Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=468568Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Wirtschaft und Klimaschutz
Abschnitt II: Gegenstand
FA 16/22 Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Industrie
IC4 23305/006#016
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Die Leistungsbeschreibung ist auf der Vergabeplattform des Bundes unter Vergabeunterlagen abrufbar.
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungerbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland
siehe Ziffer II 1.4
Qualitätskriterium Name: Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes / Gewichtung: 60
Qualitätskriterium Name: Organisatorische Umsetzung / Gewichtung: 10
Preis Gewichtung: 30
Laufzeit in Monaten: 39
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Bei Bedarf sind für das BMWK je nach Bedarf und Anlass ergänzende Kurzstudien, Folgeabschätzungen oder Analysen zu spezifischen Gestaltungs- oder Umsetzungsfragen von Maßnahmen, Strategien oder Konzepten zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Industrie zu erstellen. Jeweils rund 30 Personentage in 2023, 2024 und 2025 sollten dafür im Angebot kalkuliert werden.
Ergebnis des AP 4 ist die Vorlage ergänzender Kurzstudien zu Klimaschutzmaßnahmen im Industriesektor, falls die Option gezogen wird. Die genauen Inhalte und der jeweilige Zeitplan und Umfang sind dabei nach Bedarf zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das ausgeschriebene Forschungsvorhaben beinhaltet eine große Komplexität an technischen, rechtlichen und ökonomischen Fragestellungen bei gleichzeitiger großer erwarteter Flexibilität an den Einsatz der Ressourcen. Aufgrund der dynamischen aktuellen politischen und ökonomischen Bedingungen muss sichergestellt werden, dass die Angebote ausreichend Spielraum hinsichtlich der fachlich zu bearbeitenden Fragestellungen und der einsetzbaren Ressourcen anbieten. Aufgrund der inhaltlichen Breite des Auftrags und der damit in Zusammenhang stehenden Eignungsanforderungen ist die Bearbeitung durch Konsortien ausdrücklich zugelassen und erwünscht. Die komplexen Fragestellungen setzen voraus, dass die Auftragnehmer bereits über umfangreiche Erfahrungen und ausgewiesene Expertise im gesamten Themenbereich verfügen. Auf Grund der großen Komplexität des Vorhabens besteht die Möglichkeit, dass ein grundsätzlich geeignetes Angebot gegebenenfalls kleinere Mängel aufweist, die auf Missverständnissen und einem nicht vollständigen Bild der Anforderungen an die Bearbeitung beruhen. Es wird darum die Gelegenheit geschaffen, diese vor der Beauftragung im Wege einer Verhandlung auszuräumen.
Die Eignung der Bieter wird anhand folgender Kriterien bewertet:
I. Fachkunde
Fundierte Kenntnisse, Erfahrungen und Kompetenzen in den für das Vorhaben relevanten Bereichen der Wissenschaft und Beratung, zum Beispiel:
- Fundierte Kenntnisse des Industriesektors und bestehender technischer, rechtlicher und ökonomischer Herausforderungen bei der Transformation des Sektors
- Kenntnisse der Emissionsberichterstattung, der Energiebedarfe und konventioneller sowie innovativer, klimafreundlicher Produktionsprozesse - Kenntnisse und Erfahrungen zu Ex-Ante Folgenabschätzungen im Industriesektor
- Kenntnisse der politischen Kommunikation sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte schnell, verständlich und sachlich richtig darzustellen
Die wissenschaftliche und professionelle Eignung ist in Form von Vorarbeiten und Veröffentlichungen umfassend nachzuweisen.
II. Personelle, organisatorische und technische Leistungsfähigkeit
- Aussagekräftiges Profil der Bewerber sowie überzeugende fachliche breite Darstellung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte
- Benennung der Mitglieder des Projektteams und der Projektleitung sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen unter Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen
- Verfügbare relevante Vorarbeiten, Datenquellen und Berechnungsmodelle
- Im Angebot ausreichend dargestellte Flexibilität bei der Steuerung der Ressourcen
- Im Angebot ausreichend dargestellte Flexibilität hinsichtlich möglicher inhaltlicher oder organisatorischer Änderungen, die sich kurzfristig während der Bearbeitung aus den dynamischen politischen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen ergeben können
Bei Zuschlagsabsicht ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten.
Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt:
1) Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp und Registernummer
a. Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.
2) Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs behält sich die Vergabestelle vor, nach § 6 Absatz 1 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied-, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§124 GWB) bzw. muss (§123) regelmäßig zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
19.08.2022
12:00
23.08.2022
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Alle Unterlagen und gegebenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter "Vergabeunterlagen" zur Verfügung. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Ihren Teilnahmeantrag reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Der Teilnahmeantrag muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 19.08.2022 12:00 Uhr eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zumAblauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationnen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite"www.evergabe-online.info" oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (03018) 610-1234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail "support@bescha.bund.de" erhalten.
Wenn voraus. bis zum 23.08.2022 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nich entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 12.08.2022 an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mails-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d.h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
14.07.2022