Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Ackerschlepper
214-02.05-20.0137-21-I-L
Traktoren (16700000)
Lieferauftrag
Lieferung eines betriebsbereiten Ackerschleppers
Region Hannover (DE929, NUTS 3)
Prüfstelle Scharnhorst in 31535 Neustadt
Lieferung eines betriebsbereiten Ackerschleppers inklusive einer Einweisung durch fachkundiges Personal für acht Personen beim Auftraggeber vor Ort sowie die Aushändigung von zwei deutschsprachigen Bedienungsanleitungen (eine davon in digitaler Form) und die Durchführung der Wartungen nach Herstellervorgaben in den ersten 2.000 Betriebsstunden nach betriebsbereiter Lieferung. Der Auftragnehmer gewährleistet die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für den Ackerschlepper für einen Zeitraum von mind. fünf Jahren ab betriebsbereiter Lieferung.
Qualitätskriterium Name: Ersatzteilverfügbarkeit / Gewichtung: 20,00
Preis Gewichtung: 80,00
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Die Vertragslaufzeit unter Punkt II.2.7) kann nicht näher bestimmt werden, da diese herstellerabhängig ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000 EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gem. § 126b BGB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass er sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gem. § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gem. § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Anlage 6) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
16.08.2022
12:00
- Deutsch (DE)
14.10.2022
16.08.2022
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
A)
Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D)
Zusätzlich zu den unter III.1.2) beschriebenen Erklärungen hat der Bieter folgende Dokumente (Details siehe Vergabeunterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- Angebotsbestätigung,
- Leistungsverzeichnis,
- Datenblatt,
- Wartungsnachweis,
- ggf. Nachweis über den einwandfreien allgemeinen und technischen Zustand (sofern kein Neufahrzeug).
E)
Bietergemeinschaften
Nähere Angaben hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
F)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
G)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
H)
Die gesamte Korrespondenz erfolgt in deutscher Sprache.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
12.07.2022