Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- Übernahme der durch den AG festgelegten Aufschlusspunkte.
- Sicherstellung der Spartenfreiheit.
- Durchführung der Aufschlussbohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Ansprache der Bohrkerne einschließlich Einrichten und Räumen der Bohrstellen. Die Aufschlussbohrungen sind als drehende, schlagende Bohrverfahren mit durchgehender Gewinnung gekernter Bodenproben auszuführen.
- Transport der Proben und Kernkisten ins Probenlager.
- Normgerechte Dokumentation der Arbeiten inkl. Fotodokumentation.
- Führen der digitalen Schichtverzeichnisse einschl. Einarbeiten der Korrekturen des geotechnischen Gutachters
Die geotechnische Bearbeitung der Ansprache erfolgt durch den AG oder seinen Vertreter.
Die Änderung der Anzahl, Tiefe und Lage der Aufschlüsse sowie der Anzahl der Probenentnahmen bleibt dem AG vorbehalten.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.nachfolgende Zuschlagskriterien
Preis
Angebote oder Bewerbungen dürfen elektronisch nur über die Vergabeplattform des Freistaates Bayern www.vergabe.bayern.de abgegeben werden.
Angebote oder Bewerbungen, die auf anderen Vergabeplattformen, z. B. www.evergabe.online.de abgeben werden, können nicht gewertet werden.
- Für die Vertragserfüllung 5 v. H. der Auftragssumme.
- Für die Mängelansprüche 2 v.H. der Abrechnungssumme.
Wird die Sicherheit durch eine Bürgschaft geleistet, so muss diese von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer ausgestellt sein.
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Regierungsplatz 540
84028 Landshut