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Ausschreibungsdetails

LKW für Worms (333-2022-0148)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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04.08.2022

08.11.2022 11:00

08.11.2022 11:00

333-2022-0148

Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung

04.08.2022 07:00

2022/S 150-426616

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Postanschrift: Friedrichsring 35
Postleitzahl: 63069
Ort: Offenbach a.M.
NUTS: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228303-16742
Fax: +49 228303-99324
Hauptadresse: www.evergabe-online.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

LKW für Worms

333-2022-0148

II.1.2)
CPV-Code

Kipplastwagen (34134200)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

1 LKW mit Kipperbrücke und Be- und Entladekran, sowie hydraulischen Zweischalen- und Mehrschalengreifer, inklusive TUV-Abnahme und Überführung sowie technischer Dokumentation.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39, NUTS 3)

67547 Worms

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

1 Zweiachsiger, geländegängiger Lastkraftwagen mit 3-Seitenkipper und Ladekran und einer zulässigen Gesamtmasse von 18.000 kg.

Das Fahrzeug muss für den Transport von schweren Schüttgütern, Baumaterialien,

Stahlbauteilen und dem Ziehen von Zentralachs- und Drehschemelanhängern

ausgelegt sein. Hierbei muss eine zulässige Zuggesamtmasse von 40.000 kg

möglich sein. Das Fahrzeug muss über einen Allradantrieb und Differenzialsperren

verfügen.

Alle einschlägigen Arbeitsschutz-, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln, Normen, einschließlich aller Durchführungsanweisungen, sowie die EGRichtlinien und die Vorschriften der FZV und StVZO müssen beim Bau beachtet werden. Das Fahrzeug muss dem neuesten Stand der Technik und den neusten Vorgaben bezüglich Abgas- und Geräuschemissionen entsprechen. Die für die Fertigung des LKW´s verwendeten Bauteile müssen ungebraucht und aus neuester Produktion sein.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

20.04.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

08.11.2022

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

23.02.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

08.11.2022

11:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert.

Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie

unter folgendem Link der Europäischen Kommission:

https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html

Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.

Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.

Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833_2014 - Sanktionen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, die Regelungen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands einzuhalten.

Auf Antrag des Bewerbers / Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular "Bewerber- /Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.

Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter:

http://www.evergabe-online.de.

Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!

Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK:

http://www.evergabe-online.info/vgv11


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskarteillamt
Postanschrift: Villemombler Strasse 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Bewerber /Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.

Ein Bewerber /Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.

Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),

[...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.

Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

02.08.2022



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