Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=478266
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Leistungen zur Generierung von Datensätzen für ein bundesweites Solardachkataster zur Integration in eine bestehende Geodateninfrastruktur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale - VOEK 354-21
VOEK 354-21
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Dienstleistungen
Generierung von Datensätzen für ein bundesweites Solardachkataster zur Integration in eine bestehende Geodateninfrastruktur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
II.2)
Beschreibung
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Bonn
Die BImA unterstützt ausdrücklich die Erzeugung umweltfreundlicher erneuerbarer Energien. Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung der Thematik Dachflächenphotovoltaik sowie der gesetzlich festgelegten Ziele im Rahmen der klimaneutralen Bundesverwaltung verfolgt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben das Ziel, auch Dachflächen der Wohn- und Dienstliegenschaften ihres deutschlandweiten Portfolios zur Stromgewinnung durch Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu nutzen. Hierzu sind eine Analyse und Bewertung von Gebäuden bzw. Dachflächen im Hinblick auf deren Potenzial für PV-Anlagen erforderlich. Ein zentraler Baustein dafür ist die Betrachtung des gebäude- bzw. dachflächenspezifischen Solarpotenzials u.a. unter Berücksichtigung der Globalstrahlung in kWh/m² p.a., der Ausrichtung von Dachflächen und ggf. verschattender Elemente. Es soll ein Solardachkataster speziell für die Dachflächen der über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilten rd. 52.000 Gebäude im BImA-Bestand erstellt werden.
Die BImA verfügt bereits über eine WebGIS-Anwendung zur Potenzialabschätzung für Photovoltaikfreiflächen- und Windenergieanlagen (sog. EE-App). Das vorliegend ausgeschriebene Solardachkataster soll die bestehende Potenzialdarstellung erweitern und in die bestehende Anwendung integriert werden. Es liegt somit bereits ein technisches System sowohl zur Haltung, als auch zur Darstellung der Solardachkatasterdaten vor, es ist in diesem Zusammenhang kein zusätzlicher Entwicklungsaufwand erforderlich. Die Ausschreibung bezieht sich damit auf die Generierung von Datensätzen für ein Solardachkataster und eine entsprechende Datenlieferung an die BImA.
Laufzeit in Monaten: 7
Die vertraglich geschuldete Leistung sollte nach 7 Monaten vollständig erbracht und abnahmereif sein. Wird die Fertigstellung durch für den Auftragnehmer unvorhersehbare Umstände verzögert, kann die Übergabe der Arbeitsergebnisse um eine angemessene kurze Zeit einvernehmenlich verschoben werden. Die Datensätze sind 2 Jahre nach erstmaliger Fertigstellung des Katasters zu aktualisieren.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
02.11.2022
12:00
- Deutsch (DE)
14.12.2022
03.11.2022
00:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Der Bieter hat aufgrund des am 08.04.2022 veröffentlichten 5. EU-Saktionspaketes im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine die Anlage B-03.1 "Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland" ausgefüllt mit Angebotsabgabe einzureichen.
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft und Eignungsnachweise“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 13.10.2022 12:00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21.10.2022
Eignungskriterien
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.