Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Hubschrauber gebraucht - EC 135 T2+
B 22.19 - 0408/22/VV : 1
Hubschrauber, Flugzeuge, Raumfahrzeuge und andere Luftfahrzeuge mit Antrieb (34710000)
Lieferauftrag
gebrauchter Hubschrauber im Auslieferungszustand EC135 T2+
II.2)
Beschreibung
Hubschrauber (34711500)
Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C, NUTS 3)
Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C, NUTS 3)
1 Stück
Laufzeit in Monaten: 12
bei erforderlichem Bedarf
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV:
Zum Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung reichen Sie bitte einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug (in Kopie) ein. Dies gilt auch für den Fall von Unterauftragnehmern und Bewerber-/Bietergemeinschaften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV
Umsatz:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 4,0 Mio. EUR über die letzten drei Jahre betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV:
Der Bewerber und die eventuell eingeplanten Subunternehmer müssen über umfassende Erfahrungen in der Instandhaltung, Änderung und Reparatur von Hubschraubern verfügen:
- eine Zulassung als Entwicklungs- und Herstellungsbetrieb für Hubschrauber (CS-27) nach EASA Part 21 J und G gemäß Verordnung (EU) 748/2012 muss vorliegen
- eine Zulassung als Instandhaltungsbetrieb für das Muster EC 135 gemäß EASA Part 145 muss vorliegen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1321/2014
Zusätzlich zur Liste der Dokumente sind folgende Nachweise und Erklärungen bzgl. Eignung und Fachkunde vorzulegen:
- Nachweis, dass der Instandhaltungsbetrieb eine Genehmigung für Hubschrauber besitzt nach der VO(EU) Nr. 1321/2014 der Kommission vom 26.11.2014, Teil-145. Der Zulassungsumfang muss der Leistungserbringung entsprechen.
- Nachweis, dass der Entwicklungsbetrieb eine Genehmigung für Hubschrauber (CS-27) besitzt nach der VO(EU) Nr. 748/2012 der Kommission vom 03.08.2012, Teil-21. Der Zulassungsumfang muss der Leistungserbringung entsprechen.
- Erklärung zum Einverständnis zu einer möglichen Besichtigung des Betriebes durch Beauftragte des Beschaffungsamtes des BMI sowie des Bedarfsträgers vor der Auftragsvergabe. Werden bei der Betriebsbesichtigung Abweichungen zu den o.a. Mindestanforderungen an die Eignung z.B. hinsichtlich der Zulassung festgestellt, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes nach § 57 Abs. 1 VgV.
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug auf Änderung oder Reparatur von HS ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Nachweise der Zeit- und Ressourcenplanung:
Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Punkte zu adressieren:
Der Bewerber stellt formlos dar, wie er anhand seiner Ressourcen plant, den zu liefernden HS gemäß den Kernforderungen (Abschnitt 3.3) im Zeitraum bis zum 1. Quartal 2024 zu liefern.
Die Benennung der zentralen Betriebsstätte (Ort der Instandhaltung/Änderung/Reparatur) ist erforderlich. Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass eine Besichtigung und Begutachtung der Betriebe bzw. auftragsrelevanten Standorte durch Beauftragte der Auftraggeberin auch vor der Entscheidung über die Zulassung als Teilnehmer erfolgen kann. Erkenntnisse, die nicht der notwendigen geforderten Eignung entsprechen, können zur Ablehnung des Teilnahmeantrages führen. Sollte zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs die endgültige Betriebsstätte noch nicht feststehen, so sind alle in Betracht kommenden Standorte anzugeben.
Der Bewerber benennt einen in seinem Unternehmen (bzw. in der Bietergemeinschaft) für das Projekt verantwortlichen Mitarbeiter (Name, Telefonnummer, E-Mailadresse).
Der Bewerber stellt anhand eines Projektplanes dar, wie er im Falle der Auftragserteilung die Lieferung des HS und der zugehörigen Leistungen gem. Abschnitt 3.3 plant.
Einhaltung und Bescheinigung des Qualitätsmanagements (§ 46 VgV)
Eine Bescheinigung über das hinsichtlich der luftrechtlichen Vorgaben nach EASA Part 21 und EASA Part 145 vorgeschriebene Qualitätsmanagement ist vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Verhandlungsverfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
25.10.2022
11:30
- Deutsch (DE)
- Englisch (EN)
31.05.2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09.01.2023