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Ausschreibungsdetails

PEKI - Peking - Fortsetzung der Planung einer Videoüberwachungsanlage (VV-118-2022-0167)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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18.08.2022

16.09.2022 12:00

16.09.2022 12:00

VV-118-2022-0167

Auswärtiges Amt

18.08.2022 12:45

2022/S 159-453807

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Auswärtiges Amt vertreten durch das Bundesamt für, Auswärtige Angelegenheiten
Postanschrift:Kirchhofstraße 1-2
Postleitzahl:14776
Ort:Brandenburg a. d. Havel
NUTS:Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt (DE401, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten /Referat ZE (Brandenburg)
Telefon:+49 301817-97164
Fax:+49 301817-3433

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

PEKI - Peking - Fortsetzung der Planung einer Videoüberwachungsanlage

VV-118-2022-0167

II.1.2)
CPV-Code

Planung von Informationssystemen oder -technologie (72222200)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Fortschreibung der Planung zur Einbindung weiterer Überwachungsbereiche in die neu zu errichtende Videoüberwachungsanlage.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

China (CN)

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 17

Dong Zhi Men Wai Da Jie

Chaoyang District Beijing

100600 China

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Eingekauft werden sollen freiberufliche Planerleistungen in Anlehnung an die HOAI zur Anpassung von Vergabeunterlagen und um die Planung um weitere Unterlagen mit dem Bedarf des Bestands-Videoanlagensystems zu ergänzen.

Zur Fortschreibung sind teilweise Wiederholungsleistungen in den Leistungsphasen 2 bis 6 (ohne 4) erforderlich um den aktuellen Planungsstand aufzunehmen und anzupassen.

Die Einarbeitung in den derzeitigen Planungsstand der KG 440, 450 und 490 sowie in etwaige Leistungen aus der KG 547 (Außenarbeiten an Kanälen und Schächten für die technischen Anlagen aus dem Gewerk Tiefbau) sollen als pauschaler Festpreis angefragt werden.

Anpassungen der Unterlagen in den Leistungsphasen 2-6 (ohne 4) werden angelehnt an entsprechende Kostenansätze nach HOAI und ebenfalls als Festpreis angefragt.

Weiterhin sind Leistungen der Leistungsphase 7 und 8 über das gesamte Bauvorhaben zu ergänzen, die den Kostenansätzen der HOAI entsprechen sollen. Hinzu kommen Reise- und sonstige Nebenkosten sowie Stunden- bzw. Tagesverrechnungssätze für etwaige derzeit nicht bewertbare Nachtragsleistungen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.10.2022

31.07.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Erfahrungen KG 440, KG 450 und KG 547

2. Erfahrungen in Auslandsvertretungen

3. Sicherheitsüberprüfung

4. Erarbeitung der zu erstellenden Unterlagen bei der Planungsbearbeitung

zu 1.) Mindestens einmalige Erfahrung in der KG 440 und 450 auf dem Stand der aktuellen DIN -Normen und aktuellsten technischen Vorschriften, sowie gewerkeübergreifende Leistungen in den KG 547.

zu 2.) Mindestens einmalige Erfahrung in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der letzten 10 Jahre.

zu 3.) Die Mitarbeiter des Unternehmens, die im Projekt vor Ort mitarbeiten, müssen sicherheitsüberprüft Ü2 sein. Falls diese Prüfung noch nicht vorliegt, muss die Bereitschaft zu einer Sicherheitsüberprüfung vorliegen.

zu 4.) Die Bieter bestätigt die Möglichkeit, dass die Erarbeitung der zu erstellenden Unterlagen ohne eine Dienstreise bei der Planungsbearbeitung erfolgt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

16.09.2022

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

17.10.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

16.09.2022

12:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

16.08.2022



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