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Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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28.09.2022

03.11.2022 12:00

03.11.2022 12:00

04514-1/1(2022)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

21.10.2022 11:03

2022/S 189-534302

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Dienstsitz Berlin
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bmbf.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes

04514-1/1(2022)

II.1.2)
CPV-Code

Beratung im Bereich Forschung (73210000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Einfache und transparente Informationswege zu Angeboten der öffentlichen Förderung sind im Wettbewerb um Innovationen und Know-how entscheidende Faktoren. Der Bund bietet daher mit der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes ein zentrales, übergreifendes und kostenfreies Beratungsangebot zur Forschungs- und Innovationsförderung, das sich in ein Netzwerk von weiteren, in der Regel spezialisierten Beratungsstellen einfügt. In ihrer Funktion als Erstanlaufstelle soll die Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes als Auftragnehmer des BMBF Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren Interessierten schnell und verlässlich ohne Suchaufwand Informationen zu Angeboten, Einreichungsstellen, Verfahrenswegen und Konditionen der Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes, aber auch der Länder und der Europäischen Kommission liefern.

Das umfangreiche Beratungs- und Serviceangebot, das durch eine derartige zentrale Stelle gewährleistet wird, ist innerhalb der Forschungslandschaft seitens der Förderinteressenten, Multiplikatoren, Projektträger und Bundesministerien einzigartig. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2023

31.12.2024

Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu einem Jahr.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480107&criteriaId=26241

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480107&criteriaId=26240


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

03.11.2022

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.01.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

03.11.2022

12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Internet-Adresse: http://www.bmbf.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung

informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Internet-Adresse: http://www.bmbf.de

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

26.09.2022


Eignungskriterien

Eignungskriterien.pdf
26.09.2022 11:55
Eignungskriterien.pdf
26.09.2022 11:55


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