Ausschreibungsdetails
Konzessionsbekanntmachung
Richtlinie 2014/23/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
an die oben genannten Kontaktstellen.
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Bekanntmachung über Auslaufen Wasserkonzessionsvertrag für Wassernetz im Gebiet der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- Helbra
2022-00-008
Trinkwasserversorgung (65111000)
Dienstleistungen
Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Helbra (VG) mit den Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg, im Landkreis Mansfeld Südharz, Sachsen-Anhalt, rd. 14.000 Einwohner, macht bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für das Wassernetz im Gebiet der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Wasser-Konzessionsvertrag) zwischen den sieben Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg und der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft Mitteldeutschland mbH am 31.Dezember 2022 ausläuft. Die VG und die genannten Mitgliedsgemeinden beabsichtigen, einen neuen Wasser-Konzessionsvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 abzuschließen.
II.2)
Beschreibung
Mansfeld-Südharz (DEE0A, NUTS 3)
Ahlsdorfs, Benndorf, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg
Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Helbra (VG) mit den Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg, im Landkreis Mansfeld Südharz, Sachsen-Anhalt, rd. 14.000 Einwohner, macht bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für das Wassernetz im Gebiet der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Wasser-Konzessionsvertrag) zwischen sieben Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg und der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft Mitteldeutschland mbH am 31.Dezember 2022 ausläuft. Die VG und die genannten Mitgliedsgemeinden beabsichtigen, einen neuen Wasser-Konzessionsvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 abzuschließen.
01.01.2023
31.12.2053
nein
Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Helbra (VG) mit den Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg, im Landkreis Mansfeld Südharz, Sachsen-Anhalt, rd. 14.000 Einwohner, macht bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für das Wassernetz im Gebiet der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Wasser-Konzessionsvertrag) zwischen sieben Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg und der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft Mitteldeutschland mbH am 31.Dezember 2022 ausläuft. Die VG und die genannten Mitgliedsgemeinden beabsichtigen, einen neuen Wasser-Konzessionsvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 abzuschließen.
Qualifizierte Unternehmen, die ein Interesse am Abschluss eines Wasser-Konzessionsvertrages haben werden gebeten, ihr Interesse schriftlich bis zum 04.10.2022, um 11:00 Uhr bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra zu bekunden. Interessierte Bieter werden aufgefordert, den Umschlag deutlich in Blockschrift mit "INTERESSENBEKUNDUNG VERGABE WASSERKONZESSION - NICHT ÖFFNEN" zu kennzeichnen. Die Interessensbekundung ist an folgende Adresse einzureichen.
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Vergabestelle
An der Hütte 1
06311 Helbra
Nach Eingang der Interessenbekundung wird sich die VG mit den Interessenten in Verbindung setzen und über den weiteren Verfahrensablauf informieren.
Interessenbekundungen die nach der vorgenannten Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die vom bisherigen Konzessionsnehmer zur Verfügung gestellten Daten und Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die teilweise Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse enthalten, werden den Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
Die VG weist darauf hin, dass Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke der Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages verwendet werden dürfen.
Die Informationen können daher nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungs-und Vertraulichkeitsvereinbarung eingesehen werden. Unternehmen, die Einsicht in die Strukturdaten nehmen möchten, werden gebeten, die Geheimhaltungs-und Vertraulichkeitsvereinbarung bei der VG abzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)
Verwaltungsangaben
04.10.2022
11:00
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19.09.2022
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.