Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deIm Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter :
www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Hameln, Süntelstraße 6, Elektrotechnische Arbeiten
122553-4
Installation von Elektroanlagen (45311000)
Bauauftrag
Elektrotechnische Arbeiten
2.857.008,74
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Hameln-Pyrmont (DE923, NUTS 3)
Agentur für Arbeit Hameln, Süntelstraße 6, 31785 Hameln
Grundsanierung der Agentur für Arbeit:
Umfangreiche elektrotechnische Arbeiten sind in diesem Rahmen erforderlich.
Preis
12.04.2023
20.12.2024
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Keine
Vorlage einer Eigenerklärung nach Formblatt 124 VHB.
Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, werden entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen angefordert.
Vorlage einer Eigenerklärung nach Formblatt 124 VHB Bund.
Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, werden entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen angefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
09.11.2022
08:00
- Deutsch (DE)
09.11.2022
08:00
BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH, Lina-Ammon-Straße 9, 90471 Nürnberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich rügen. Als -unverzüglich- werden 7 Kalendertage definiert, die ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat. Es gilt die 15-Tages-Frist für einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07.10.2022