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Ausschreibungsdetails

Projekt 553: Konzeption und Umsetzung der Evaluation des BSI-Förderprogramms zu KoPa Nr. 45 (KoPa45-Evaluation)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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28.09.2022

02.11.2022 14:00

02.11.2022 14:00

P553

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

28.09.2022 15:45

2022/S 189-534424

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Postleitzahl: 53133
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Projekt 553: Konzeption und Umsetzung der Evaluation des BSI-Förderprogramms zu KoPa Nr. 45 (KoPa45-Evaluation)

P553

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das 45. Element des Konjunkturprogramms (KoPa Nr. 45) der deutschen Bundesregierung zur Adressierung der Folgen der Corona-Pandemie fokussiert auf die Förderung zukünftiger Kommunikationstechnologien (5G/6G). Das BSI sieht zur Umsetzung ein Gesamtkonzept mit einem Förderprogramm sowie Vergaben vor. Mit dem Förderprogramm werden von 2022-2024 Vorhaben rund um IT- und Cybersicherheit im Bereich 5G/6G adressiert. Das Förderprogramm wird mithilfe eines beliehenen Projektträgers durchgeführt. Die weiteren Vergaben aus dem Gesamtkonzept sollen als Konjunkturmaßnahme einen Effekt auf die Wirtschaft zeigen. Mit der zu vergebenden Leistung sollen das Förderprogramm, die Vergaben und das Gesamtkonzept begleitenden und abschließend evaluiert werden. Es ist u.a. die finanzielle Wirksamkeit, die Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Das Gesamtkonzept an sich ist auf Effizienz und Effektivität zu evaluieren, Handlungsempfehlungen sind auszusprechen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Beim Auftragnehmer

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sieht gem. § 7 Abs. 2 vor, für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. In § 44 BHO werden die Vorgaben für Zuwendungen konkretisiert. Es ist die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachzuweisen. Unter 11a der VV zu § 44 BHO wird außerdem die Erfolgskontrolle geregelt, insofern, dass eine abgestufte Erfolgskontrolle durchzuführen ist. Gem. 11a 1 der VV zu § 44 BHO ist für jede Einzelmaßnahme zu prüfen, ob das mit ihr beabsichtigte Ziel zu erreichen ist oder erreicht wurde. Für übergeordnete Ziele und Programme ist außerdem gem. 11a. 2 der VV zu § 44 BHO die begleitende und abschließende Erfolgskontrolle mit den Bestandteilen Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle nach Maßgabe der VV zu § 7 BHO durchzuführen.

Die Ziffer 45 des Konjunkturpakets wird seitens BMI mit einer Zielematrix unterlegt, an deren Maßstäben sowohl die Vergaben des BSI als auch das Förderprogramm sich ausrichten sollen und messen werden. Da im BSI bislang kein in Art und Umfang vergleichbares Zuwendungsvorhaben (Förderprogramm sowie Vergaben) umgesetzt wurde, liegen keine Erfahrungswerte hinsichtlich der Evaluation, insbesondere des Förderprogramms, vor. Es fehlen zudem personelle Kapazitäten für die Konzeption und Umsetzung einer solchen Evaluation. Gerade im Hinblick auf die erstmalige Umsetzung eines Förderprogramms durch das BSI ist es notwendig, den Erfolg und ggf. Handlungs- bzw. strategische Empfehlungen für Steuerungsmaßnahmen im laufenden Förderprogramm sowie für künftige Förderprogramme durch eine externe, dritte Stelle erheben zu lassen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 37

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

02.11.2022

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

02.11.2022

14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den

Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.

Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

26.09.2022



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