläuft sich für diese 12 Monate auf 500.000 Anträge. Dieses maximale Kontingent wird jedoch nicht garantiert.

Um eine gleichbleibende Arbeitsqualität zu sichern, sollte der Dienstleister mindestens 10.000 Vorgänge pro Woche bearbeiten können.

Für die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher vertraglich übernommener Aufgaben ist vorgesehen, einen pauschalen Aufwendungssatz zuzüglich Umsatzsteuer pro bearbeiteten Antrag zu vergüten. In dieser pauschalen Vergütung sind sämtliche Aufwendungsansprüche für alle in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer II aufgeführten Tätigkeiten insbesondere Mitarbeiter, Hardware und Schulungsaufwände abgegolten. Ebenso werden Nebenkosten und Reisekosten nicht gesondert vergütet.

Eine Beleihung des Dienstleisters ist nicht vorgesehen. Der Dienstleister wird als unselbständiger Verwaltungshelfer tätig.

Die Bezahlung des Dienstleisters erfolgt je korrekt abgearbeitetem Vorgang.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 12

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Teilnahmevoraussetzung

- Anlage „Eigenerklärung Ausschlussgründe" (betrifft Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB

- Anlage „Eigenerklärung MiLoG" (mit weiteren Erklärungen nach AEntG und SchwarzArbG)

- Anlage „Eigenerklärung VO 2022-833"

(Eigenerklärung zur VO 2022-833 zu restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren)

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Es müssen mindestens 2 wertungsfähige Referenzen eingereicht werden. Wertungsfähig sind nur Referenzen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

Es ist ein Referenzprojekt zur Umsetzung von überregionalen öffentlichen Fördermaßnahmen mit hohen Antragszahlen und ähnlicher Thematik auf Richtlinienbasis nachzuweisen, das folgende Kriterien erfüllt:

- Benennung des Projekts,

- Kurzbeschreibung,

- Dauer des Projekts,

- Anzahl bearbeiteter Vorgänge,

- Anzahl des eingesetzten Personals,

- durchschnittliche Bearbeitungsdauer/Vorgang

Das BAFA behält sich vor, zur Überprüfung der Referenzen den Namen des Referenzgebers und eines Ansprechpartners beim Bieter anzufragen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

21.11.2022

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.04.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

21.11.2022

12:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

20.10.2022



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