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Ausschreibungsdetails

Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Reinigung) beim Bundesarbeitsgericht

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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06.07.2022

08.09.2022 11:00

08.09.2022 11:00

Referenznummer 5351 E4

Bundesarbeitsgericht

28.07.2022 12:02

2022/S 130-369428

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts
Postanschrift: Hugo-Preuß-Platz 1
Postleitzahl: 99084
Ort: Erfurt
NUTS: Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Timo Fürste
Telefon: +49 361-26361226
Fax: +49 361-26362008

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Reinigung) beim Bundesarbeitsgericht

Referenznummer 5351 E4

II.1.2)
CPV-Code

Gebäudereinigung (90911200)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Reinigung) beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt gemäß Leistungsbeschreibung sowie Vergabeunterlagen

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01, NUTS 3)

Erfurt

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Reinigung) beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt gemäß Leistungsbeschreibung sowie Vergabeunterlagen

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.03.2023

28.02.2026

Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Vertrag zweimal um bis zu einem Jahr zu verlängern. Die Option der Vertragsverlängerung wird spätestens sechs Monate zum Vertragsende schriftlich mitgeteilt.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Das Bundesarbeitsgericht führt eine Vor-Ort Besichtiqunq in der 30. Kalenderwoche 2022 (25. - 29.07.2022) durch (siehe Bewerbungsbedíngungen - Teilnahme zwingend für Angebotsabgabe). Bitte melden Sie sich frühzeitig für die Terminvereinbarung per E- Mail (verwaltung@bundesarbeitsgericht.de) an.

Ein Bietergespräch (mit persönlicher Vorstellung der Objektleitung) findet in der 43. Kalenderwoche 2022 statt (24.-28.10.2022)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auskunft aus dem Handels- oder Berufsregister des Herkunftslandes, nicht älter als sechs Monate

Nachweis Mitglied der Berufsgenossenschaft

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung, welche die Risiken des Vertrages in voller Höhe deckt

Nachweis über Teilnahme an Objektbesichtigung (30. KW 2022)

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Nachweise und Maßnahmen innerhalb des Unternehmens zur Qualitätssicherung (Zertifizierung eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Standards)

Nachweise und Maßnahmen innerhalb des Unternehmens zum Umweltmanagement (Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems z.B. EMAS, ISO 41001, SCC/SCP oder gleichwertige Standards)

ggf. weitere für den Auftrag relevante Zertifizierungen

Nachweis über Mitgliedschaft in Berufsverbänden

Musterberichte - Reinigung (gemäß Dokumentv 0.3 der Vergabeunterlagen)

Darstellung des eingesetzten Qualitätsmesssystems

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

08.09.2022

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

01.12.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

08.09.2022

11:30

Bieter sind nicht zugelassen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.

Es gilt deutsches Recht.

Die Vergabestelle fordert ab einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.

Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info/ bereit.

Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behält sich die Vergabestelle vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), im Sinne des § 81 VgV mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung).

Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bzw. per E-Mail bereitgestellt


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53113
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d.h. hier gegenüber der Vergabestelle.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB-).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

04.07.2022



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