Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=466666Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme der Unternehmerverantwortung im Bereich Elektrotechnik - Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - im Amtsbereich und Verantwortungsbereich des WSA-Oberrhein
3807W-255.03/0006/002
Dienstleistungen im Bereich Maschinenbau und Elektrotechnik (71334000)
Dienstleistungen
Übernahme der Unternehmerverantwortung im Bereich der Elektrotechnik - Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - im Amtsbereich und Verantwortungsbereich des WSA-Oberrhein
462.000,00
EUR Euro
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Wasserstraßen - und Schifffahrtsamt Oberrhein,
Stefan-Meier-Straße 4-6
79104 Freiburg
Übernahme der Unternehmerverantwortung im Bereich der Elektrotechnik - Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - im Amtsbereich und Verantwortungsbereich des WSA-Oberrhein
462.000,00
EUR Euro
01.10.2022
30.09.2025
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsausbildung
Für die verantwortliche fachliche Leitung einer durch den externen Dienstleister (EDL) ein- zusetzenden verantwortlichen Elektrofachkraft für das zukünftige Wasser und Schifffahrts amt Oberrhein ist entsprechend VDE 1000 10:2009 01 Abs. 5.3 eine der folgenden Ausbildungen erforderlich:
Staatlich geprüften Techniker/zur Staatlich geprüften Technikerin
Ausbildung zum Industriemeister/zur Industriemeisterin
Ausbildung zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin
Ausbildung zum Diplomingenieur/zur Diplomingenieurin, Bachelor oder Master
Anmerkung: Oben genannte Ausbildungen beziehen sich ausnahmslos auf den Bereich der Elektrotechnik!
Berufserfahrung
Da entsprechend der VDE 1000 10 Abs. 3.1 die zu beauftragende Verantwortliche Elektro- fachkraft den Status einer „Elektrofachkraft“ nach VDE 1000 10 Abs. 3.2 aufzuweisen hat, ist neben der beruflichen Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik ebenso eine Berufser- fahrung erforderlich, die das Beurteilen von Gefahren für das spätere Tätigkeitsfeld sowie das fachliche Führen von Mitarbeitern im Bereich der Elektrotechnik ermöglicht. Dabei wird vorausgesetzt, dass die seitens des externen Dienstleisters einzusetzende Person zeitnah beruflich tätig war und ist.
Für die anstehenden Aufgaben im ausgewiesenen Verantwortungsbereich ist eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Elektrotechnik erforderlich, idealerweise mit einer Dauer von >10 Jahren.
Alle Angaben zur Berufserfahrung sind seitens des Bewerbers im Lebenslauf ausführlich mit Angabe der zeitlichen Verläufe, d. h. der Jahreszahlen, zu beschreiben.
Kenntnis der einschlägigen Regelwerke
Entsprechend der VDE 1000 10 Abs. 3.2 muss die durch den EDL einzusetzende Person ebenso über fundierte Kenntnisse der einschlägigen Regelwerke im Bereich der Elektro- technik verfügen. Unter dem Begriff der „einschlägigen Regelwerke“ ist nicht nur der enge Begriff der Normen als anerkannte Regeln der Technik, zum Beispiel VDE Normen, zu verstehen, sondern insbesondere auch Vorschriften und Bestimmungen sonstiger Regelgesetze.
aktueller Nachweis Elektrofachkraft
aktueller Nachweis Verantwortliche Elektrofachkraft
aktuelle Befähigungen für Seminar Anbieter EuPs, VEFK und Anlagenverantwortlicher
aktuelle Befähigungen Prüfen von elektrischen Anlagen, Maschinen und Betriebsmitteln mit aktueller LIste
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) gemäß DIN VDE 1000-10
Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) gemäß DIN VDE 1000-10
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
2022/S 131-373817
15.08.2022
11:00
- Deutsch (DE)
01.10.2022
15.08.2022
11:00
Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
" „Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4
GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-
traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-
kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung ge-
genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-
beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-
rügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind."
01.08.2022
Versionsverlauf
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