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Ausschreibungsdetails

Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe und bevorzugte Unternehmen i.S.d. § 118 GWB (ZIB 15.16 - 9959/20/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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18.09.2022 (letzte Änderung am 11.10.2022)

18.10.2022 11:30

18.10.2022 11:30

ZIB 15.16 - 9959/20/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

11.10.2022 19:15

2022/S 182-515615

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Deutschland (DE, NUTS 0)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Zentralstelle IT-Beschaffung
Telefon:+49 22899610-3535
Fax:+49 22899610-3537

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe und bevorzugte Unternehmen i.S.d. § 118 GWB

ZIB 15.16 - 9959/20/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe und bevorzugte Unternehmen i. S. d. § 118 GWB

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

3.500.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)

Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)

Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)

Recycling von Siedlungsabfällen (90514000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert i. H. v. 3.500.000 € netto abgerufen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

3.500.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 24

Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Bitte füllen Sie die Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" aus und legen Sie diese dem Angebot bei.

Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.

Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge" ausgefüllt vor.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Gesamtjahresumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich muss mindestens 500.000

EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.

Übersenden Sie hierzu bitte das ausgefüllte Formular "Unternehmenszahlen". Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer einbinden, geben die Gesamtjahresumsätze aufsummiert an und weisen sie zusätzlich je Unternehmen aus. Die Mindestanforderung bezieht sich auf den aufsummierten Gesamtjahresumsatz.

Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Angaben nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die

Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der

Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich zusätzlich das Formular "Anlage Unterauftraege" aus und fügen Sie es Ihrem

Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten dabei ebenfalls als Drittunternehmen. Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche

Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). Im Fall, dass Sie Eignungsleihe in Anspruch nehmen, ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklaerung Eignungsleihe Unterauftraege" auszufüllen.

Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".

Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1) Referenzen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens drei (3) geeignete Referenzen mit Bezug zur vergabegegenständlichen Leistung ein und stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

• Bezeichnung des Auftrags

• Auftraggeber

• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten

• Branche

• Zeitraum der Leistungserbringung

• Umfang

• Auftragsbeschreibung (Kurzbeschreibung, durchgeführte Leistungen)

Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:

• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei (3) Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist dieser Ausschreibung).

• Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.

• Es handelt sich bei mindestens zwei (2) Referenzen um Aufträge aus der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB)

Für die Referenzen ist das Dokument "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Unterauftragnehmer am Referenzprojekt beteiligt waren, müssen deren Leistungen und der Umfang angegeben werden.

Es werden nur (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen aber unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerberfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

2) Informationssicherheitsmanagementsystem

Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen ein Informationssicherheitsmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO/IEC 27001:2017 implementiert hat und anwendet.

3) Entsorgungsfachbetrieb i. S. v. § 56 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)

Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen i. S. d. § 56 KrWG erfüllt.

4) Umweltmanagementsystem

Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen ein

Umweltmanagementsystem entsprechend der ISO 14001:2015 implementiert hat und anwendet.

5) Qualitätsmanagementsystem

Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO 9001: 2015 implementiert hat. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor eine entsprechend detaillierte Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems (z.B. QS-Handbuch) nachzufordern, sofern Zweifel an dem vorgelegten Nachweis bestehen.

III.1.5)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

18.10.2022

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.12.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

18.10.2022

11:31

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Abrufberechtigt sind, die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:

Stiftung Wissenschaft und Politik

Akademie der Künste

Bundesarchiv

Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

Otto-von-Bismarck-Stiftung

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Unfallversicherung Bund und Bahn

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost

Informationstechnikzentrum Bund

Bundesministerium für Gesundheit

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Paul-Ehrlich-Institut

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Beschaffungsamt des BMI

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

DRK Suchdienst

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Nationale Anti Doping Agentur

Kienbaum - Olympisches und Paralympisches Trainingszentrum für Deutschland eV

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Bundesrechnungshof

Bundesamt für Justiz

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA_SRM, BIMASRM_3

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Deutsche Nationalbibliothek

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

SPD-Bundestagsfraktion

Umweltbundesamt

VBG - Verwaltungs Berufsgenossenschaft

Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Auswärtiges Amt

Bundesamt für Naturschutz

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bundesamt für Soziale Sicherung

Bundeseisenbahnvermögen

Bundesfinanzhof München

Bundesgerichtshof

Bundeskartellamt

Bundesministerium der Justiz

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bundesministerium Für Ernährung und Landwirtschaft

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Bundesanstalt für Wasserbau

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Bundespatentgericht

Bundespolizei

Bundesverwaltungsgericht

Deutsches Archäologisches Institut

Deutsches Patent- und Markenamt

Eisenbahn-Bundesamt

Friedrich-Loeffler-Institut

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die WSV

Generalzolldirektion Zollkriminalamt

Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Kraftfahrt-Bundesamt

Max Rubner-Institut

Monopolkommission

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal

Wasserstraßen-Neubauamt Datteln

Deutscher Bundestag

Aldb GmbH

DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH

Deutsche Stiftung für interantionale rechtliche Zusammenarbeit e.V.

Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)

Deutsches Jugendinstitut e.V.

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

Fraktion im Deutschen Bundestag Bündnis 90 / Die Grünen

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft mbH

Rosa Luxemburg Stiftung

Stiftung Jüdisches Museum Berlin

Erdölbevorratungsverband

Bundesanstalt für Gewässerkunde

Bundesinstitut für Risikobewertung

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

BWI GmbH


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.10.2022



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

16.09.2022


16.09.2022




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