Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480593
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und Immobilienverwertung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Neubau Elisabeth-Selbert-Haus für den Deutschen Bundestag (ESH) - VOEK 044-22
VOEK 044-22
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten (45200000)
Bauauftrag
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt die ganzheitliche Vergabe der Planungs- und Bauleistungen durch einen Generalunternehmer für den Neubau des Elisabeth-Selbert-Hauses des Deutschen Bundestags. Der Auftraggeber hat eine eigene Genehmigungsplanung für die Gesamtmaßnahme erstellt, die den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote zur Verfügung gestellt wird. Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen fortzuplanen und zu errichten.
II.2)
Beschreibung
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin
Auf der Liegenschaft Unter den Linden 62-68 / Ecke Schadowstraße im Berliner Stadtbezirk Mitte soll für den Deutschen Bundestag ein neues Bürogebäude zur Unterbringung verschiedener Fachbereiche der Verwaltung oder optional für eine parlamentarische Nutzung errichtet werden. Insgesamt besteht ein Raumbedarf von 201 Büros zuzüglich Nebenflächen. Zusätzlich soll die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung mit einer Ausstellungsfläche und weiteren Räumen dort untergebracht werden.
Auf Grund der beim Deutschen Bundestag bestehenden besonderen Nutzerstruktur ist es erforderlich, einen kurzfristigen Wechsel von einer Verwaltungs- zu einer parlamentarischen Nutzung mit möglichst geringem, zusätzlichem baulichem und zeitlichem Aufwand zu gewährleisten. Dabei ist sowohl baulich und gebäudetechnisch als auch hinsichtlich der informations- und kommunikationstechnischen Ausstattung ein für Zwecke der parlamentarischen Nutzung entsprechender Standard zugrunde zu legen.
Das städtebauliche Umfeld ist geprägt durch Einrichtungen von Parlament und Regierung, Botschaften und sonstige Hauptstadtfunktionen. Das geplante Gebäude selbst wird Teil des Denkmalensembles „Dorotheenstadt“. Der Neubau muss sich daher in das Gesamtensemble überzeugend einfügen.
Es soll ein Büro-/Verwaltungsgebäude mit 6 Vollgeschossen und einem Untergeschoss entstehen. Der L-förmige Baukörper ist gemäß der im B-Plan vorgegebenen Traufhöhe von 22m über GOK geplant. Die Gesamtmaße des Gebäudes betragen ca. L x B = 72,36m x 53,40m. Das Gebäude soll: (i) eine Nutzungsfläche von 6.319 m2, (ii) BGF von 13.071 m2 und (iii) BRI von 50.756 m2 erweisen. Zurzeit befindet sich auf der Liegenschaft noch das Kellergeschoss des Verwaltungsgebäudes, das 1962-64 nach dem Entwurf von Peter Senf erbaut wurde. In den Jahren 2000 bis 2002 wurde die Liegenschaft für die provisorische Nutzung durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages umgebaut. Der oberirdische Teil des Vorgängergebäudes wurde bereits in einer separaten Baumaßnahme durch das BBR in den vergangenen zwei Jahren zurückgebaut. Die geplante Abbruchmaßnahme umfasst den kompletten Rückbau des zweigeschossigen Erschließungsbauwerks (Glaskubus) für die Schadowstraße 10/11 und 12/13 sowie den Abbruch des eingeschossigen Kellers der Vorgängerbebauung.
Angestrebt wird die Fertigstellung bis Mitte 2026
Qualitätskriterium Name: Projektorganisation und Qualitätssicherung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium Name: Baustelleneinrichtungskonzept und Maßnahmen zur Minimierung der Flächeninanspruchnahme sowie Reduzierung von Emissionen / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium Name: Konzept Umgang mit dem umliegenden Bestand in Bezug auf Abbruch, Unterfangungen, ggf. Verbau / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium Name: Plausibilität und inhaltliche Qualität des Generalterminplans / Gewichtung: 10
Preis Gewichtung: 50
Laufzeit in Monaten: 36
3
5
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie in der Bewertungsmatrix der Eignungskriterien beschrieben. Dabei wird die Leistungsfähigkeit der Bewerber folgendermaßen in den vier Hauptleistungsbereichen gewichtet: 1) Objektplanung Gebäude 20 % (Umsatz 3,6%, Allgemeine Referenzen 14%, Mitarbeiterzahlen 2,4%), 2) Objekt- und Tragwerksplanung - Ingenieurbauwerke 10% (Umsatz 1,8%, Allgemeine Referenzen 7%, Mitarbeiterzahlen 1,2%), 3) Fachplanung - TGA 10 % (Umsatz 1,8%, Allgemeine Referenzen 7%, Mitarbeiterzahlen 1,2%), 4) Abbruchleistungen 10% (Umsatz 1,8%, Allgemeine Referenzen 7%, Mitarbeiterzahlen 1,2%), 5) Bauleistungen 50% (Umsatz 35%, Allgemeine Referenzen 9%, Mitarbeiterzahlen 6%)
Bezüglich der genauen Anforderungen binnen der einzelnen Kriterien und ihrer Bepunktung wird auf die „Wertungsmatrix Teilnahmekriterien“ (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) verwiesen.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 3b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).
Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und ist die Bewerberzahl zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll. Die dem Teilnahmeantrag beigefügten Erklärungen und Nachweise müssen zwingend in der in dieser Bekanntmachung und den weiteren Vergabeunterlagen vorgeschriebenen Form eingereicht werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate,
2. Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer oder für ausländische Bewerber den Nachweis über die Mitgliedschaft in einer vergleichbaren Einrichtung,
3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung (Nachweis durch Eigenerklärung),
4. ggf. unterzeichnete Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung.
1. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung,
2. Eigenerklärung über die Jahresumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen.
Zu 1. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 20 Mio. € (je Schadensfall; 2-fach maximiert) sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 5 Mio. € (je Schadensfall; 2-fach maximiert) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut (Kopie genügt) (je Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt)
Zu 2. Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils: 1) für die Objektplanung i.H.v. 1 Mio. €, 2) für die Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke i.H.v. 0,5 Mio. €, 3) für die Fachplanung Technische Ausrüstung i.H.v. 1 Mio. €, 4) für die Abbruchleistungen i.H.v. 1 Mio. € und 5) Bauleistungen i.H.v. 40 Mio. € sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Nachweis durch Eigenerklärung).
1. Ausreichende berufliche Erfahrungen in der Erbringung von Planungs- und Bauleistungen in den genannten Disziplinen (Eigenerklärung, bei Bauleistungen zusätzlich Referenzschreiben): Liste der wesentlichen in den letzten 6 Jahren erbrachten Leistungen mit: Auftraggeber, Zeitpunkt Fertigstellung und andere Angaben, die für die Überprüfung der Mindestanforderungen erforderlich sind.
2. Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in genannten Disziplinen in letzten 3 Jahren (Eigenerklärung).
3. Angabe für die Leistungserbringung vorgesehenen Fachkräfte (Eigenerklärung und Vorlage der Ausbildungsnachweise).
Zu 1. Referenzen:
Mindestens eine Allgemeine Referenz und alle Besondere Referenzen in Disziplinen: 1) Objektplanung-Gebäude, 2) Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, 3) Fachplanung-TGA, 4) Abbruch und 5) Bau, mit Bauabnahme zwischen 1.1.2015 und Teilnahmefrist, die die Mindestanforderungen erfüllen:
1.1 Objektplanung-Gebäude:
1 Allgemeine Referenz: 1) Neubau-, Erweiterungs- oder Anbau vergleichbaren Objekts: Verwaltungs-, Büro-, Parlaments- oder Gerichtsgebäuden, Besucher- oder Informationszentren, Labor- oder Institutsgebäude, Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaal- und Kongresszentren, Kulturgebäude sowie Hotels mit vergleichbar hohem repräsentativem Anspruch, (HOZ III der Anlage 10.2 HOAI), 2) Projektvolumen mind. 40 Mio. € brutto (KG 200-500) pro Referenz, 3) LPH 5-8.
Folgende Besondere Referenzen: 1) Planung von Fertigteil-Fassaden aus Architekturbeton, 2) Planung WU-Beton mit Frischverbundfolie und 3) Planung mit BIM.
Mehrere Mindestanforderungen an die Besonderen Referenzen dürfen durch die gleiche Referenz (auch eine Allgemeine Referenz) nachgewiesen werden. Nicht für jede Anforderung ein gesondertes Projekt erforderlich. Anforderungen können durch eine oder mehrere Referenzen „gebündelt“ erfüllt werden, wenn alle Anforderungen der „Allgemeinen Referenz“ sowie zusätzlich der „Besonderen Referenz“ mit den Punkten 1-3 erfüllt sind.
Der Hinweis gilt auch für die anderen Disziplinen.
