Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Hosting des Melde- und Informationsportal 2
ZIB 21.18 - 0236/22/VV : 1
Diensteanbieter (72410000)
Dienstleistungen
Hosting des Melde- und Informationsportals 2i
300.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Internetdienste (72400000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Hosting des Melde- und Informationsportal 2 für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gem. beigefügter Leistungsbeschreibung.
Preis
01.12.2022
30.11.2025
Optionale Verlängerung des Hostings um ein viertes Vertragsjahr.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
Der Umsatz muss mindestens 200.000 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
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Durch die Wichtigkeit des Portals müssen durch den AN hohe Anforderungen an IT-Sicherheit und Verfügbarkeit erfüllt werden. Bitte weisen Sie aus diesem Grund nach, dass alle Rechenzentren, in denen Hardware für das MIP betrieben wird, über eine ISO 27001-Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz oder ISO 27001 nativ verfügen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Für die Referenzen ist die Vorlage "0236-22_05_Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
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Das Zertifikat muss gültig sein; behelfsweise muss eine (Re)zertifizierung des Rechenzentrums nach ISO 27001 im BSI angemeldet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
28.10.2022
11:30
- Deutsch (DE)
02.12.2022
28.10.2022
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden.
Da der Bedarfsträger für diese Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle ist, wird der Bedarfsträger nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen.
Konkretisieren Sie bitte in der Mustervereinbarung, welche den Vergabeunterlagen beiliegt ("0236-22_15_Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung"), an den nachfolgend aufgelisteten Stellen die Regelungen und reichen Sie das bearbeitete Dokument zusammen mit Ihrem Angebot ein:
• Anhang 1 "Weisungsbefugnis" zu § 3: Angabe der zum Empfang der Weisungen berechtigten Personen auf Seiten des Auftragsverarbeiters sowie die vorgesehenen Informationswege.
• Anhang 2 "Technisch-organisatorische Maßnahmen"
§ 3 Konkretisierung der Einzelmaßnahmen
• Anhang 3 "Subunternehmer" zu §8: Bezeichnung der Subunternehmer
Da das Dokument im Falle einer Zuschlagserteilung vom BSI finalisiert wird (Ergänzung von Datum, Vertragspartner, etc.), verzichten Sie bitte auf die Umwandlung dieses Dokumentes in eine PDF-Datei.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot zusätzlich die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21.10.2022
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.