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Ausschreibungsdetails

Projekt 576 ITGS: Analyse der Dokumentation im IT-Grundschutz und Empfehlungen zur Optimierung (IT-GS-Dokumentation)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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21.09.2022

25.10.2022 14:00

25.10.2022 14:00

P576

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

18.10.2022 13:21

2022/S 184-520248

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift:Postfach 200363
Postleitzahl:53133
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Projekt 576 ITGS: Analyse der Dokumentation im IT-Grundschutz und Empfehlungen zur Optimierung (IT-GS-Dokumentation)

P576

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Der IT-Grundschutz des BSI wird ständig weiterentwickelt, um dem aktuellen Stand der Technik entsprechen zu können. Um seine Anwendung möglichst einfach und ohne Einbußen in Bezug auf die Informationssicherheit sicherzustellen, sind außerdem regelmäßig Optimierungen der Methodik erforderlich. Ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) auf der Basis von IT-Grundschutz erfordert an verschiedenen Stellen die Erhebung und Dokumentation von Informationen, insbesondere in den BSI-Standards 200-x, in den Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums sowie im Rahmen einer Zertifizierung. In diesem Projekt sollen ganzheitlich Art und Tiefe sowie Umfang und Notwendigkeit aller im IT-Grundschutz geforderten Dokumentationsaufwände analysiert und bewertet werden. Darauf aufbauend sollen Empfehlungen zur Optimierung mit dem Ziel erarbeitet werden, die Dokumentationsaufwände bei der Verwendung eines ISMS auf der Basis von IT-Grundschutz auf das notwendige Minimum zu reduzieren.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Beim Auftragnehmer

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Der IT-Grundschutz des BSI wird ständig weiterentwickelt, um dem aktuellen Stand der Technik entsprechen zu können. Um seine Anwendung möglichst einfach und ohne Einbußen in Bezug auf die Informationssicherheit sicherzustellen, sind außerdem regelmäßig Optimierungen der Methodik erforderlich. Nur so kann auch zukünftig die ideale Anwendbarkeit des IT-Grundschutzes bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Niveaus der daraus entstehenden Informationssicherheit sichergestellt werden.

Ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) auf der Basis von IT-Grundschutz erfordert an verschiedenen Stellen die Erhebung und Dokumentation von Informationen (im Folgenden: Dokumentationsaufwände). Dies betrifft vor allem die folgenden Bereiche:

-Dokumentation bei Aufbau, Betrieb, Aufrechterhaltung und kontinuierlicher Verbesserung eines ISMS gemäß BSI-Standards 200-1, 200-2 und 200-3 (z. B. die Leitlinie für Informationssicherheit oder der IT-Grundschutz-Check),

-Dokumentation, die in einzelnen Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums im Rahmen von Anforderungen verlangt wird oder begleitend notwendig ist (wie ORP.4.A3 Dokumentation der Benutzerkennungen und Rechteprofile oder SYS.1.1.A21 Betriebsdokumentation für Server),

-Dokumentation, die im Rahmen einer ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz erstellt wird (z B. Auditberichte oder die dem BSI zu liefernden Referenzdokumente).

Einzelne Dokumentationen sind teilweise in mehreren dieser Bereiche relevant und auch zu pflegen. Neben der eigentlichen, technisch-organisatorischen Umsetzung des IT-Grundschutzes fordert die dabei anfallende Dokumentation oftmals erhebliche Ressourcenaufwände.

Um die Anwendbarkeit des IT-Grundschutzes weiter zu verbessern, sollen im Rahmen dieses Projektes die Art und Tiefe sowie Umfang und Notwendigkeit der derzeit geforderten Dokumentationsaufwände ganzheitlich analysiert und bewertet werden. Darauf aufbauend sollen Empfehlungen zur Optimierung mit dem Ziel erarbeitet werden, die Dokumentationsaufwände bei der Etablierung eines ISMS auf der Basis von IT-Grundschutz auf das notwendige Minimum zu reduzieren.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 8

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

AP 7 ist eine optionale Leistung. Diese muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die Beauftragung des AP 7 ist abhängig vom Ergebnis aus AP 6.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe Leistungsbeschreibung

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe Leistungsbeschreibung


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

25.10.2022

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

25.10.2022

14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den

Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.

Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

19.09.2022



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