Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Klapptische (Besprechungs-/Konferenztische mit klappbarer Tischplatte)
343-2022-0051
Tische (39121200)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Klapptischen (Besprechungs-/Konferenztische mit klappbarer Tischplatte)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Verschiedene Empfangsstellen in der Bundesrepublik Deutschland
Rahmenvereinbarung über 36 Monate (vrs. 01.10.2022 bis 30.09.2025) mit Verlängerungsoption um 1 Jahr
Lieferung von Klapptischen in verschiedenen Abmessungen und Ausführungen sowie einem "Tischanschlussfeld" als optionales Zubehör
Mindestabnahmemenge: 0
Geschätzte Abnahmemenge: 7.174 Klapptische und 2.455 Tischanschlussfelder
Höchstabnahmemenge: 8.609 Klapptische und 2.946 Tischanschlussfelder
01.10.2022
30.09.2025
Verlängerungsoption um 1 Jahr
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Vergabeunterlagen ist eine "Liste der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen" beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
09.09.2022
11:00
- Deutsch (DE)
30.09.2022
09.09.2022
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Vorzulegende Nachweise und Eigenerklärungen:
a) Muster der Spanplatten und Gestelle
b) GS-Zertifizierung mit Prüfbericht
c) Produktbeschreibungen
d) Zertifizierung nach FSC, PEFC oder vergleichbares Zertifikat
e) Zertifizierung "Blauer Engel" (DE-UZ 76) oder Prüfgutachten bezüglich Formaldehyd
f) Erklärungen des Beschichtungsstoffherstellers bezüglich allgemeiner stofflicher Anforderungen und Emissionen
g) Prüfbericht gem. DIN EN 16516 bezüglich Innenraumluftqualität
h) Erklärung bezüglich Halogene, Flammschutzmittel und Biozide
i) ggf. Zertifizierung "Blauer Engel" (DE-UZ 38) oder Zertifizierung "TÜV Rheinland Certified, Schadstoffgeprüft"/"LGA-Schadstoffgeprüft" mit Prüfbericht oder Gütesicherung RAL-GZ 430/8 ("Goldenes M")
j) ggf. FSC- oder PEFC - CoC - Zertifizierung
k) ggf. Bemusterung
l) ggf. VDE-Prüfbescheinigung/VDE-Zeichengenehmigung
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine falkutativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular "Bewerber-/Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen/Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie unter dem Link http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor der Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bewerber/Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachaprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...]
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76 in 53123 Bonn zu richten.
11.08.2022