Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Gesamtherstellung der Schriftenreihen sowie weitere Publikationen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
B 12.29 - 0587/22/VV : 1
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Gesamtherstellung der Schriftenreihen sowie weitere Publikationen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
Los 1: Vorlagenherstellung (Print und Digital)
Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)
Satzarbeit (79822000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung für die grafische Gestaltung, den Satz und die Vorlagenerstellung (Print und Digital) der Schriftenreihe und weiteren Publikationen des BBK geschlossen. Zu den Aufgaben der Auftragnehmerin gehören darüber hinaus die Bildrecherche und Beschaffung sowie die Herstellung und Lieferung von barrierefreien PDF-Dateien.
Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 180.000,00 Euro (netto).
Preis
180.000,00
EUR Euro
01.01.2023
31.12.2023
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal 31.12.2026 zu verlängern.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 2
Los 2: Druck und Lieferung
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über die Datenübernahme und -prüfung, die Druckformherstellung, den Druck, die buchbinderische Verarbeitung und die Lieferung von Druckerzeugnissen der Schriftenreihe und weiteren Publikationen des BBK geschlossen.
Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 480.000,00 Euro (netto).
Preis
480.000,00
EUR Euro
01.01.2023
31.12.2023
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal 31.12.2026 zu verlängern.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
a) Angaben zur technischen Ausrüstung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot je Los bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausrüstung (z.B.: Hard- und Software, Maschinenpark) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die Erbringung der geforderten Leistung grundsätzlich erfüllt sind.
Die geforderten Angaben zur technischen Ausrüstung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DIN A4 Seite haben.
b) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte in den Excel-Vorlagen "07.1_Vordruck Referenzen_Los 1" und "07.2_Vordruck Referenzen_Los 2" mindestens zwei gleichwertige Referenzen jeweils für Los 1 und für Los 2 in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Referenzen für Los 1
Referenzobjekt 1 (Nachweis für gestalterische Kompetenz)
Vom Bieter ist mindestens ein mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertiges Referenzobjekt als Nachweis für gestalterische Kompetenz zu benennen. Als gleichwertig werden Publikationen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
− Die Referenz muss mindestens folgende Publikation (Magazin, Heft, Broschüre o.ä.) mit Gestaltung auf Basis bestehender Gestaltungsrichtlinien (bzw. Corporate Design) umfassen.
− Die Publikation muss einen Seitenumfang von mindestens 100 Seiten haben und verschiedenen Textsorten, Tabellen, Grafiken und Bildmaterial enthalten.
Referenzobjekt 2 (Nachweis für Kompetenz barrierefreie PDF-Dateien)
Vom Bieter ist mindestens eine Referenz für barrierefreie PDF-Dateien zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
− Die barrierefreie PDF-Datei muss einen Umfang von mindestens 100 Seiten haben und verschiedene Textsorten, Tabellen, Grafiken und Bildmaterial enthalten.
− Die barrierefreie PDF-Datei muss den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Referenzen für Los 2
Referenzobjekt 1 (Nachweis für drucktechnische Kompetenz)
Vom Bieter ist mindestens ein mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertiges Referenzobjekt als Nachweis für drucktechnische Leistungen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzobjekte angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
− Druck, Weiterverarbeitung und Lieferung von klebegebundenen Broschüren
− Umfang: mind. 100 Seiten
− Format: DIN A5 bis DIN A4 inkl. Zwischenformate und quadratische Formate in diesem Bereich
− Druck: Umschlag: mind. 4/0-farbig Euroskala, Inhalt: mind. 4/4-farbig Euroskala
− Auflage: mind. 2.000 Exemplare
Referenzobjekt 2 (Nachweis für drucktechnische Kompetenz)
Vom Bieter ist mindestens ein mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertiges Referenzobjekt als Nachweis für drucktechnische Leistungen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzobjekte angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
− Druck, Weiterverarbeitung und Lieferung von Flyern
− Umfang: mind. 2 Seiten
− Format: DIN A5 bis DIN A4 inkl. Zwischenformate und quadratische Formate in diesem Bereich
− Druck: mind. 4/4-farbig Euroskala
− Auflage: mind. 1.000 Exemplare
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Für die Referenzen ist zwingend die Excel-Vorlage "07.1_Vordruck Referenzen Los 1" und "07.2_Vordruck Referenzen Los 2" zu verwenden. Nutzen Sie die Excel-Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind nur jeweils zwei Referenzen für Los 1 und für Los 2 gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungs-amt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
14.11.2022
11:30
- Deutsch (DE)
30.12.2022
14.11.2022
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02.11.2022