Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=478867
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Projekt 531: CRYSPI - Prototypische Implementierung eines Cryptographic-Service-Providers (CSP)
P531
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Basierend auf dem Entwurf der TR-CSP2 und den bestehenden Sicherheitsvorgaben (BSI-CC-PP-CSP) soll eine JavaCard Teststellung implementiert, und die zugehörige Schnittstellenbeschreibung (API) und Testspezifikation erstellt werden. Die Teststellung soll den vollständigen in der TR beschriebenen Funktionsumfang umfassen, inklusive der benötigten administrativen Funktionalitäten. \n Ziel der Teststellungen, Schnittstellenbeschreibung und Testspezifikation sind die standardisierte Verwendung des CSP insbesondere im Kontext der Smart eID, d.h. der mobilen Ausprägung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises unter Nutzung des Secure Elements (SE) eines Smartphones, im Kontext 5G/6G als Sicherheitsanker mit der eUICC sowie in dezentral betriebenen Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE). \n Um die Anwendbarkeit der zu erstellenden Schnittstellenspezifikation nachzuweisen, ist eine Demonstratoranwendung unter Verwendung des CSP und der entwickelten Schnittstelle zu entwickeln. \n Teil der Leistung ist ebenfalls die Mitarbeit an der Anpassung und Fortschreibung der TR sowie des Schutzprofils, sofern sich aus der Erstellung der Referenzimplementierung, der Schnittstellenbeschreibung oder Testspezifikation ein solcher Bedarf ergibt.
II.2)
Beschreibung
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Beim Auftragnehmer
Basierend auf dem Entwurf der TR-CSP2 und den bestehenden Sicherheitsvorgaben (BSI-CC-PP-CSP) sollen JavaCard Teststellungen implementiert, und die zugehörige Schnittstellenbeschreibung (API) und Testspezifikation erstellt werden. Die Teststellungen sowie die Schnittstellenbeschreibung mit Testspezifikation sollen den vollständigen in der TR beschriebenen Funktionsumfang umfassen, inklusive aller vorgesehenen administrativen Funktionalitäten. Letzteres umfasst auch die Erarbeitung eines marktabbildenden Konzeptes zur organisatorischen und technischen Einbeziehung aller Teilnehmer des Lebenszyklus eines sicheren IT-Produkts, z.B. zur Verwendung mit einem Trusted Service Management System oder Key Management Services.
Laufzeit in Monaten: 19
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
25.10.2022
14:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
25.10.2022
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17.10.2022
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.