Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=468693Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
14-BE-2203 Wissenschaftliche Unterstützung Klimapolitik und Maßnahmenprogramm
14-BE-2203
Beratung in Umweltfragen (90713000)
Dienstleistungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sucht einen Dienstleister, der das BMWK in Aufgaben- und Fragestellungen der klimapolitischen Debatte mit der Erstellung von Kurzstudien und wissenschaftlichen Analysen unterstützt. Im Bundes-Klimaschutzgesetz ist vorgesehen, dass alle Ressorts in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen vorlegen, die in ihrer Minderungswirkung quantifiziert sind und deren ökologische, soziale und wirtschaftliche Folgewirkungen abgeschätzt wurden. Die Maßnahmen sollen in allen Sektoren zur Erreichung der jeweiligen Sektorziele führen. Das BMWK wird als das für Klimaschutz übergreifend zuständige Ressort in diesem Prozess sowohl eigene Maßnahmenvorschläge erarbeiten als auch Vorschläge anderer Ressorts und gesellschaftlicher Akteure prüfen müssen. Die aus den Studien und Analysen gewonnenen Informationen dienen dem BWMK als Grundlage, um wissenschaftlich fundiert Stellung zu beziehen und eigene Vorschläge erarbeiten zu können.
Dienstleistungen im Umweltschutz (90700000)
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin;
siehe Leistungsbeschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sucht einen Dienstleister, der das BMWK in Aufgaben- und Fragestellungen der klimapolitischen Debatte mit der Erstellung von Kurzstudien und wissenschaftlichen Analysen unterstützt. Im Bundes-Klimaschutzgesetz ist vorgesehen, dass alle Ressorts in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen vorlegen, die in ihrer Minderungswirkung quantifiziert sind und deren ökologische, soziale und wirtschaftliche Folgewirkungen abgeschätzt wurden. Die Maßnahmen sollen in allen Sektoren zur Erreichung der jeweiligen Sektorziele führen. Das BMWK wird als das für Klimaschutz übergreifend zuständige Ressort in diesem Prozess sowohl eigene Maßnahmenvorschläge erarbeiten als auch Vorschläge anderer Ressorts und gesellschaftlicher Akteure prüfen müssen. Die aus den Studien und Analysen gewonnenen Informationen dienen dem BWMK als Grundlage, um wissenschaftlich fundiert Stellung zu beziehen und eigene Vorschläge erarbeiten zu können. Weiter Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Laufzeit in Monaten: 36
Die AG hat das Recht den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere den angegebenen Preisen, einmal um bis zu 12 Monate zu verlängern. Es besteht kein An-spruch des AN, dass die AG diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlänge-rungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens einen Monat vor Ende der Ver-tragslaufzeit in Textform gegenüber dem AN abgegeben.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Die AG hat das Recht den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere den angegebenen Preisen, einmal um bis zu 12 Monate zu verlängern. Es besteht kein An-spruch des AN, dass die AG diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlänge-rungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens einen Monat vor Ende der Ver-tragslaufzeit in Textform gegenüber dem AN abgegeben.
nein
Ende der Fragefrist 02.08.2022, 14 Uhr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zu 1. zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), 2. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, 3. Insolvenzverfahren,
- Angabe des Personals, das zur Leistungserbringung eingesetzt werden soll. Dabei muss eine
projektverantwortliche Person und eine Stellvertretung benannt werden.
Einreichung von Kurzprofilen des vorgenannten Personals in Form von Eigenerklärungen.
Einreichung von Verpflichtungserklärungen von dem zur Auftragsausführung vorgesehenen Personals, wenn dieses nicht dem Unternehmen angehört. Das Unternehmen hat über die Verpflichtungserklärung sicher zu stellen, dass bei Auftragsbeginn die angegebene personelle Kapazität vorliegt.
1. Expertise in der aktuellen klimaschutzpolitischen Programmatik der Bundesregierung und Kenntnisse über die klima- und energiepolitische Debatte auf nationaler und europäischer Ebene.
Diese liegt vor, wenn mindestens eine Person im Projektteam in den genannten Bereichen wissenschaftlich tätig war, Vorhaben umgesetzt oder publiziert hat. Der Nachweis erfolgt in Form von Kurzprofilen (=Mindestanforderung).
2. Erfahrung in der Erstellung von Kurzstudien und/oder Bewertungspapieren für öffentliche Auftraggeber:innen. Diese liegt vor, wenn durch die Beteiligten des Projektteams mindestens drei vergleichbare Aufträge durchgeführt wurden. Der Nachweis erfolgt in Form von Referenzen; bei einer Referenz muss der/die Referenzgeber:in namentlich mit Kontaktdaten (Name/E-Mail/Adresse/Telefonnummer) genannt sein (=Mindestanforderung)
3. Erfahrung in der Erstellung von Maßnahmenvorschlägen und dazugehöriger Folgenabschätzungen in den Bereichen Umwelt-, Energie- oder Klimapolitik für öffentliche Auftraggeber:innen. Diese liegt vor, wenn mindestens eine Person im Projektteam in den genannten Bereichen wissenschaftlich tätig war, Vorhaben umgesetzt oder publiziert hat. Der Nachweis erfolgt in Form von Kurzprofilen (=Mindestanforderung).
- Angabe des Personals, das zur Leistungserbringung eingesetzt werden soll. Dabei muss eine
projektverantwortliche Person und eine Stellvertretung benannt werden.
Einreichung von Kurzprofilen des vorgenannten Personals in Form von Eigenerklärungen.
Einreichung von Verpflichtungserklärungen von dem zur Auftragsausführung vorgesehenen Personals, wenn dieses nicht dem Unternehmen angehört. Das Unternehmen hat über die Verpflichtungserklärung sicher zu stellen, dass bei Auftragsbeginn die angegebene personelle Kapazität vorliegt.
1. Expertise in der aktuellen klimaschutzpolitischen Programmatik der Bundesregierung und Kenntnisse über die klima- und energiepolitische Debatte auf nationaler und europäischer Ebene.
Diese liegt vor, wenn mindestens eine Person im Projektteam in den genannten Bereichen wissenschaftlich tätig war, Vorhaben umgesetzt oder publiziert hat. Der Nachweis erfolgt in Form von Kurzprofilen (=Mindestanforderung).
2. Erfahrung in der Erstellung von Kurzstudien und/oder Bewertungspapieren für öffentliche Auftraggeber:innen. Diese liegt vor, wenn durch die Beteiligten des Projektteams mindestens drei vergleichbare Aufträge durchgeführt wurden. Der Nachweis erfolgt in Form von Referenzen; bei einer Referenz muss der/die Referenzgeber:in namentlich mit Kontaktdaten (Name/E-Mail/Adresse/Telefonnummer) genannt sein (=Mindestanforderung)
3. Erfahrung in der Erstellung von Maßnahmenvorschlägen und dazugehöriger Folgenabschätzungen in den Bereichen Umwelt-, Energie- oder Klimapolitik für öffentliche Auftraggeber:innen. Diese liegt vor, wenn mindestens eine Person im Projektteam in den genannten Bereichen wissenschaftlich tätig war, Vorhaben umgesetzt oder publiziert hat. Der Nachweis erfolgt in Form von Kurzprofilen (=Mindestanforderung).
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
22.08.2022
10:00
- Deutsch (DE)
31.10.2022
22.08.2022
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1. Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes rechtzeitig, bis spätestens 02.08.22, 14:00 Uhr zu stellen. Die Vergabestelle wird allen registrierten Teilnehmern die Auskünfte schnellstmöglich über die Plattform erteilen.
2. Es gilt deutsches Recht.
14.07.2022