Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister, bundesunmittelbare nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Bundesanstalt) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen, Bundesoberbehörde.
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Rahmenvertrag für die Durchführung von Frachttransporten
Z42-2022-0129
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
Dienstleistungen
Rahmenvertrag für die Durchführung von Frachttransportdienstleistungen
II.2)
Beschreibung
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Zum Leistungsumfang des Rahmenvertrages gehört der Transport von Waren (insbesondere Hardware) von den Dienstsitzen des ITZBund zu dessen Kundenbehörden sowie von Kundenbehörden des ITZBund zu den Dienstsitzen und Liegenschaften des ITZBund. Im Jahr des Vertragsbeginns (2022, verbleibende Monate) wird mit einem Versandvolumen von 100 bis 125 Paletten bundesweit gerechnet, die zu transportieren sind. Danach wird mit einem jährlichen Versandvolumen von 250 - 300 Paletten gerechnet, die zu transportieren sind.
Preis
Laufzeit in Monaten: 24
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
EA 1: Der Bieter hat alle in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" geforderten Erklärungen bezüglich der Einhaltung von Rechtsvorschriften ohne Einschränkungen abgegeben.
EA 2: Es liegt keiner der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 3: Es liegt keiner der in § 124 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 4: Die Zuverlässigkeit und Rechtstreue des Bieters ist nach seinen Erklärungen, weiteren Angaben im Angebot und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln. Weiterhin liegen keine Ausschlussgründe gemäß den Erklärungen vor.
EA 5: Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" gegeben.
EA 6: Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
27.10.2022
12:00
- Deutsch (DE)
30.12.2022
27.10.2022
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen
durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27.09.2022