1.2 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke:
1 Allgemeine Referenz: 1) Baugrubenplanung und Sicherung umgegebenes Gebäudebestands, ggf. Berliner Verbau, Unterfangung von Bestandsgebäuden (HOZ IV der Anlage 12.2 HOAI) (wie z.B. Gründungen, Fundamente, und verankerte Stützkonstruktionen, Pfahlkonstruktionen; Untergrundverbesserung, Ankerarbeiten), 2) Baugrubenfläche mind. 1.000 m3 pro Referenz, 3) Projektvolumen von mindestens 1 Mio. € brutto (KG 300-400) pro Referenz, 4) LPH 5-8.
Folgende Besondere Referenzen: 1) Unterfangung sehr strukturschwacher Gebäude mit und verankerten Konstruktionen einschließlich Hochdruckinjektion, 2) Hebungsinjektionen, 3) Grundwasserabsenkungsanlagen und 4) Bauwerke (Baugrube neben Bestandsgebäude mit Unterfangung) geotechnische Kategorie 3 und Ausführung mit Beobachtungsmethode nach EC7.
1.3 Fachplanung-TGA:
1 Allgemeine Referenz: 1) Neubau-, Erweiterungs- oder Anbauprojekt mindestens jeweils 2 Anlagengruppen für mechanische und elektrotechnische Gewerke (HOZ II/III der Anl. 15.2 HOAI), 2 ) Projektvolumen von mindestens 10 Mio. € brutto (KG 400) pro Referenz, 3) LPH 5-8.
Folgende Besondere Referenzen: 1) oberflächennahe Bauteilaktivierung, 2) Geothermie, 3) Sprinklerung in Betondecken (ggf. Nebellöschanlagen) und 4) Planung mit BIM-Methodik.
1.4 Abbruchsleistungen:
1 Allgemeine Referenz: 1) von Stahlbetonkonstruktionen (Industrie/Hochbau/Wohngebäude/Brücken) mit unterirdischen Bauwerken/Keller, 2) Projektvolumen von mindestens 1 Mio. € brutto (KG 300-400) pro Referenz.
Folgende Besondere Referenzen: 1) im städtischen Kontext mit unmittelbarer Bestandsbebauung, 2) mit besonderen Anforderungen an die Einschränkung von Erschütterungen und Erschütterungsüberwachung, 3) mit flankierender Wasserhaltung.
1.5 Bauleistungen:
1 Allgemeine Referenz: 1) Neubau-, Erweiterungs- oder Anbau vergleichbaren Objekts: Verwaltungs-, Büro-, Parlaments- oder Gerichtsgebäuden, Besucher- oder Informationszentren, Labor- oder Institutsgebäude, Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaal- und Kongresszentren, Kulturgebäude sowie Hotels mit vergleichbar hohem repräsentativem Anspruch, (HOZ III der Anlage 10.2 HOAI), 2) Projektvolumen mindestens 40 Mio. € brutto (KG 200-500) pro Referenz, 3) Auftragsvolumen mindestens 60 % des Projektvolumens.
Folgende Besondere Referenzen: 1) Neubau Fertigteil-Fassaden aus Architekturbeton, 2) Sichtbetonwänden (min SB3), 3) WU-Beton mit Frischverbundfolie, 4) Spezialtiefbau (insbesondere komplexe innerstädtische Baugruben, denkmalsensible Unterfangungsmaßnahmen), 5) Geothermie und 6) Sprinklerung in Betondecken (ggf. Nebellöschanlagen).
Zu 2. Mitarbeiterzahlen:
Durchschnitt der Mitarbeiterzahlen (VZÄ) letzter 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel, die mit vergleichbaren Leistungen beschäftigt sind:
2.1 Objektplanung - Gebäude:
Mindestens 10 MA (VZÄ) Dipl.-Ing. (Uni, FH o.ä.), Master oder Bachelor Architektur oder vergleichbar, einschließlich nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Objektplanung - Gebäude.
2.2 Objekt- und Tragwerksplanung - Ingenieurbauwerke:
Mindestens 5 MA (VZÄ) Dipl.-Ing. (Uni, FH o.ä.), Master oder Bachelor Bauingenieurbauwesen oder vergleichbar, einschließlich nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Objekt- und Tragwerksplanung - Ingenieurbauwerke.
2.3 Fachplanung - TGA:
Mindestens 5 MA (VZÄ) Dipl.-Ing. (Uni, FH o.ä.), Master oder Bachelor Bauingenieur, Versorgungstechnik oder vergleichbar sowie sonstige MA (z.B. Bachelor, Techniker und Meister), die aufgrund Ihrer Erfahrung und Qualifikation mit Führungsaufgaben betraut sind, einschließlich nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Fachplanung - TGA.
