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Ausschreibungsdetails

Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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19.08.2022 (letzte Änderung am 17.10.2022)

29.09.2022 10:00

BMFSFJ_2022_035

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

17.10.2022 11:11

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Büro der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Postanschrift:Glinkastraße 24
Postleitzahl:10117
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 221-36734259
Fax:+49 221-36734664

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Postanschrift:An den Gelenkbogenhallen 2-6
Postleitzahl:50679
Ort:Köln
NUTS:Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 221-36734259
Fax:+49 221-36734664
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

BMFSFJ_2022_035

II.1.2)
CPV-Code

Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten (79421000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV die Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zu vergeben.

Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Berlin bzw. Deutschlandweit

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben.

Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Orte sollen den Norden, Süden, Osten, Westen und die Mitte Deutschlands abdecken, d. h. die Orte der Anhörungen sollen sich auf das gesamte Bundesgebiet verteilen. Insbesondere aus Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie Hamburg und Berlin liegen viele Anmeldungen für vertrauliche Anhörungen vor. Auch würden wir gerne in Regionen, in denen bisher keine Anhörungsbeauftragten für uns tätig waren, vor Ort Anhörungen anbieten. Dabei handelt es sich insbesondere um die Mitte Deutschlands, d. h. die Region um Kassel, sowie die ostdeutschen Bundesländer. Bewerbungen aus diesen Regionen werden daher ausdrücklich begrüßt.

Die Anhörungen sollen ab Februar 2023 beginnen und in einem Zeitraum bis Ende 2026 stattfinden. Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2023 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge maximal bis 31. Dezember 2026 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens drei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, bis zu 700 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Die anzuhörenden Personen werden zum Zeitpunkt der Anhörung mindestens 16 Jahre alt sein. Die Anhörungen sollen etwa zwei Stunden dauern und sich an einem Leitfaden orientieren, der von der Aufarbeitungskommission erstellt wurde. Zu den Anhörungen soll die/der Anhörungsbeauftragte jeweils eine weitere Person hinzuziehen, die ebenfalls Berufsgeheimnisträger/Berufsgeheimnisträgerin sein soll, insbesondere weitere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte oder Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Die weiteren Anhörenden werden als Unterauftragnehmer der/des Anhörungsbeauftragten tätig. Die Auswahl hat im Einvernehmen mit der Kommission zu erfolgen.

Die Anhörungen sollen auf Wunsch der anzuhörenden Personen auch per Video, derzeit über den Anbieter RED connect, durchgeführt werden.

Je nach Bedarf sollen anzuhörende Personen vor, während und nach der Anhörung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Fachberatungsstelle telefonisch bzw. persönlich begleitet werden. Die Fachberatungsstellen sollen im Rahmen der Anhörungen eine psychosoziale Unterstützung gewährleisten sowie weiterführende Hilfsangebote vermitteln. Auch diese sind von den Anhörungsbeauftragten im Einvernehmen mit der Aufarbeitungskommission auszuwählen, zu beauftragen und zu vergüten. Der für die Betreuung durch die Fachberatungsstellen anfallende Betrag wird erstattet. In der Regel steht hierfür ein Betrag in Höhe von 180,- EUR pro Anhörung zur Verfügung.

Die vorbereitenden Arbeiten, insbesondere die Einladungen an die Betroffenen, sollen von den Anhörungsbeauftragten nach Vorgaben der Aufarbeitungskommission durchgeführt werden. Darüber hinaus soll die Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten von Betroffenen, Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sowie ihren Begleitpersonen nach den Sätzen des Bundesreisekostengesetzes aus Mitteln der Aufarbeitungskommission, jedoch organisatorisch über die Büros der Anhörungsbeauftragten erfolgen. Es besteht die Möglichkeit der Unterstützung durch die Reisekostenstelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bei Buchungen von Hotelzimmern, Bahn- und Flugreisen.

Die Räumlichkeiten für die Anhörungen sollen in der Regel von den Anhörungsbeauftragten zur Verfügung gestellt und nach von der Aufarbeitungskommission aufzustellenden Kriterien hinsichtlich Größe und Ausstattung atmosphärisch für Anhörungszwecke geeignet sein. In Ausnahmefällen und mit Einverständnis der/des Anhörungsbeauftragten kann eine Anhörung an einem anderen Ort stattfinden als am Geschäftssitz der/des Anhörungsbeauftragten. Wünschenswert ist eine Barrierefreiheit des Zugangs und der Räume.

