Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=481541
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Wissenschaftliche Begleitagentur für die Evaluierung der Förderprojekte aus dem Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
20.60.01-05
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Mit dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, finanziert aus dem Energie- und Klimafonds (EKF), fördert die Bundesregierung konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), vormals BMI, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR; im Folgenden als AG bezeichnet) mit der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms beauftragt. Eine Aufgabe der Programmumsetzung ist die Evaluation der Förderprojekte, insbesondere hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für Klimaschutz und -anpassung. Hierfür wird eine geeignete wissenschaftliche Begleitagentur (im Folgenden als AN bezeichnet) gesucht. Als Ergebnis der Evaluation sollen dem BMWSB Erfolg und Qualität der Fördermaßnahme dargelegt und Empfehlungen für zukünftige Programmziele abgeleitet werden. Die zu erwartenden Erkenntnisse sind zudem für die Aufstellung des Wirtschaftsplans und für den Beitrag zum jährlichen EKF-Bericht an den Bundestag erforderlich. Gleichzeitig sollen die Erkenntnisse der Fachöffentlichkeit bereitgestellt und Impulse für die kommunale Planungspraxis gegeben werden.
Das Bundesprogramm versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung und Modernisierung der (blau-) grünen Infrastruktur. Besonders bedroht vom Klimawandel ist das urbane Grün (Straßenbegleitgrün, Parks und Gärten) im verdichteten Stadtraum, der zudem von einem hohen Nutzungsdruck bestimmt ist. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier ökologische und gesellschaftliche Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung bedürfen. Gefördert werden vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende, begleitende und konzeptionelle Maßnahmen in urbanen Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Mit beispielgebenden und zukunftsweisenden Investitionen soll die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels gestärkt und zur Treibhausgasminderung beigetragen werden. Dabei sind durch eine integrierte Planung und Entwicklung sowie eine naturnahe, biodiverse, multifunktionale Gestaltung auch die vielfältigen weiteren Anforderungen an Grün- und Freiräume zu beachten. Dies betrifft beispielsweise die hohe Bedeutung zur Gesundheitsvorsorge, als sozialer Begegnungsort, als Biotopverbund und für nachhaltige Mobilität. Die öffentliche Zugänglichkeit ist daneben eine wesentliche Voraussetzung.
Aufgabe des gesuchten Auftragnehmers ist es, das Förderprogramm zu evaluieren. Hierzu sollen die rund 250 Förderprojekte (beider Tranchen 2020 und 2021) untersucht werden.
Eine Grundlage des Evaluierungsdesigns bietet das Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen für Außenanlagen (BNB-AA 2016), welches auf das Programm anzupassen ist. Insbesondere für die im Fokus der Evaluation stehenden Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sollen in Forschung und kommunaler Praxis verwendete Indikatoren vom AN auf ihre Eignung geprüft und in ein adäquates quantitatives Indikatorenset überführt werden.
420.168,06
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
siehe Leistungsbeschreibung
420.168,06
EUR Euro
01.03.2023
31.12.2025
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
siehe Leistungsbeschreibung
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe Eignungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Verhandlungsverfahren
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
21.11.2022
10:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19.12.2022
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.