Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=477414
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Sanierung Schwimmhalle Burg; LV 31 Möbel Ausstattung
60 22 03.162
Diverse Möbel und Einrichtungen (39150000)
Lieferauftrag
Lieferung Möbel Ausstattung
II.2)
Beschreibung
Jerichower Land (DEE06, NUTS 3)
Schwimmhalle Burg
Kirchhofstraße 7
39288 Burg
11 Stk. Diverse Abfalleimer und Papierkörbe
1 Stk. Windeleimer
1 Stk. Wickelauflage
1 Stk. Wechselrollstuhl
100 Stk. Wandhaken
34 Stk. Kunststoffstühle
3 Stk. Drehstühle
12 Stk. Schreibtische
5 Stk. Aktenschränke
1 Stk. Tresor
2 Stk. Krankenliege
1 Stk. Raumteiler
1 Stk. Defibrillator
8 Stk. Sonnenliegen
10 Stk. Saunaliegen
9 Stk. Diverse Regale
1 Stk. Putzmittelschrank
8 Stk. Stühle
2 Stk. Klapptische
1 Stk. Werkzeugschrank mit Grundausstattung
Preis
30.01.2023
10.02.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
- Erklärung, dass wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften keine
Freiheitsstrafe von 3 Monaten und mehr oder keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder keine Geldbuße von mehr als 2.500 € erfolgt ist
- Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (falls vorhanden)
bzw. in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis, Eigenerklärung gem.
Formblatt 124 oder durch folgende Einzelnachweise:
- Unternehmensstruktrur (Unternehmensform)
- aktueller Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Nachweis der
Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. Berufsregister
oder gleichwertige Nachweise
- Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Dantenbank (falls vorhanden)
bzw. in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis, Eigenerklärung gem.
Formblatt 124 oder durch folgende Einzelnachweise:
- Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Erklärung darüber, dass über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist
- Erklärung darüber, dass das Angebot ohne Preisabsprachen zustande
gekommen ist
Formblatt 124 und durch folgende Einzelnachweise:
- Referenzliste über vergleichbaren Leistungen (von mindestens 3
vergleichbaren Kunden in den letzten 2 Jahren) oder gleichwertige Nachweise
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
13.10.2022
10:15
- Deutsch (DE)
30.11.2022
13.10.2022
10:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750,
berichtigt Seite 3245) Anwendung. §160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem wird
auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung
mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08.09.2022