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Ausschreibungsdetails

RV Atemschutzausstattung CBRN-ErKW (B 20.15 - 0727/21/VV : 1)

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04.08.2022 (letzte Änderung am 10.08.2022)

13.09.2022 11:30

13.09.2022 11:30

B 20.15 - 0727/21/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

10.08.2022 17:18

2022/S 150-426831

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-2624
Fax: +49 2289910610-2624

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

RV Atemschutzausstattung CBRN-ErKW

B 20.15 - 0727/21/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung (35111100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarungen über Atemschutzausstattungen für den CBRN Erkundungswagen CBRN-ErKW des Zivilschutzes

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose

Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Zunächst wird eine losübergreifende Preisreihenfolge aller bedingungsgemäßen Angebote ermittelt (= Preisreihenfolgenliste).

Es gilt eine Zuschlagslimitierung. Das bedeutet, dass Bieter zwar auf beide Lose anbieten können, ein Bieter aber grundsätzlich nur den Zuschlag auf ein Los erhalten kann. Die beiden Lose werden also im Regelfalle an verschiedene Bieter vergeben. Zunächst erhält das Angebot auf Rang 1 der Preisreihenfolgeliste den Zuschlag für das erste Los. Der Zuschlag für das zweite Los erfolgt grundsätzlich auf das Angebot auf Rang 2 der Preisreihenfolgeliste. Dies gilt jedoch nicht, wenn dieses Angebot von demselben Bieter stammt, der bereits den Zuschlag für das erste Los erhalten hat. In diesem Fall geht der Zuschlag an das Angebot des Bieters auf Rang 3 der Preisreihenfolgeliste.Ein Bieter kann ausnahmsweise den Zuschlag für beide Lose erhalten, wenn nur von ihm zuschlagsfähige Angebote für beide Lose vorliegen.


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Rahmenvereinbarung 1 Atemschutzausstattung CBRN-ErKW Zivilschutz

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung (35111100)

Atemschutzgeräte (44611200)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

53121 Bonn

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemschutzausstattungen für CBRN-Erkundungswagen für den Zivilschutz (CBRN-ErKW):

Geschätzte Gesamtmenge: 400 Sets Ausstattungen im Zeitraum von 2022-2026.

Mindestabnahmemenge im Jahr 2022: 1 Set Atemschutzausstattung.

Variable(unverbindliche) Bestellmenge: 399 Sets Atemschutzausstattungen.

Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 400 Sets Atemschutzausstattungen abgerufen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

1. Der Vertrag kann vorzeitig beidseitig regulär nach 24 Monaten gekündigt werden.

2. Mit dem Angebot ist ein Personen-Komplettsatz

(1 Maske, 1 Pressluftatmer + 1 Lungenautomat, 1 Atemluftflasche)

bis zum Ende der Angebotsfrist nach Bonn an das Beschaffungsamt zu liefern.


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Rahmenvereinbarung 2 Atemschutzausstattung CBRN-ErKW Zivilschutz

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Atemschutzgeräte (44611200)

Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung (35111100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

53121 Bonn

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemschutzausstattungen für CBRN-Erkundungswagen für den Zivilschutz (CBRN-ErKW):

Geschätzte Gesamtmenge: 400 Sets Ausstattungen im Zeitraum von 2022-2026.

Mindestabnahmemenge im Jahr 2022: 1 Set Atemschutzausstattung.

Variable(unverbindliche) Bestellmenge: 399 Sets Atemschutzausstattungen.

Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 400 Sets Atemschutzausstattungen abgerufen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

1. Der Vertrag kann vorzeitig beidseitig regulär nach 24 Monaten gekündigt werden.

2. Mit dem Angebot ist ein Personen-Komplettsatz

(1 Maske, 1 Pressluftatmer + 1 Lungenautomat, 1 Atemluftflasche)

bis zum Ende der Angebotsfrist nach Bonn an das Beschaffungsamt zu liefern.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

13.09.2022

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

01.11.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

13.09.2022

11:31

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

Mit dem Angebot ist ein Personen-Komplettsatz

(1 Maske, 1 Pressluftatmer + 1 Lungenautomat, 1 Atemluftflasche)

bis zum Ende der Angebotsfrist nach Bonn an das Beschaffungsamt zu liefern.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

10.08.2022



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