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Ausschreibungsdetails

Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Wissenschaftliche Begleitagentur für die Evaluierung der Förderprojekte aus dem Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

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07.10.2022 (letzte Änderung am 22.12.2022)

21.11.2022 10:00

20.60.01-05

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

15.03.2023 19:31

2022/S 195-553430

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Postleitzahl: 53179
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Wissenschaftliche Begleitagentur für die Evaluierung der Förderprojekte aus dem Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

20.60.01-05

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Mit dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, finanziert aus dem Energie- und Klimafonds (EKF), fördert die Bundesregierung konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), vormals BMI, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR; im Folgenden als AG bezeichnet) mit der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms beauftragt. Eine Aufgabe der Programmumsetzung ist die Evaluation der Förderprojekte, insbesondere hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für Klimaschutz und -anpassung. Hierfür wird eine geeignete wissenschaftliche Begleitagentur (im Folgenden als AN bezeichnet) gesucht. Als Ergebnis der Evaluation sollen dem BMWSB Erfolg und Qualität der Fördermaßnahme dargelegt und Empfehlungen für zukünftige Programmziele abgeleitet werden. Die zu erwartenden Erkenntnisse sind zudem für die Aufstellung des Wirtschaftsplans und für den Beitrag zum jährlichen EKF-Bericht an den Bundestag erforderlich. Gleichzeitig sollen die Erkenntnisse der Fachöffentlichkeit bereitgestellt und Impulse für die kommunale Planungspraxis gegeben werden.

Das Bundesprogramm versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung und Modernisierung der (blau-) grünen Infrastruktur. Besonders bedroht vom Klimawandel ist das urbane Grün (Straßenbegleitgrün, Parks und Gärten) im verdichteten Stadtraum, der zudem von einem hohen Nutzungsdruck bestimmt ist. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier ökologische und gesellschaftliche Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung bedürfen. Gefördert werden vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende, begleitende und konzeptionelle Maßnahmen in urbanen Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Mit beispielgebenden und zukunftsweisenden Investitionen soll die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels gestärkt und zur Treibhausgasminderung beigetragen werden. Dabei sind durch eine integrierte Planung und Entwicklung sowie eine naturnahe, biodiverse, multifunktionale Gestaltung auch die vielfältigen weiteren Anforderungen an Grün- und Freiräume zu beachten. Dies betrifft beispielsweise die hohe Bedeutung zur Gesundheitsvorsorge, als sozialer Begegnungsort, als Biotopverbund und für nachhaltige Mobilität. Die öffentliche Zugänglichkeit ist daneben eine wesentliche Voraussetzung.

Aufgabe des gesuchten Auftragnehmers ist es, das Förderprogramm zu evaluieren. Hierzu sollen die rund 250 Förderprojekte (beider Tranchen 2020 und 2021) untersucht werden.

Eine Grundlage des Evaluierungsdesigns bietet das Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen für Außenanlagen (BNB-AA 2016), welches auf das Programm anzupassen ist. Insbesondere für die im Fokus der Evaluation stehenden Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sollen in Forschung und kommunaler Praxis verwendete Indikatoren vom AN auf ihre Eignung geprüft und in ein adäquates quantitatives Indikatorenset überführt werden.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

420.168,06

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

siehe Leistungsbeschreibung

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

420.168,06

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.03.2023

31.12.2025

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

siehe Leistungsbeschreibung

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe Eignungskriterien

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.4)
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

21.11.2022

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Internet-Adresse: http://www.bundekartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

19.12.2022



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

19.12.2022


22.12.2022




07.11.2022


10.11.2022




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