Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Büroverbrauchsmaterial 2022_2025_Allgemeines Büromaterial
341-2022-0284
Bürobedarf (30192000)
Lieferauftrag
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2022 bis 2025 Allgemeines Büromaterial "Rund um den Schreibtisch"
Bürobedarf (30192000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der gesamten Bundesrepublik Deutschland
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2022 bis 2025, Allgemeines Büromaterial "Rund um den Schreibtisch"
Geschätztes Beschaffungsvolumen 25.643.444 Stück , 58.250 Blatt.
31.03.2025
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausführliche Unternehmensdarstellung
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen kurz dar. Die Darstellung sollte mindestens folgende Anga-ben beinhalten:
- Betätigungsfelder des Unternehmens,
- Name, Rechtsform und Sitz des Unternehmens und ggf. seiner Niederlassungen,
- ggf. Daten des Eintrags ins Handelsregister (Registerart, -nummer, -gericht)
oder in ein vergleichbares Register,
- aktuelle Zahl der Beschäftigten sowie
- Umsätze (in Euro) der letzten drei Geschäftsjahre.
Ggf. Bereitstellung von Mustern nach der Vorgabe der beigefügten Datei "muster_2022_2025.pdf", die den Vergabeunterlagen beiliegt
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
13.09.2022
11:00
- Deutsch (DE)
30.12.2022
13.09.2022
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Es ist ein unterschriebenes Formular der Datei "341_2022_0284_ eigenerklaerung_russlandssanktionen_bieter_20220414.docx"dem Angebot beizufügen.
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis
der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen
Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.
html
Mit dem Angebot ist der Vordruck
"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine
fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird
ihm durch die Vergabestelle das
Formular
"Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur
Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /
Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform
unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind
zu beachten!
Informationen zur elektronischen
Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
oder vor Zuschlagserteilung
gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung
im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren
ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese
Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die
Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76,
53123 Bonn, zu richten.
11.08.2022