Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=467023Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitende Evaluation der Förderrichtlinie StartUpLab@FH im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“
04513-4/2(2022)
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung (73200000)
Dienstleistungen
Gegenstand der begleitenden Evaluation zu StartUpLab@FH ist die Analyse der Umsetzung, der Wirkungsweise und der Ergebnisse der Programmlinie mit der Zielsetzung, Optionen für eine Fortsetzung zu prüfen.
Damit soll auch der Rechenschaftslegung entsprechend einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO Rechnung getragen werden. Es ist insbesondere darzustellen, welche strukturellen und kulturellen Effekte die Förderung mit sich gebracht hat, wie nachhaltig diese Effekte voraussichtlich sein werden und welcher (Förder-)Aufwand dem gegenübersteht. Dabei ist die noch vergleichsweise kurze Laufzeit der Programmlinie zu berücksichtigen.
Die begleitende Evaluation dient der Verknüpfung der Erkenntnisse zur bisherigen Fördertätigkeit mit der strategischen Zielsetzung einer verstärkten Verankerung von Entrepreneurship- und Gründerthemen im Programm „Forschung an Fachhochschulen“. Insofern sollen die Erkenntnisse und Empfehlungen die gezielte Weiterentwicklung des Programms unterstützen.
Deutschland (DE, NUTS 0)
Gegenstand der begleitenden Evaluation zu StartUpLab@FH ist die Analyse der Umsetzung, der Wirkungsweise und der Ergebnisse der Programmlinie mit der Zielsetzung, Optionen für eine Fortsetzung zu prüfen.
Damit soll auch der Rechenschaftslegung entsprechend einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO Rechnung getragen werden. Es ist insbesondere darzustellen, welche strukturellen und kulturellen Effekte die Förderung mit sich gebracht hat, wie nachhaltig diese Effekte voraussichtlich sein werden und welcher (Förder-)Aufwand dem gegenübersteht. Dabei ist die noch vergleichsweise kurze Laufzeit der Programmlinie zu berücksichtigen.
Die begleitende Evaluation dient der Verknüpfung der Erkenntnisse zur bisherigen Fördertätigkeit mit der strategischen Zielsetzung einer verstärkten Verankerung von Entrepreneurship- und Gründerthemen im Programm „Forschung an Fachhochschulen“. Insofern sollen die Erkenntnisse und Empfehlungen die gezielte Weiterentwicklung des Programms unterstützen.
01.11.2022
31.12.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
16.08.2022
10:00
- Deutsch (DE)
30.11.2022
16.08.2022
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vorgabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Tage Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
06.07.2022