Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=472237Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Social Listening der Themen der Abteilung S
BZgA_RV_14_22
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Der Auftrag beinhaltet die Dienst- und Beratungsleistung Durchführung eines Social Listening der Themen der Abteilung S der BZgA. Eine damit einhergehende Analyse des digitalen Raums zur Ableitung von Handlungsimplikationen zur Verbesserung der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags (Schwangerschaftskonfliktgesetz). Weiterhin soll neben des Social Listenings die Betreuung und der Ausbau des Twitterkanals zum Schwangerschaftskonfliktgesetz gewährleistet werden.
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)
Köln
Der Auftrag beinhaltet die Dienst- und Beratungsleistung Durchführung eines Social Listening der Themen der Abteilung S der BZgA. Eine damit einhergehende Analyse des digitalen Raums zur Ableitung von Handlungsimplikationen zur Verbesserung der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags (Schwangerschaftskonfliktgesetz). Weiterhin soll neben des Social Listenings die Betreuung und der Ausbau des Twitterkanals zum Schwangerschaftskonfliktgesetz gewährleistet werden.
01.12.2022
30.11.2024
Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den Bedingungen dieses Vertrages verlängert werden. Im Fall der Inanspruchnahme der Option setzt der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich jeweils spätestens drei Monate vor Ende des Leistungszeitraumes darüber in Kenntnis. Es handelt sich um ein einseitiges Gestal-tungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auf-tragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den Bedingungen dieses Vertrages verlängert werden. Im Fall der Inanspruchnahme der Option setzt der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich jeweils spätestens drei Monate vor Ende des Leistungszeitraumes darüber in Kenntnis. Es handelt sich um ein einseitiges Gestal-tungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auf-tragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
nein
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
3. Eigenerklärung zu § 21 AentG
4. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern aus der Tabak- und Alkoholindustrie unterhalten hat und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.
6. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
7. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Begründung, falls kein Registerauszug eingereicht wird.
8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
9. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe
- des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
- der Bezeichnung des Projektes (ggfs. der Internetadresse),
- des Projektzeitraums,
- des Projektvolumens und
- des Projektinhalts.
Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um ein Projekt mit einer Projektdauer von mindestens zwei Jahren zur Umsetzung von Social Listening für eine Landes- oder Bundesbehörde oder eine vergleichbare Einrichtung im öffentlichen Dienst handelt.
Es sind geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren einzureichen.
10. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Fachkräfte
Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen.
Mindestanforderungen:
Zu 9:
Es ist mindestens eine geeignete Referenz einzureichen.
Mindestanforderungen:
Zu 10:
- Insgesamt sind 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle des/der Hauptverantwortlichen und 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Vertretung des/der Hauptverantwortlichen.
- Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen jeweils über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, GER) und englische Sprachkenntnisse auf sehr gutem Niveau (C1 GER).
- Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen jeweils mindestens über drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Social Listening im Gesundheitswesen für öffentlichen Auftraggeber nachgewiesen durch persönliche Referenzen aus den letzten drei Jahren.
- Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen jeweils über Berufserfahrung im Anzeigenmanagement und der Administration von Social Media Kanälen (z.B. für Instagram und Twitter) nachgewiesen durch persönliche Referenzen aus den letzten drei Jahren.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
23.09.2022
12:00
- Deutsch (DE)
31.12.2022
23.09.2022
12:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
11.08.2022