Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung.
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=471134Einrichtung des öffentlichen Rechts
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
MALDI-TOF IVD-System
37/2022/EU/E17
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Für medizinische Zwecke (LA23)
Lieferauftrag
1 Stück MALDI-TOF IVD-System entsprechend LV (siehe Leistungsbeschreibung)
170.000,00
EUR Euro
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene
Haus 44, Ebene 2, Raum 235
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg
siehe Leistungsbeschreibung (Anlagen B-03 und B-04)
170.000,00
EUR Euro
11.10.2022
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt ausschließlich über diese Vergabeplattform. Für die Sicherstellung des Erhalts und Berücksichtigung vertragsrelevanter Informationen muss der Bieter sich auf dieser Vergabeplattform kostenfrei registrieren. Sofern der Bieter sich nicht registriert oder diese Inhalte nicht bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat, muss sein Angebot ausgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
05.09.2022
10:00
- Deutsch (DE)
11.10.2022
05.09.2022
11:00
Universitätsklinikum Magdebutg A.ö.R.
Geschäftsbereich Zentraler Einkauf
Haus 33
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Auftrag wird im SAP- System des UKMD angelegt und über Faxmail versendet
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten derUnternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
04.08.2022