Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Nationaler Regulator in Deutschland für die Nutri-Score-Kennzeichnung
214-02.05-20.0008-22-I-B
Kontroll- und Überwachungsleistungen (71700000)
Dienstleistungen
Nationaler Regulator in Deutschland für die Nutri-Score-Kennzeichnung
II.2)
Beschreibung
Kontroll- und Überwachungsleistungen (71700000)
Berlin (DE30, NUTS 2)
Die Ausführung der Leistung wird hauptsächlich beim Auftragnehmer und zu Teilen deutschland- bzw. EU-weit erfolgen. Weitere Infomationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsgegenstand ist auf Grund von Artikel 1 Nummer 1.14 Satz 2 und 3 in Verbindung mit Anhang 3 der Benutzungsbedingungen der Markensatzung des Nutri-Scores die Wahrnehmung der Aufgaben eines Regulators für die Benutzung des Nutri-Scores in Deutschland. Dazu übt der Auftragnehmer gemäß den Benutzungsbedingungen einschließlich der Anhänge 1 bis 3 und Anhang 7 ("Zusätzliche Benutzungsbedingungen für Deutschland") in der jeweils gültigen Fassung die Marken- und sonstigen Rechte an der Marke Nutri-Score in Deutschland aus. Zu diesem Zweck nimmt der Auftragnehmer die dem Regulator nach den Benutzungsbedingungen einschließlich der Anhänge 1 bis 3 und Anhang 7 obliegenden Aufgaben wahr und übt die ihm insoweit zukommenden Rechte und Befugnisse aus. Die Aufgabenwahrnehmung nach Satz 2 und 3 beinhaltet unter anderem, dass der Auftragnehmer eine stichprobenartige Marktüberwachung insbesondere zu der ordnungsgemäßen Registrierung und sonstigen Sicherstellung einer ordnungsmäßigen Benutzung des Nutri-Scores, der zutreffenden Berechnung des Nutri-Score, der Kennzeichnung aller kennzeichnungspflichtigen Produkte einer registrierten Marke nach dem hierfür vorgesehenen Fristablauf und zur korrekten Einhaltung der Grafik-Charta vornimmt. Insbesondere verhängt der Auftragnehmer die in dem Anhang 7 der Benutzungsbedingungen festgelegten Sanktionen bei den dort verzeichneten Verstößen gegen die Benutzungsbedingungen. Zudem hat der Auftragnehmer die fachliche Betreuung der Unternehmen, die sich für die Benutzung des Nutri-Score in Deutschland registriert haben oder an einer Registrierung interessiert sind, sicherzustellen.
Laufzeit in Monaten: 36
Der Vertrag kann insgesamt dreimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Im Falle der Verlängerung endet der Vertrag jeweils nach weiteren zwölf Monaten. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Weitere Details siehe § 3 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen).
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Umsätze
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 Abs. 2 VgV sind Angaben zum
• Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) und
• Umsatz mit Leistungen, die im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags liegen, ebenfalls für die letzten drei Geschäftsjahre
zu machen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Angaben sollen sicherstellen, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, d. h. die angegebenen Umsatzzahlen rechtfertigen die Prognose, dass der Bieter über die für die erfolgreiche Ausführung des Auftrags ausreichende finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.
- Referenzen
Der Bieter reicht geeignete Referenzen (mindestens eine) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, ein. Diese Referenz/en soll/sollen mit Blick auf die zu vergebende Leistung Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben und muss/müssen mindestens Erfahrungen im Bereich der Marktbeobachtung oder Marktüberwachung oder der Betreuung von externen Anfragenden nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
19.10.2022
12:00
- Deutsch (DE)
31.01.2023
19.10.2022
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)
Zusätzliche Angaben
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Der Bieter hat zusätzlich zu den unter III.1.2 beschriebenen Erklärungen (siehe Vergabeunterlagen):
• das Leistungsverzeichnis,
• die Angebotsbestätigung
• die Eigenerklärung zur Personalqualifikation (siehe Vergabeunterlagen) sowie
• ein Angebotskonzept
seinem Angebot beizulegen.
C)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
D)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des
Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
E)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur
gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG, § 21 AEntG und die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer
Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
F)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall
der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
G)
Alle Erklärungen sind über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
H)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19.09.2022