Die Anhörungen sollen, soweit die anzuhörenden Personen damit einverstanden sind, auf Tonträgern aufgezeichnet werden. Die Anhörungsbeauftragten dokumentieren das Gespräch in einer etwa 3-seitigen schriftlichen Zusammenfassung und in einem Kurzfragebogen. Ein Teil der Anhörungen wird später durch von der Kommission beauftragte Personen verschriftet (Transkription der Ton-aufnahmen). All diese Maßnahmen dienen auch der Auswertung der Anhörungen.

Die Vergütung der Anhörungsbeauftragten soll auf Stundenbasis erfolgen. Es sollen ein Stundensatz und ein Höchstsatz pro Anhörung vereinbart werden. Der Höchstsatz basiert auf der Annahme, dass der Aufwand für die Durchführung einer Anhörung einschließlich Vor- und Nachbereitung in der Regel etwa fünf Stunden für die/den ersten Anhörende/n und etwa 2 1/2 Stunden für die/den zweiten Anhörenden nicht überschreiten sollte.

Die Kommission möchte verstärkt Menschen mit Behinderungen, auch mit kognitiven Beeinträchtigungen, anhören. Wünschenswert wären deshalb Vorkenntnisse im Umgang mit beeinträchtigten Menschen oder die Bereitschaft, sich entsprechende Kenntnisse anzueignen. Gegebenenfalls sind als Zweitanhörende Personen zu der Anhörung hinzuzuziehen, die diese Kenntnisse aufweisen. Bewerbungen von Personen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch werden besonders begrüßt. Vielen Menschen, die von sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend betroffen sind, ist der Schutz ihrer persönlichen Daten ein wichtiges Anliegen, das die Kommission sehr ernst nimmt. Die Anhörungsbeauftragten der Kommission müssen mit UBSKM/BMFSFJ einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung schließen, der genaue Regeln zur Verarbeitung und insbesondere zum Austausch der Daten sowie zum technischen Datenschutz vorsieht.

Weitere Informationen, insbesondere zur Aufarbeitungskommission, sind zu finden auf der Website www.aufarbeitungskommission.de. Von Seiten des/der Anhörungsbeauftragten muss die Bereitschaft bestehen vor Auftragsbeginn sowie je nach Bedarf - mindestens einmal jährlich zur Schulung bzw. zur Abstimmung mit der Kommission und den weiteren Anhörungsbeauftragten nach Berlin zu kommen und an einem weiteren Termin per Videokonferenz teilzunehmen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.02.2023

31.12.2023

Die Anhörungen sollen ab Februar 2023 beginnen und in einem Zeitraum bis Ende 2026 stattfinden. Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2023 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge maximal bis 31. Dezember 2026 zu verlängern.

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Die Anhörungen sollen ab Februar 2023 beginnen und in einem Zeitraum bis Ende 2026 stattfinden. Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2023 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge maximal bis 31. Dezember 2026 zu verlängern.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für

das betreffende Unternehmen vorzulegen.

Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.

Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.

a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 - Seite)

b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen

c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.

d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten

Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.

Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.

Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.

a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre

b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen

walten zu lassen.

Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.

a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.

b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert

c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen

d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber

e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden

f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen

g) Nachweis von beruflichen Erfahrungen und Kenntnissen im Themenfeld sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

h) Nachweis von sonstige Erfahrungen und Kenntnissen im Themenfeld sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (z. B. Ehren- oder Nebenamt)

i) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen mit Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen oder in anderen Themenfeldern, z. B. Beteiligung, Begleitung oder Beratung bei Aufarbeitungsprozessen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.4)
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

29.09.2022

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.

b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.

c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.

d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.

e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.

f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.

g. Fragen sind bis zum 22.09.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.

h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.

i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.

j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.

k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.

l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.

m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemomblerstr. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

22.08.2022



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

22.08.2022


25.08.2022




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