Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=475761
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Hochschule
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Medientechnik Forschungsneubau auf dem Campus der Universität Erfurt
F/MT/25/2022
Multimediaausrüstung (32322000)
Lieferauftrag
Medientechnik Forschungsneubau auf dem Campus der Universität Erfurt
257.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01, NUTS 3)
Erfurt
Beschaffung von Video- und Audiotechnik für 3 Seminarräume inkl.
Softwareprogrammierung und Steuertechnik
Beschaffung von Video- und Audiotechnik für 3 Besprechungsräume inkl.
Softwareprogrammierung und Steuertechnik
Beschaffung von 1 Display für Atrium
Preis
257.000,00
EUR Euro
01.12.2022
31.05.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Mit dem Angebot abzugeben - unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zur
Eignung - sind folgende Angaben zur Befähigung zur Berufsausübung einschl.
Auflagen hinsichtlich der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister (gilt auch
für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft):
Eigenerklärung zur Eignung Punkt 2.1. der Anlage: allgemeine Angaben zum
Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift, Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Nr.
der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der
Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde,
gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, ggf. Niederlassung
/Standort)
Eigenerklärung zur Eignung Punkt 2.2. der Anlage: zusätzliche Angaben für
Einzelunternehmen und Freiberufler (Name, Geburtsname, Geburtsort und -
datum, Staatsangehörigkeit)
Eigenerklärung zur Eignung Punkt 3. der Anlage: Eigenerklärung über
zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
(Eigenerklärungen zu § 123 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 1, § 124 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2
GWB)
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Aufforderung der
Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen:
Nachweis über Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister, zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate
Anstelle der Eigenerklärungen wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert. Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifikationsverfahren
erworben wurden, sind zugelassen. In dem Fall ist zwingend die
Präqualifikationsnummer anzugeben.
Bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) sind auf
Verlangen die Unterlagen/Erklärungen auch für diese Unternehmen abzugeben.
Mit dem Angebot abzugeben - unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zur
Eignung - sind folgende Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Eignung Punkt 4. der Anlage (gilt auch für jedes Mitglied
einer Bietergemeinsschaft):
Eigenerklärung zur bestehenden oder im Auftragsfalls abzuschließenden
Betriebs-, Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden
Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (Mindeststandard):Personen- und
Sachschäden 2,5 Mio. Euro, Vermögensschäden 150.000 Euro
Erreicht der bestehende Versicherungsschutz diese Summen nicht oder wurde
noch keine
Versicherung abgeschlossen, erklärt der Bieter, dass er nach Zuschlag eine
entsprechende Anpassung des Versicherungsschutzes vornehmen wird.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Aufforderung der
Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen:
Kopie Versicherungsschein einer bestehenden Betriebs-,
Berufshaftpflichtversicherung unter Angabe der unter Punkt 4. der
Eigenerklärung zur Eignung genannten Deckungssummen oder Erklärung des
Versicherers, im Auftragsfall eine entsprechende Anpassung vorzunehmen bzw.
einen entsprechenden Vertrag abzuschließen, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt sowie
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das
Unternehmen beitragspflichtig ist.
Anstelle der Eigenerklärungen wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert. Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifikationsverfahren
erworben wurden, sind zugelassen. In dem Fall ist zwingend die
Präqualifikationsnummer anzugeben.
Bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) sind auf
Verlangen die Unterlagen/Erklärungen auch für diese Unternehmen abzugeben.
Mit dem Angebot abzugeben - unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zur
Eignung - sind folgende Angaben zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Eignung Punkt 5. der Anlage (bei Bietergemeinschaften
genügt die Abgabe durch ihren bevollmächtigten Vertreter): Eigenerklärung zu
Nachunternehmerleistungen und soweit erforderlich Vorlage Formblatt 235
Vergabehandbuch des Bundes (VHB) Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten
anderer Unternehmen. Der Bieter, der sich zur Auftragsdurchführung
Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, ist verpflichtet, auf gesonderte
Aufforderung deren Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 236 VHB
vorzulegen.
Eigenerklärung zur Eignung Punkt 6. der Anlage (bei Bietergemeinschaft
genügt Abgabe durch deren bevollmächtigten Vertreter): Eigenerklärung zu
Arbeitskräften, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Eigenerklärung zur Eignung Punkt 7. der Anlage (bei Bietergemeinschaft
genügt Abgabe durch deren bevollmächtigten Vertreter): Eigenerklärung gemäß Anlage Referenzen zu
drei vergleichbaren Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung
innerhalb der letzten 3 Jahren (mit Angabe von Ort/ Anschrift
Referenzobjekt, Leistungsumfang, -zeitraum, Ansprechpartner mit Funktion und
Kontaktdaten), Mindeststandard.
Anstelle der Eigenerklärungen wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert. Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifikationsverfahren
erworben wurden, sind zugelassen. In dem Fall ist zwingend die
Präqualifikationsnummer anzugeben.
Bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) sind auf
Verlangen die Unterlagen/Erklärungen auch für diese Unternehmen abzugeben.
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Lieferungen/Dienstleistungen
Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zu §§ 12, 15, 17, 18 II ThürVgG
(Nachunternehmer(NU)einsatz, Kontrollen, Sanktionen)
EVB zu §§ 10, 12 II ThürVgG (Tariftreue, Entgeltgleichheit)
Erklärung zu EVB zu §§ 11, 12 II ThürVgG (ILO-Kernarbeitsnormen), Vorlage
Erklärung mit dem Angebot
Bei Bietergemeinschaft: Erklärung aller Mitglieder unter Verwendung der Anlage
234 VHB Erklärung Bieter- /Arbeitsgemeinschaft unter Nennung des
bevollmächtigten Vertreters und Erklärung Gesamtschuldnerschaft, Vorlage mit
dem Angebot
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
29.09.2022
12:00
- Deutsch (DE)
30.11.2022
29.09.2022
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Die Vergabestelle verlangt vom Bestbieter im Fall der beabsichtigten
Zuschlagserteilung
die nach dem
Thüringer Vergabegesetz vorzulegende Erklärungen und Nachweise innerhalb einer
nach Tagen bestimmten Frist, § 12a Abs. 2 ThürVgG.
Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Nachweise und
Erklärungen ist der Bieter auszuschließen.
Vergabeunterlagen werden nur in digitaler Form, kostenlos, ohne Registrierung über
die
e-Vergabe des Bundes angeboten: www.evergabe-online.de
Kommunikation mit der Vergabestelle zum Verfahren: Sie können Anfragen mit der
Webanwendung „AnA-Web“ der e-Vergabe stellen.
Es wird den Interessenten zu der Registrierung geraten. Denn nur registrierte
Nutzer, die
ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-
Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren
informiert.
Es gilt deutsches Recht.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Auf die Vorschriften der §§ 160ff GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Fristen bei der Vergabestelle rügen, bevor sie
Einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Die Vergabestelle weist zudem auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers gemäß § 134 GWB hin.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12.09.2022
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.