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Ausschreibungsdetails

Evaluation des Förderprogramms ¿Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit¿ (¿EEW¿) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Basis eines durch die EU-Kommission genehmigten Evaluationsplans.

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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04.09.2022

10.10.2022 12:00

10.10.2022 12:00

IC4 23305/006#009

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Vergabestelle ZC4

04.09.2022 08:45

2022/S 172-487544

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat I C 4
Telefon:+49 228-6154863
Hauptadresse: http://www.bmwk.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Wirtschaft und Klimaschutz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Evaluation des Förderprogramms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit“ („EEW“) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Basis eines durch die EU-Kommission genehmigten Evaluationsplans.

IC4 23305/006#009

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Leistungsbeschreibung ist auf der Vergabeplattform des Bundes unter Vergabeunterlagen abrufbar.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Siehe Ziffer II 1.4

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Personalkonzept / Gewichtung: 25

Qualitätskriterium Name: Vorgehensweise / Gewichtung: 35

Qualitätskriterium Name: Ressourcen- und Zeitplan / Gewichtung: 10

Preis Gewichtung: 30

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

18.12.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Die Optionen sind in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 4.1 bis.4.5 aufgeführt. Zudem sieht der AG eine optionale Verlängerung des Projektzeitraums, durch Vorlage eines Zusatzberichtes am 31.03.2026, vor (siehe Punkt 5.3).

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

a)Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;

b)Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefonnummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.

Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:

c)Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;

d)Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.

(Siehe Leistungsbeschreibung)

Bei Zuschlagsabsicht ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten.

Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.

Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt:

1)Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp und Registernummer

a.Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.

2)Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID

Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs behält sich die Vergabestelle vor, nach § 6 Absatz 1 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§ 124 GWB) bzw. muss (§ 123 GWB) regelmäßig zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Aufgrund der hohen Komplexität der Anforderungen kann der Bieter Subunternehmer einbinden, um die Anforderungen zu erfüllen.

1.1. Erfahrungen in der Evaluation von Förderprogrammen entsprechend der Arbeitsunterlage der EU-Kommission „Gemeinsame Methodik für die Evaluierung staatlicher Beihilfen“

1.2. Erfahrungen in der Konzeption, der Begleitung und der Evaluation von öffentlichen Förderinstrumenten im Allgemeinen unter Einhaltung der DeGEval-Standards

1.3. Kenntnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der EU

1.4. Erfahrungen mit Evaluationen nach einschlägigem EU-Recht für den relevanten Förderbereich „Energieeffizienz“

1.5. Erfahrung in der wissenschaftlichen Analyse von Förderprogrammen insbesondere nach den einschlägigen Evaluationsmethoden

1.6. Kenntnisse der Förderlandschaft des Bundes, der Kommunen und der EU

1.7. Kenntnisse des EU-Beihilferechts

1.8. Englische Sprachkenntnisse entsprechend GER C1

Hinweis: Mehrfachnennungen von Referenzen zu mehreren Aspekten sind zulässig. Als Mindestanforderung muss zu jedem Eignungskriterium mindestens eine Referenz nachgewiesen werden.

- Alle Dienstreisen müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen.

- Alle Dienstreisen, Übernachtungen, Projekttreffen sollen CO2-neutral erfolgen.

- Der Bieter soll die CO2-Neutralität und Nachhaltigkeit garantieren und im Angebot adressieren.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

10.10.2022

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

10.10.2022

12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.

Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Ihr Angebot reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 10.10.2022 12:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.

Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.

Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.

Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).

Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 30.09.2022 auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.

Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift:Referat I B 6
Postleitzahl:11019
Ort:Berlin
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 30-186150
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift:Referat I B 6
Postleitzahl:11019
Ort:Berlin
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 30-186150
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

02.09.2022



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