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Ausschreibungsdetails

Errichtung eines Schulcampus in Naumburg am Standort: Schönburger Straße, 06618 Naumburg - Los 3: Planungsleistungen - Fachplanung - Technische Ausrüstung der ALG 1-8 (HOAI § 55) LPH 1-9 und Besondere Leistungen LPH 1-9 (Anlage 15 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3)

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24.08.2022 (letzte Änderung am 25.10.2022)

22.09.2022 10:15

W 60 / 30.3 / 2021 (P)

Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis

16.11.2022 11:30

2022/S 164-465755

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Burgenlandkreis, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Schönburger Straße 41
Postleitzahl: 06618
Ort: Naumburg
NUTS: Burgenlandkreis (DEE08, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 3445-731754
Fax: +49 3445-731755

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Errichtung eines Schulcampus in Naumburg am Standort: Schönburger Straße, 06618 Naumburg - Los 3: Planungsleistungen - Fachplanung - Technische Ausrüstung der ALG 1-8 (HOAI § 55) LPH 1-9 und Besondere Leistungen LPH 1-9 (Anlage 15 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3)

W 60 / 30.3 / 2021 (P)

II.1.2)
CPV-Code

Technische Planungsleistungen (71356400)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das neu zu planende Schulgebäude soll zukünftig die Schülerschaft der jetzigen Naumburger Schulen, der Albert-Schweitzer-Sekundarschule und der Pestalozzischule (Förderschule Lernen), beherbergen. Beide Schulen werden eine Schulgemeinschaft bilden. Der Unterricht findet im jeweiligen Schulzweig statt, schulorganisatorisch bilden sie jedoch eine Einheit und das Gebäude wird von der gesamten Gemeinschaft genutzt. Insgesamt werden die Schule 650 Schüler*innen besuchen, davon werden ca. 90 Schüler*innen im Förderschulzweig und ca. 560 Schüler*innen im Sekundarschulzweig beschult.

Für den Schulsport wird auf dem Gelände eine 3-Felder-Sporthalle errichtet mit entsprechenden Außensportanlagen (auch kreative Lösungen zur Verknüpfung von Pause und Sport möglich).

Das Campusgelände soll außerdem ein Zentrum für das Berufsvorbereitende Jahr (BVJ) und die Berufsorientierung beinhalten. Die einjährige, nur in Ausnahmefällen zweijährige, Ausbildung im berufsvorbereitenden Jahr ist in 7 Fachbereiche gegliedert. Hier sollen zukünftig 70 - 90 Schüler*innen beschult werden, die bereits ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Der Unterricht ist in Fachpraxis und Fachtheorie gegliedert, sodass es für die praktische Ausbildung thematische Werkstätten gibt. Diese sollen neben dem BVJ auch für die praktische Berufsorientierung genutzt werden und Schulen aus der Region zur Verfügung stehen. Organisatorisch gehört das Schulgebäude dann zur Berufsbildenden Schule des Burgenlandkreises, die Sporthalle sowie die Außensportanlagen werden auf dem Gelände mitgenutzt.

Das Gebäude des Zentrums für das BVJ und Berufsorientierung und das Schulgebäude sollten möglichst nicht direkt räumlich miteinander verbunden sein. Auch ist es erwünscht,

dass die Schülerschaft des BVJ einen separaten, bestenfalls nicht einsehbaren Außenbereich für Pausen erhält, da auf diesem nach den Bestimmungen der Berufsbildenden Schulen geraucht werden kann. Auf dem Schulgelände der Campusschule ist das Rauchen verboten.

Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Bildungscampus ist für Mitte 2026 geplant.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Burgenlandkreis (DEE08, NUTS 3)

Schönburger Straße

06618 Naumburg

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

In diesem Verfahren werden folgende Leistungen beschafft:

Los 3 (Gebäudeteil(GT) 1 bis 3 ):

- Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI,Anlagengruppen § 53 Abs. 3 Nr 1-8; Grundleistungen für LPH 1- 9

- Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI,Anlagengruppen § 53 Abs. 3 Nr 1-8; Anlage 14, besondere Leistungen für LPH 1-9

Zudem werden besondere Leistungen und Beratungsleistungen gem. Erfordernis beauftragt.

Die Planungsleistungen werden Abschnittsweise beauftragt. Zuerst ist beabsichtigt die Leistungsphasen 1 bis 3 zu beauftragen. Nach entsprechender Fördermittelbeantragung und deren Genehmigung ist vorgesehen in Abschnitten die Leistungsphasen 4; 5 - 7; 8 - 9 zu beauftragen.

Der Auftraggeber beabsichtigt die Beauftragung von Planungsleistungen in verschiedenen Vergabeverfahren mit den entsprechenden Leistungsbildern jeweils als losweise Gesamtvergabe (Gebäudeteil(GT) 1 bis 3 ) durchzuführen.

