Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Dienstleistung Kartenzahlung in der Bundesfinanzverwaltung
342-2022-0216
Finanzberatung, Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften (66170000)
Dienstleistungen
Rahmenvertrag über die Dienstleistung "Kartenzahlung in der Bundesfinanzverwaltung" (Bereitstellung und Betrieb von Kartenlesegeräten; Support für den Betrieb der Kartenlesegeräte; Abwicklung des Zahlungsverkehrs)
II.2)
Beschreibung
Magnetkartenleser (30216200)
Chipkartenleser (30233300)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Generalzolldirektion
53121 Bonn
Lieferort:
Verschiedene Zolldienststellen im gesamtem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Die Gesamtmenge und der Gesamtumfang der Leistung ergeben sich aus den beigefügten Vergabeunterlagen; hier insbesondere die Anlagen
- Leistungsbeschreibung des Bedarfsträgers
- Leistungsverzeichnis des Bedarfsträgers
- Kostenszenario
Die geplante Laufzeit beträgt maximal 4 Jahre (2+1+1) mit Beginn zum 01.01.2023.
01.01.2023
31.12.2024
§ 11 der Rahmenvereinbarung Vertragsdauer/Leistungszeit
Es besteht für die Auftraggeberin die Option der zweimaligen Verlängerung jeweils um 12 Monate zu den vereinbarten Konditionen.
Wird der Vertrag nicht bis spätestens 3 Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin gekündigt, verlängert er sich um 12 Monate.
Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt längstens 48 Monate (Ende am 31.12.2026).
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Akquisitionsgeschäft gemäß ZAG
Nachweis in Form einer Kopie, dass das Unternehmen das Akquisitionsgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 ZAG in Deutschland erbringen darf (gem. Anlage Leistungsverzeichnis des Bedarfsträgers Fragekatalog 1 Nr. 1.1)
Zulassung als Betreiber von POS-Terminals
Vorlage einer Zulassung als Betreiber von POS-Terminals in Form einer Kopie (gem. Anlage Leistungsverzeichnis des Bedarfsträgers Fragekatalog 1 Nr. 1.2)
Zulassungen der Deutschen Kreditwirtschaft
Vorlage der für den Wirkbetrieb der Geräte erforderlichen Zulassungen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) in Form von Kopien ((gem. Anlage Leistungsverzeichnis des Bedarfsträgers Fragekatalog 1 Nr. 1.3)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
14.09.2022
11:00
- Deutsch (DE)
31.12.2022
14.09.2022
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Abweichend von Ziffer 2.2. (Satz 1) der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen der Generalzolldirektion sollen Bieteranfragen bis spätestens 15 Tage vor Angebotsfristende gestellt werden.
Spätere Bieteranfragen können unberücksichtigt bleiben.
Nachfolgeklausel gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 lit. a GWB:
Für den Fall, dass die Auftragnehmerin vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen.
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24.08.2022