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Ausschreibungsdetails

Projekt 563: Sicherheit von Praxisverwaltungssystem (SiPra)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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16.07.2022

16.08.2022 14:00

16.08.2022 14:00

P563

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

08.08.2022 14:04

2022/S 137-392130

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Postleitzahl: 53133
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Projekt 563: Sicherheit von Praxisverwaltungssystem (SiPra)

P563

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Projekt 563 SiPra Sicherheit von Praxisverwaltungssystemen hat den Anspruch, zunächst eine realistische Einschätzung und aktuelle Übersicht der deutschen Marktlage, inkl. der derzeitigen IT-Sicherheitsvorkehrungen, zu Praxisverwaltungssystemen (PVS) zu geben. Für die weiteren Untersuchungen im Projekt werden vier marktrelevante PVS ausgewählt. In der anschließenden umfassenden technischen Sicherheitsanalyse (Penetrationstest, Fuzzing-Test, Ausführen von Schadcode, Einschleusen von Maleware) dieser Systeme sollen alle möglichen Schwachstellen und Angriffsszenarien auf Softwareebene aufgezeigt werden. Die Ergebnisse dieses Projektes können die Basis für nachfolgende Projekte sein, abhängig davon, ob und welche IT-Sicherheitslücken identifizierbar sind und wie kritisch diese für die Leistungserbringer sein können.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Beim Auftragnehmer

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Ziel des Projektes 563 „Sicherheit von Praxisverwaltungssystemen (SiPra)“ ist eine Einschätzung zum sicheren Betrieb von mind. 4 verschiedenen marktrelevanten Praxisverwaltungssystemen (PVS) zu geben und eine aktuelle Übersicht der deutschen Marktlage inkl. der derzeitigen IT-Sicherheitsvorkehrungen solcher PVS und Konfigurationsempfehlungen für Leistungserbringer zu veröffentlichen. Diese Erkenntnisse sollen zur Kommunikation mit den Leistungserbringern dienen und ggf. regulatorische Handlungsbedarfe darstellen. Im Rahmen der Laufzeit von 9 Monaten ist zu erforschen, welche Produkte derzeit vertrieben werden, welch unterschiedlicher Funktionsumfang derzeit beworben wird, wie sich die aktuelle IT-Sicherheitslage dieser Produkte darstellt und welche weiteren Ziele und Trends (durch Kommunikation mit den Herstellern) durch die Hersteller verfolgt werden. Bei der Analyse der Risiken sind insbesondere die eingesetzten Systemarchitekturen (Verwaltung kryptografischer Schlüssel, Authentisierungs-, Kommunikations- und Update-Mechanismen) zu untersuchen. Hierbei ist zu betrachten, über welches Schutzniveau das Produkt verfügt, um sich beispielsweise vor unberechtigtem Zugriff, Malware, Spoofing, Man-in-the-Middle- oder DDoS-Angriffen zu schützen.

Zunächst wird eine Marktübersicht in schriftlicher Form von Praxisverwaltungssystemen erstellt und vorgestellt.

Im Anschluss an die Marktübersicht werden durch die für SiPra zuständige Projektleitung im BSI die zu untersuchenden Medizinprodukte ausgewählt, bei denen der Auftragnehmer IT-Schwachstellen anschließend technisch analysieren, benennen und beschreiben soll, um mögliche Risiken für Nutzer, in Form einer Cyber- Sicherheitsbetrachtung, ableiten zu können.

Es muss zum Projektende eine Ausarbeitung einer IT-Sicherheitsbetrachtung für die Praxisverwaltungssysteme erstellt worden sein, die auf der Webseite des BSI veröffentlicht wird. Gesondert von dieser Ausarbeitung sind die Ergebnisse mit Handlungsempfehlungen zusammenzufassen oder zumindest die Ausarbeitung derartig gestaltet sein, dass dies ohne großen Aufwand durch die Projektleitung nach Abschluss des Projektes erstellt werden kann.

Zudem findet eine Abschlusspräsentation im BSI statt. Die Ergebnisse dieses Projektes können die Basis für nachfolgende Projekte sein, abhängig davon, ob und welche IT-Sicherheitslücken identifizierbar sind und wie kritisch diese für die Leistungserbringer sein können.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 9

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe Leistungsbeschreibung


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

16.08.2022

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

16.08.2022

14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den

Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.

Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

14.07.2022



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