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Ausschreibungsdetails

Avaya Videokonferenzsysteme inkl. Service- und Dienstleistungen (ZIB 13.03 - 9915/21/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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02.07.2022 (letzte Änderung am 29.07.2022)

01.08.2022 11:30

01.08.2022 11:30

ZIB 13.03 - 9915/21/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

29.07.2022 14:08

2022/S 127-360685

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 2289910610-3537

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Avaya Videokonferenzsysteme inkl. Service- und Dienstleistungen

ZIB 13.03 - 9915/21/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Videokonferenzeinrichtungen (32232000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Avaya Videokonferenzsysteme inkl. Service- und Dienstleistungen

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

560.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Videokonferenzeinrichtungen (32232000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Avaya Videokonferenzsysteme inkl. Service- und Dienstleistungen.

Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert

von 560.000,00 Euro (netto) abgerufen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

560.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 24

Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die "Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine

Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt und eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchgeführt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die "Anlage Unternehmensdaten" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Jahresumsatz:

Bitte geben Sie getrennt die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren an.

Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze dieser 3 Geschäftsjahre an.

Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens 280.000,00 € (netto) bezogen auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand "Avaya Videokonferenzsysteme inkl. Service- und Dienstleistungen" betragen. Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als 280.000,00 EUR (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen.

Listen Sie die geforderten Jahresumsätze auf einer eigens zu

erstellenden Anlage auf. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Umsätze beim Hersteller zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen

geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über

die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind,

kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern

und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Bietergemeinschaften sowie Bieter, die Nachunternehmer einbinden, geben ihre Umsätze addiert an und weisen sie zusätzlich je Unternehmen aus.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Partnerstatus:

Sie sind Hersteller oder erfüllen die folgendenMindestanforderung:

Sie besitzen den vom Hersteller vergebenen Partnerstatus "Diamond" oder "Sapphire" und die Autorisierung "Avaya Aura Solution inkl. Video"

Legen Sie bitte geeignete Nachweise vor! (Kopie/Scan)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

01.08.2022

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

28.10.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

01.08.2022

11:31

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger

Abrufberechtigt sind: Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland und folgende Bedarfsträger:

Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R

Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

29.07.2022



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