Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480012
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Projekt 553: Konzeption und Umsetzung der Evaluation des BSI-Förderprogramms zu KoPa Nr. 45 (KoPa45-Evaluation)
P553
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Das 45. Element des Konjunkturprogramms (KoPa Nr. 45) der deutschen Bundesregierung zur Adressierung der Folgen der Corona-Pandemie fokussiert auf die Förderung zukünftiger Kommunikationstechnologien (5G/6G). Das BSI sieht zur Umsetzung ein Gesamtkonzept mit einem Förderprogramm sowie Vergaben vor. Mit dem Förderprogramm werden von 2022-2024 Vorhaben rund um IT- und Cybersicherheit im Bereich 5G/6G adressiert. Das Förderprogramm wird mithilfe eines beliehenen Projektträgers durchgeführt. Die weiteren Vergaben aus dem Gesamtkonzept sollen als Konjunkturmaßnahme einen Effekt auf die Wirtschaft zeigen. Mit der zu vergebenden Leistung sollen das Förderprogramm, die Vergaben und das Gesamtkonzept begleitenden und abschließend evaluiert werden. Es ist u.a. die finanzielle Wirksamkeit, die Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Das Gesamtkonzept an sich ist auf Effizienz und Effektivität zu evaluieren, Handlungsempfehlungen sind auszusprechen.
II.2)
Beschreibung
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Beim Auftragnehmer
Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sieht gem. § 7 Abs. 2 vor, für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. In § 44 BHO werden die Vorgaben für Zuwendungen konkretisiert. Es ist die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachzuweisen. Unter 11a der VV zu § 44 BHO wird außerdem die Erfolgskontrolle geregelt, insofern, dass eine abgestufte Erfolgskontrolle durchzuführen ist. Gem. 11a 1 der VV zu § 44 BHO ist für jede Einzelmaßnahme zu prüfen, ob das mit ihr beabsichtigte Ziel zu erreichen ist oder erreicht wurde. Für übergeordnete Ziele und Programme ist außerdem gem. 11a. 2 der VV zu § 44 BHO die begleitende und abschließende Erfolgskontrolle mit den Bestandteilen Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle nach Maßgabe der VV zu § 7 BHO durchzuführen.
Die Ziffer 45 des Konjunkturpakets wird seitens BMI mit einer Zielematrix unterlegt, an deren Maßstäben sowohl die Vergaben des BSI als auch das Förderprogramm sich ausrichten sollen und messen werden. Da im BSI bislang kein in Art und Umfang vergleichbares Zuwendungsvorhaben (Förderprogramm sowie Vergaben) umgesetzt wurde, liegen keine Erfahrungswerte hinsichtlich der Evaluation, insbesondere des Förderprogramms, vor. Es fehlen zudem personelle Kapazitäten für die Konzeption und Umsetzung einer solchen Evaluation. Gerade im Hinblick auf die erstmalige Umsetzung eines Förderprogramms durch das BSI ist es notwendig, den Erfolg und ggf. Handlungs- bzw. strategische Empfehlungen für Steuerungsmaßnahmen im laufenden Förderprogramm sowie für künftige Förderprogramme durch eine externe, dritte Stelle erheben zu lassen.
Laufzeit in Monaten: 37
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
02.11.2022
14:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
02.11.2022
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26.09.2022