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Ausschreibungsdetails

Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Verbundprojekte) im Rahmen des Markterschließungsprogramms (MEP) für KMU des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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26.06.2022 (letzte Änderung am 19.07.2022)

25.07.2022 23:59

25.07.2022 23:59

414-12.1-2022/3 VBD

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

20.07.2022 08:09

2022/S 123-350248

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift:Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl:65760
Ort:Eschborn
NUTS:Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat 414
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Verbundprojekte) im Rahmen des Markterschließungsprogramms (MEP) für KMU des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

414-12.1-2022/3 VBD

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Markterschließungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.

Leistungsgegenstand ist die Durchführung eines mehrjährigen Projekts zur Unterstützung von Unternehmen bei der strategischen und sukzessiven Bearbeitung und Erschließung eines Zielmarkts sowie der nachhaltigen Etablierung von Kontakten und Geschäftsbeziehungen in diesem Zielmarkt. Die teilnehmenden Unternehmen sollen in einem Verbund gemeinsam einen ausgewählten Zielmarkt strategisch bearbeiten und sukzessive erschließen. Den „Verbund-Projekten“ steht das Spektrum der Außenwirtschaftsförderung zur Verfügung, insbesondere sollen verschiedene Module des MEP wie Webinare, Informationsveranstaltungen, Geschäftsanbahnungen, Leistungsschauen, Informationsreisen und Markterkundungen als Teilprojekte des Verbund-Moduls strategisch aufeinander aufbauen. Die Programmplanung für das Gesamt- und die jeweiligen Teilprojekte obliegt dabei dem Durchführer. Für die Projektumsetzung gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung des Moduls sowie die Vorgaben der beigefügten Leitfäden (allg. Leitfaden Verbund und Einzelmodule).

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Ghana

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Verbundprojekt) im Rahmen des Markterschließungsprogramms (MEP) für KMU im Auftrag des Wirtschaftsnetzwerks Afrika des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

Unterstützung deutscher Anbieter im Bereich Abfall und Recycling beim Markteintritt und beim Auf- und Ausbau des geschäftlichen Engagements in Ghana

Zielland: Ghana

Branche: Abfallwirtschaft und Recycling

Schwerpunkte:

1) Sammlung, Aufbereitung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen (einschließlich Verpackungen und Produktionsabfällen)

2) digitale Prozessunterstützung

Zeitraum: 2022-2024

Der bei der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana (AHK Ghana) ansässige Branchenexperte für den Teilbereich der lebensmittelverarbeitenden Industrie ist fachlich einzubinden.

Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben der Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung (ABD) des Moduls Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Anlage 1) sowie begefügte Leitfäden (Anlage 2-2f).

Mit dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika unterstützt das BMWK insbesondere KMU mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland bei der Erschließung neuer Märkte in Afrika. Unternehmen, die wirtschaftlich in Afrika aktiv werden wollen, stellt das Wirtschaftsnetzwerk Afrika ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot zur Verfügung. Sie werden auf die Akteure und Angebote der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit verwiesen und auf ihrem Weg nach Afrika von ersten Projektideen bis zum Markteinstieg begleitet. Zudem stellt das Wirtschaftsnetzwerk Afrika zusätzliche Maßnahmen der Außenwirtschaftsförderung zur Verfügung.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Qualität des Umsetzungskonzepts / Gewichtung: 70

Preis Gewichtung: 30

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 36

Es besteht die Option die Rahmenvereinbarung, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Bafa, Geschäftsstelle und Durchführer sowie auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmer, um weitere 12 Monate zu verlängern.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Frankreich

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Verbundprojekte) im Rahmen des Markterschließungsprogramms (MEP) für KMU des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

Unterstützung deutscher Anbietender im Bereich Gesundheitswirtschaft (Medizintechnik / Medizinprodukte) beim Markteintritt und beim Auf- und Ausbau des geschäftlichen Engagements in Frankreich

Zielland: Frankreich

Branchenschwerpunkt: Gesundheitswirtschaft mit Fokus auf Medizintechnik / Medizinprodukte im stationären Bereich / moderne Krankenhausausstattung

Zeitraum: 2022-2024

Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben der Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung (ABD) des Moduls Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Anlage 1) sowie begefügte Leitfäden (Anlage 2-2f).

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Qualität des Umsetzungskonzepts / Gewichtung: 70

Preis Gewichtung: 30

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 36

Es besteht die Option die Rahmenvereinbarung, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Bafa, Geschäftsstelle und Durchführer sowie auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmer, um weitere 12 Monate zu verlängern.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens - bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.

- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjah, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen

- Vorlage der Eigenerklärung bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine

- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers

- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleiter und Projektmitarbeiter

- Formfreie Eigenerklärung, dass der Projektleiter während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleiter oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und der Projektleiter für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Mitarbeiter zugreifen kann


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder; Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen;

Vorlage der Eigenerklärung bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine;

Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.

Vorlage einer Erklärung nach

- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen

- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen

Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung den Angebotsunterlagen beizufügen.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

25.07.2022

23:59

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

25.09.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

26.07.2022

07:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkteauf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die

Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Die vollständigen Angebotsunterlagen sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner ist folgendermaßen zu beschriften: VBD_LosNr/Zielland_NameFirma


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit

- der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

15.07.2022



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

15.07.2022


19.07.2022




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