Die Mitwirkung (fachtechnische Zuarbeit) bei der Fördermittelbeschaffung, Fördermittelbewirtschaftung (Änderungsanträge etc.) und Fördermittelabrechnung ist Inhalt des jeweiligen Leistungsumfanges.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Kurze Vorstellung des Büros / Gewichtung: 2

Qualitätskriterium Name: Projektabwicklung und Vorgehensweise / Gewichtung: 20

Qualitätskriterium Name: Qualitätssicherung-Kostencontrolling / Gewichtung: 15

Qualitätskriterium Name: Terminsicherung / Gewichtung: 10

Qualitätskriterium Name: Erwartete Zusammenarbeit mit den Beteiligten / Gewichtung: 10

Qualitätskriterium Name: Präsenz der Bauüberwachung vor Ort / Gewichtung: 10

Qualitätskriterium Name: Qualität und Aussagekraft der Präsentation / Gewichtung: 3

Preis Gewichtung: 30

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 103

Es erfolgt eine stufen-/abschnittsweise Beauftragung.

Die Leistungen sind je nach Finanzierung bzw. Bewilligung der Zuwendungen in zeitlich getrennten Abschnitten durchzuführen.

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

5

Die Bewerber*in beantragt die Teilnahme am Vergabeverfahren mittels Teilnahmeantrag. Dieser beinhaltet den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen einschließlich der dort geforderten Referenzen und Nachweise. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren bestehen bindende Bedingungen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindestanforderungen sind zu erfüllen (Siehe III.1.2).

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mitarbeiter): Mindestanforderungen sind zu erfüllen (Siehe III.I.3).

Soweit die bindenden Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, werden die Teilnahmebewerbungen gewertet und eine Rangfolge nach erreichter Punktzahl gebildet. Erfüllen mehrere Bewerber*innen die Anforderungen gleichermaßen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien durch Punktgleichheit zu hoch, wird die Auswahl zur 2. Verfahrensstufe (Angebots-/ Verhandlungsverfahren) unter den punktgleichen Bewerber*innen durch Losentscheid getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).

Die Bewertung erfolgt nach den Maßgaben der im Bewerbungsbogen dargestellten Bewertungskriterien.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=473956&criteriaId=25863

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=473956&criteriaId=25865

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=473956&criteriaId=25864


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die geforderte Berufsbezeichnung zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die dem Auftragsgegenstand entsprechen.

Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber*innen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt*in" bzw. "Ingenieur*in" oder "beratende Ingenieur*in" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in bzw. Ingenieur*in tätig zu werden. Juristische Personen werden gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Betriebsangehörige benennen, die die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllen, und über entsprechende Referenzen im Sinne der zu vergebenden Aufträge verfügen. Der Nachweis der Kammermitgliedschaft und Bauvorlageberechtigung ist erforderlich, entsprechende Referenzen der fachlichen Qualifikation sind nachzuweisen.

Die öffentliche Auftraggeberin verlangt, dass Bewerber*innen oder Bieter*innen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweist oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie.

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Gesetzliche Grundlagen für die Auftragsausführung bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 650 ff. BGB. Auf die Rechtsprechung des EuGH zu HOAI-Mindest- und Höchstsätzen im Vergabeverfahren wird hingewiesen.

Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen aus dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter und ggf. seine vorgesehenen Nachunternehmen schriftlich Erklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt abzugeben (siehe Vergabeunterlagen).

Die zwingend erforderliche unterzeichnete (Textform;Unterschrift; Signatur) Eigenerklärung nach Artikel 5k EU-Sanktionspaket (VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Eine Nichtabgabe führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.4)
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

22.09.2022

10:15

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

21.10.2022

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

24.03.2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

1. Die Kommunikation mit den Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform des Bundes (evergabe-online). Die Kommunikation erfolgt elektronisch. Bewerber, welche sich nicht registriert haben, können während der Bewerbungsphase nicht über ev. Änderungen und Präzisierungen informiert werden.

2. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse der Vergabeplattform frei und uneingeschränkt zum Download bereit.

3. Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften haben zwingend den vorgebenen Bewerbungsbogen für die Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden.

4. Die Bewerber*innen haben unter Beachtung des in der Bekanntmachung angegeben genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Hilfe elektronischer Mittel gemäß §10 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (vergleiche § 53 Abs. 1 VgV) über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle

einzureichen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind die Bieter*in und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, eindeutig zu benennen.

5. Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich in deutscher Sprache abzufassen.

6. Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder der bevollmächtigten Vertreter*in zu zeichnen. Sofern eine bevollmächtigte Vertreter*in die Bewerbung / das Angebot zeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.

(Es gilt die Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

7. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Auf die Vorlage allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen oder sonstiger nicht geforderter Arbeitsproben ist zu verzichten.

8. Der öffentliche Auftraggeber kann die Bewerber*in oder Bieter*in unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu

korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§56 (2) VgV). Gegebenenfalls wird die Auftraggeberin hierfür eine relativ kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch die Auftraggeberin, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht.

9. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/ Bieterfragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz an die Auftraggeber*in zu richten.

Bewerberfragen sind spätestens 5 Kalendertage vor Ablauf des in der Bekanntmachung genannten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf für alle Bewerber/Bieter ergeben, erfolgt eine entsprechende

Bekanntmachung auf der Vergabeplattform.

10. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die den Bewerber*innen in Teilnahmewettbewerb / Verhandlungsverfahren entstehen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.10.2022


Eignungskriterien



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

21.10.2022


25.10.2022




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