2.4 Abbruchsleistungen:
Mindestens 7 MA (VZÄ) Dipl.-Ing. (Uni, FH o.ä.), Master oder Bachelor Bauingenieurbauwesen und Ausführung: Polier, Facharbeiter, Hilfsarbeiter einschließlich nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter für den Bereich Abbruchleistungen.
2.5 Bauleistungen:
Mindestens 7 MA (VZÄ) Dipl.-Ing. (Uni, FH o.ä.), Master oder Bachelor Bauingenieurwesen oder gleichwertig sowie Techniker, Meister und gewerbliche MA einschließlich nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Bauleistungen.
Zu 3. Technische Fachkräfte:
Alle Projektleiter sind namentlich zu nennen und haben die Mindestvorgaben zu erfüllen:
Gesamtprojektleiter: mindestens akademischer Grad Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen (FH/Uni) oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. Bauingenieurwesen oder gleichwertig und über eine Berufserfahrung bei Bauleistungen von mindestens 10 Jahren.
Mindestens eine persönliche Referenz, die Mindestanforderungen erfüllt: 1) Neubau-, Erweiterungs- oder Anbauprojekt eines vergleichbaren Objekts: Verwaltungs-, Büro-, Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Besucher- oder Informationszentren, Labor- oder Institutsgebäude, Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaal- und Kongresszentren, Kulturgebäude sowie Hotels mit vergleichbar hohem repräsentativem Anspruch, (Komplexität HOZ III der Anlage 10.2 HOAI), 2) Bauabnahme zwischen 1.1.2015 und Teilnahmefrist, 3) Projektvolumen mindestens 40 Mio. € (KG 200-500) pro Referenz.
3.1 Projektleiter Objektplanung - Gebäude:
1) Bauvorlageberechtigung (Kammernachweis), 2) mindestens akademischer Grad Dipl.-Ing. (FH/Uni) oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. Architektur, Städtebau oder vergleichbar, 3) Berufserfahrung in Objektplanung - Gebäude: mindestens 7 Jahren.
3.2 Projektleiter Ingenieurbauwerke:
1) Bauvorlageberechtigung (Kammernachweis), 2) mindestens akademischer Grad Dipl.-Ing. (FH/Uni) oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. Bauingenieurwesen oder vergleichbar 3) Berufserfahrung in Objekt- und Tragwerksplanung - Ingenieurbauwerke: mindestens 7 Jahren.
3.3 Projektleiter TGA:
1) Bauvorlageberechtigung (Kammernachweis), 2) mindestens akademischer Grad Dipl.-Ing. (FH/Uni) oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. Bauingenieur, Versorgungstechnik oder vergleichbar 3) Berufserfahrung in Fachplanung TGA: mindestens 7 Jahren.
3.4 Projektleiter Abbruchleistungen:
1) Mindestens akademischer Grad Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen (FH/Uni) oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. Bauingenieurwesen oder vergleichbar 2) Berufserfahrung bei Abbruchleistungen: mindestens 5 Jahren.
3.5 Projektleiter Bauleistungen:
1) Mindestens akademischer Grad Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen (FH/Uni) oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. Bauingenieurwesen oder vergleichbar 2) Berufserfahrung bei Bauleistungen: mindestens 7 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Verhandlungsverfahren
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
18.11.2022
12:00
- Deutsch (DE)
02.01.2024
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
1) Die Frist für Bieterfragen läuft am 06.11.2022 ab.
2) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
3) Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerbergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV). Auf das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihgeber“ wird verwiesen.
4) Falls eine Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe beabsichtigt ist, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
5) Neben den Vergabeunterlagen, werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bewerberfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen über die Vergabeplattform unter dem Link unter I.3) bereitgestellt. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne eine weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge ist möglich und wird ausdrücklich empfohlen. Sie bietet den Vorteil, dass die registrierten Bewerber über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Bewerberfragen automatisch informiert werden. Bewerber, die sich nicht registrieren lassen, müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen sowie deren Beantwortung auf der Plattform informieren. Unterlassen die betreffenden Bewerber die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Unterlagen (z.B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informationen dennoch für und gegen diese Bewerber. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die dem Bewerber für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
7) Es dürfen nur solche Bewerber am Wettbewerb teilnehmen und eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb) vorzulegen.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26.07.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.