Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Rahmenvereinbarung Bereitstellung von Mobilfunkdienstleistungen für die Übertragung von Sprach- und Datenverbindungen
12.2-51174-53-900-22
Mobiltelefondienste (64212000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung Bereitstellung von Mobilfunkdienstleistungen für die Übertragung von Sprach- und Datenverbindungen
II.2)
Beschreibung
Internet-Telefondienste (64215000)
Kurznachrichtendienste (SMS) (64212100)
Sachsen-Anhalt (DEE, NUTS 1)
siehe genannte Abrufberechtigte
(Details siehe Vergabeunterlagen)
Rahmenvereinbarung Bereitstellung von Mobilfunkdienstleistungen für die Übertragung von Sprach- und Datenverbindungen für vier Jahre
01.04.2023
31.03.2027
3
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
•Eigenerklärung "Insolvenzverfahren/ Liquidation u. ä.", §§ 123/124 GWB (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) und
•Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
oder
•der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Die o. g. Nachweise/ Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsteilnehmers entsprechend III.1.2 der Bekanntmachung dienen insbesondere seine Angaben gemäß Anlage 5 (Anlage 2 zu BWB) der Bewerbungsbedingungen. Dort genannte Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind zwingend einzuhalten und führen bei Nichtvorliegen zum Ausschluss des Bewerbers:
-Umsätze - Angabe der letzten 3 Geschäftsjahre (Es wird vorausgesetzt, dass das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 13 Mio. EUR erwirtschaftet hat - Mindestanforderungen an die Eignung)
-Betriebshaftpflichtversicherung
(Details siehe Anlage 5)
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsteilnehmers entsprechend III.1.3 der Bekanntmachung dienen die Angaben des Bewerbers zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Anlage 5 (Anlage 2 zu BWB). Dort genannte Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind zwingend einzuhalten und führen bei Nichtvorliegen zum Ausschluss des Bewerbers.
-Qualitätsmanagementsystem, welches der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht und entsprechend zertifiziert ist (Details siehe Anlage 5)
-IT-Sicherheitsmanagementsystem (ISMS) gemäß ISO 27001 oder vergleichbar und entsprechend zertifiziert (Details siehe Anlage 5)
-Referenzen; daneben ist für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Benennung von mindestens 3 Referenzen erforderlich. Speziell für die Abfrage der Referenzen dienen die Angaben des Bewerbers in Anlage 10 (separates MS-Excel-Dokument) zu den Bewerbungsbedingungen. Die Vergabestelle bewertet die in Anlage 10 (Anlage 7 zu BWB) benannten Referenzen des Bewerbers gemäß dem dort angegebenen Punkteschema. Die Vergabestelle erwartet mindestens drei vergleichbare Referenzen pro Bewerber, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
(Details siehe Anlage 5)
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Die folgenden Unterlagen (u. a. Vorgabe Landesvergabegesetz LSA) gelten als besondere Vertragsbedingungen und sind dem Angebot ebenfalls beizufügen:
-Vereinbarung zu §§ 17, 18 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
-Erklärung zu §§ 10, 12 und 13 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
-Geheimhaltungsvereinbarung (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
Die o. g. Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Verhandlungsverfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
22.08.2022
12:00
19.09.2022
- Deutsch (DE)
31.03.2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19.09.2022
Versionsverlauf
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