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Ausschreibungsdetails

RV Atemalkoholvortestgeräte inkl. Zubehör (B 19.33 - 0353/21/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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23.07.2022 (letzte Änderung am 02.09.2022)

15.09.2022 11:30

15.09.2022 11:30

B 19.33 - 0353/21/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

02.09.2022 14:30

2022/S 141-402849

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Deutschland (DE, NUTS 0)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-2745
Fax:+49 2289910610-2745

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

RV Atemalkoholvortestgeräte inkl. Zubehör

B 19.33 - 0353/21/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

RV Atemalkoholvortestgeräte inklusive Zubehör und Drucker

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

887.248,79

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Gasanalysegeräte (38432100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Für die Bundespolizei werden Atemalkoholvortestgeräte für die körperliche Untersuchung beim Beschuldigten, als auch für die Feststellung der präventiven wie repressiven Gewahrsamsfähigkeit benötigt. Es wird eine geschätzte Höchstmenge von 655 Atemalkoholvortestgeräten vereinbart, davon 255 Atemalkoholtestgeräte als Mindestabnahmemenge. Für die Auftraggeberin besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Zur Dokumentation der Untersuchungsergebnisse werden hier zudem mobile Drucker für die Atemalkoholvortestgeräte sowie diverses Zubehör/Verbrauchsmaterial ausgeschrieben. Es wird eine geschätzte Höchstmenge von 648 zum Alkoholvortestgerät kompatiblen mobilen Druckern vereinbart, davon 248 mobile Drucker als Mindestabnahmemenge. Für die Auftraggeberin besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Des Weiteren müssen Verbrauchsmaterialien für die Rahmenvereinbarungslaufzeit von vier Jahren abgerufen werden können. Es sind Fortbildungsveranstaltungen für Multiplikatoren anzubieten, die sich an Anwender (Mindestabnahmemenge 0 Fortbildungsveranstaltungen, Höchstmenge 50 Anwender-Fortbildungsveranstaltungen) und Werkstattpersonal (Mindestabnahmemenge 0 Fortbildungsveranstaltungen, Höchstmenge 20 Werkstattpersonal-Fortbildungsveranstaltungen) richtet. Eine detaillierte Ausführung der gewünschten Leistung finden Sie im Dokument VU21_Leistungsbeschreibung.

Die abzuschließende Rahmenvereinbarung (RV) soll eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren umfassen.

Die Gesamtleistung bildet ein Los.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

887.248,79

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 24

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beläuft sich auf eine Dauer von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr, sodass sich eine maximale Laufzeit von vier Jahren ergeben kann.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Nachweise 3.4.1.1 Referenzen, 3.4.1.2 Nachhaltigkeit ist mit dem Angebot einzureichen.

3.4.1.1 Referenzen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,

• Wert des Auftrages,

• Zeitraum der Leistungserbringung,

• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

• Die Referenzen müssen von mindestens drei verschiedenen Auftraggebern stammen.

• Jede Referenz muss eine Lieferleistung von Atemalkoholtest- oder Gasmessgeräten mit einem Auftragswert von mind. 25.000 € beinhalten.

• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung der Referenz. Noch nicht realisierte Leistungen können nicht berücksichtigt werden.

• Für die Referenzen ist die Vorlage "VU07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte gegebenenfalls mehrfach.

• Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).

3.4.1.2 Nachhaltigkeit

Es muss ein Nachweis über ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig vorgelegt werden. Fügen Sie Ihrem Angebot einen entsprechenden Nachweis bei. Sollten Sie über keinen geeigneten Nachweis verfügen, so fügen Sie eine selbst zu erstellende Erklärung bei, welches Umweltmanagementsystem Sie einsetzen.

Ich weise Sie auf das Recht der Eignungsleihe hin. In diesem Fall füllen Sie bitte zusätzlich das Formular "VU29_Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge" aus und legen es dem Angebot bei.

Wird ein anderes Umweltmanagementsystem als nach DIN EN ISO 14001 eingesetzt, müssen Sie dessen Gleichwertigkeit zu dem in der DIN EN ISO 14001 beschriebenen Umweltmanagementsystem darstellen.

Der Nachweis wird, abweichend von Punkt 1.2 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen, auch in englischer Sprache akzeptiert. Die Darstellung der Gleichwertigkeit muss jedoch auf Deutsch erfolgen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

4 Jahre werden nicht überschritten

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

15.09.2022

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

04.11.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

15.09.2022

11:31

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft sowie eine Abfrage des Wettbewerbsregisters eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.

Bestellberechtigt gem. § 4 der Rahmenvereinbarung sind:

• Beschaffungsamt des BMI

• Bundespolizeidirektion Pirna

• Bundespolizeidirektion Stuttgart

• Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main

• Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei

• Bundespolizeidirektion St. Augustin

• Bundespolizeidirektion Berlin

• Bundespolizeidirektion München

• Bundespolizeidirektion Flughafen München

• Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt

• Bundespolizeidirektion Hannover

• Bundespolizeidirektion Koblenz

• Bundesbereitschaftspolizeidirektion

• Bundespolizeipräsidium

• Bundespolizeiakademie

• ZVKDB


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

02.09.2022



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

16.08.2022


16.08.2022




20.07.2022


20.07.2022




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