Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ): 38226
Ort: Salzgitter
Telefon: +49 30 183331538
Telefax: +49 30 183331525
E-Mail: ausschreibungen@bfs.de
Internet-Adresse: http://www.bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZD 2 - 08313/3622S72478
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
27.09.2022 - 15:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
01.12.2022
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=471506
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=471506
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
27.09.2022 - 15:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Mit der SARS-CoV-2 Pandemie rückt die Anwendung von UV-Strahlung, insbesondere von UV-C-Strahlung zur Desinfektion von Raumluft und Oberflächen, in den Fokus. Angeboten wird neben professionellen Anlagen (z. B. mobilen UV-C-Luftreiniger für Schulen und Kindergärten oder sog. Upper-Air-Systeme) auch eine Vielzahl von Geräten für den Hausgebrauch, wie Desinfektionsstäbe oder freistrahlende UV-C-Lampen zur Oberflächendesinfektion. In diesem Projekt sollen mögliche Gefährdungen für Haut und Augen betrachtet werden, die von der emittierten UV-Strahlung entsprechender Geräte ausgehen.
Der Schutz der Allgemeinbevölkerung vor künstlicher optischer Strahlung beruht im Wesentlichen auf Regelungen der Produktsicherheit. Es zeigt sich jedoch, dass immer wieder Geräte auf den Markt gelangen, die für Verbraucher nicht sicher sind. Auch die Kennzeichnung, z. B. hinsichtlich Risikogruppen, ist nicht immer zutreffend oder es fehlen relevante Verbraucherinformationen.
Im ausgeschriebenen Projekt sollen 40 Strahlungsquellen aus den oben angesprochenen Produktgruppen beschafft und spektral vermessen werden. Die Strahlungsquellen sollen im Hinblick auf alle relevanten radiometrischen Kenngrößen normgerecht charakterisiert und hinsichtlich der von den Geräten ausgehenden Gefährdung für Augen und Haut mit Hilfe geeigneter Methoden beurteilt werden. Bei der Risikobewertung soll neben dem bestimmungsgemäßen auch der vorhersehbare Gebrauch sowie mögliche Auswirkungen auf besonders empfindliche Personengruppen wie Kinder und weitere UV-schutzbedürftige Personen betrachtet werden.
Der Schutz der Allgemeinbevölkerung vor künstlicher optischer Strahlung beruht im Wesentlichen auf Regelungen der Produktsicherheit. Es zeigt sich jedoch, dass immer wieder Geräte auf den Markt gelangen, die für Verbraucher nicht sicher sind. Auch die Kennzeichnung, z. B. hinsichtlich Risikogruppen, ist nicht immer zutreffend oder es fehlen relevante Verbraucherinformationen.
Im ausgeschriebenen Projekt sollen 40 Strahlungsquellen aus den oben angesprochenen Produktgruppen beschafft und spektral vermessen werden. Die Strahlungsquellen sollen im Hinblick auf alle relevanten radiometrischen Kenngrößen normgerecht charakterisiert und hinsichtlich der von den Geräten ausgehenden Gefährdung für Augen und Haut mit Hilfe geeigneter Methoden beurteilt werden. Bei der Risikobewertung soll neben dem bestimmungsgemäßen auch der vorhersehbare Gebrauch sowie mögliche Auswirkungen auf besonders empfindliche Personengruppen wie Kinder und weitere UV-schutzbedürftige Personen betrachtet werden.
c)
Ort der Leistungserbringung
Neuherberg (Oberschleißheim)
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 12 Monate, beginnend ab dem 01.12.2022
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Für die Durchführung des Projekts sind umfassende praktische Kenntnisse und Erfahrung in der normgerechten Vermessung inkohärenter Strahlenquellen im ultravioletten Wellenlängenbereich, Kenntnis der für die jeweiligen Messgrößen zu verwendenden Messverfahren sowie Kenntnis der einschlägigen aktuell gültigen (Vor-)Normen und Regelwerke sowie nationaler und internationaler Grenzwertempfehlungen erforderlich. Die einschlägigen Fachkenntnisse und Erfahrungen des Anbieters in der Messmethodik und bei der Bewertung von Risiken nichtkohärenter künstlicher optischer (UV-)Strahlenquellen sind z. B. durch Publikationen in gutachtergestützten Fachzeitschriften (Publikationsliste), Projekt- und Kundenlisten oder Verweise auf verfügbare Projektberichte zu belegen.
Der Anbieter muss eine Laborausstattung mit kalibrierten Messgeräten bzw. Messaufbauten für die normgerechte Vermessung der relevanten Messgrößen sowie ausreichende Qualitätssicherungsmaßnahmen des Messlabors nachweisen (Geräteliste, Zertifikate, QM-Handbuch o. ä.). Es ist nach den Regeln guter Laborpraxis zu arbeiten.
Der Anbieter muss eine Laborausstattung mit kalibrierten Messgeräten bzw. Messaufbauten für die normgerechte Vermessung der relevanten Messgrößen sowie ausreichende Qualitätssicherungsmaßnahmen des Messlabors nachweisen (Geräteliste, Zertifikate, QM-Handbuch o. ä.). Es ist nach den Regeln guter Laborpraxis zu arbeiten.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
971d1c60-a235-444a-89b3-8d4a9e2182d6