Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=483810
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Evaluierung des Rahmenprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung "ErUM - Erforschung von Universum und Materie"
04513-7/12(2022)
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Auftragsgegenstand ist die eingehende, dem anerkannten wissenschaftlichen Standard entsprechende Ex-Post-Evaluierung folgender Strukturelemente des BMBF-Rahmenprogramms "ErUM - Erforschung von Universum und Materie" (ErUM) für den Zeitraum vom Beginn des Rahmenprogramms bis einschließlich 30. September 2022:
(1) ErUM-Pro Projektförderung einschließlich der damit ermöglichten unmittelbaren Beiträge der Zuwendungsnehmer zur Arbeit der Großforschungseinrichtungen,
(2) Prisma-Prozess als zentraler Strategieprozess von ErUM sowie das Zusam-menspiels der relevanten Akteure - außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen, (internationale) Forschungsorganisationen - etwa in Fachkomitees bei der Konzeption von Projektvorschlägen sowie
(3) die Maßnahmen der Wissenschafts- und Fachkommunikation.
Die Evaluierung dient als Erfolgskontrolle im Sinne von § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) iVm VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO sowie der Entwicklung konkreter Erkenntnisse und Empfehlungen zur programmatischen Weiterentwicklung von ErUM für die verbleibende Programmlaufzeit.
II.2)
Beschreibung
Deutschland (DE, NUTS 0)
s. Ziffer II.1.4) und Leistungsbeschreibung
01.01.2023
31.05.2024
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
18.11.2022
12:00
- Deutsch (DE)
15.01.2023
18.11.2022
13:00
BMBF-Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18.10.2022