Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=471725Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Planung und Umsetzung von Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen für das Bundesministerium für Bildung und Forschung
04513- 8/6(2022)
Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen (79950000)
Dienstleistungen
Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) obliegt die Förderung von Bildung und Forschung in Deutschland. Die regierungsamtliche Öffentlichkeitsar-beit bzw. Fachinformation des BMBF ist auf eine gezielte und dialogorientierte Infor-mation ausgerichtet.
Dazu nutzt das BMBF verschiedene Kommunikationsmaßnahmen, darunter große Kampagnen, Veranstaltungen, Messen, Publikationen, Ausstellungen, diverse Video-formate und Social Media. Über diese Rahmenvereinbarung sollen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen umgesetzt werden. Das Leistungsspektrum reicht dabei von kleineren Veranstaltungen bis hin zu großen internationalen Veranstaltungen und sehr politischen Formaten. Neben fachlichen Veranstaltungen mit einer klaren Ziel-gruppe gehören auch Formate mit einer breiten Zielgruppe zum Auftragsgegenstand. Veranstaltungen können außerdem in Präsenz, rein digital oder hybrid angelegt sein.
Laufzeit in Monaten: 24
Möglichkeit der Verlängerung zweimal um jeweils zwölf Monate
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
12.09.2022
10:00
- Deutsch (DE)
31.12.2022
12.09.2022
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergan-gen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
erfolgt zehn Ka-lendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen
Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.
08.08.2022