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Ausschreibungsdetails

Herstellung und Konfektionierung von 2-Euro-Sammlermünzsets für die Jahre 2023 bis 2025 aus der Serie ¿Bundesländer II¿ in der Prägequalität Stempelglanz und Spiegelglanz mit Optionsmöglichkeiten für die Jahre 2023-2025 (Münze Deutschland)

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16.06.2022

15.07.2022 12:00

15.07.2022 12:00

Z I 5-X-206/22

Bundesverwaltungsamt

16.06.2022 10:45

2022/S 116-324394

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesverwaltungsamt (BVA)
Postanschrift:DGZ-Ring 12
Postleitzahl:13086
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Vergabestelle im Referat Z I 5, Frau Birgit Reichert oder Vertreter im Amt
Telefon:+49 228-99358681398
Fax:+49 228-99358681645
Hauptadresse: http://www.bva.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Herstellung und Konfektionierung von 2-Euro-Sammlermünzsets für die Jahre 2023 bis 2025 aus der Serie „Bundesländer II“ in der Prägequalität Stempelglanz und Spiegelglanz mit Optionsmöglichkeiten für die Jahre 2023-2025 (Münze Deutschland)

Z I 5-X-206/22

II.1.2)
CPV-Code

Münzen (18512100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Herstellung und Konfektionierung von 2-Euro-Sammlermünzsets für die Jahre 2023 bis 2025 aus der Serie „Bundesländer II“ in der Prägequalität Stempelglanz und Spiegelglanz mit Optionsmöglichkeiten für die Jahre 2023-2025 (Münze Deutschland)

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

1,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Münzen (18512100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Stuttgart, Stadtkreis (DE111, NUTS 3)

Prägestätten der Bundesrepublik Deutschland in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg und die Deutsche Post AG, 92637 Weiden

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung von 2-Euro-Sammlermünzsets für die Jahre 2023 bis 2025 aus der Serie „Bundesländer II“ in der Prägequalität Stempelglanz und Spiegelglanz mit Optionsmöglichkeiten für die Jahre 2023-2025 (Münze Deutschland) vergeben.

Es sind für die Jahre 2023 bis 2025 jährliche Mindestmengen von 18.000 Stück (54.000 Stück insgesamt) der 2-Euro-Sammlermünzensets in der Prägequalität Stempelglanz (ST) sowie eine jährliche Mindestmenge von 20.000 Stück (60.000 Stück insgesamt) der 2-Euro-Sammlermünzensets in der Prägequalität Spiegelglanz (SP) herzustellen und zu konfektionieren.

Zusätzlich kann für die Jahre 2023 bis 2025 eine jährliche Optionsmenge bis zu 12.000 Stück (36.000 Stück insgesamt) der Sets in der Prägequalität ST sowie bis zu 20.000 Stück (60.000 Stück insgesamt) der Sets in der Prägequalität SP abgerufen werden.

Der Ausgabetag des 2-Euro-Sammlermünzensets 2023 „Hamburg“ ist voraussichtlich der 24.01.2023. Über die Ausgabetage der Emissionen der Jahre 2024 und 2025 wird der Auftragnehmer (AN) zeitnah nach der Festlegung durch das Bundesfinanzministerium informiert.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

1,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

05.09.2022

31.12.2025

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung von 2-Euro-Sammlermünzsets für die Jahre 2023 bis 2025 aus der Serie „Bundesländer II“ in der Prägequalität Stempelglanz und Spiegelglanz mit Optionsmöglichkeiten für die Jahre 2023-2025 (Münze Deutschland) vergeben.

Es sind für die Jahre 2023 bis 2025 jährliche Optionsmenge bis zu 12.000 Stück (36.000 Stück insgesamt) der Sets in der Prägequalität ST sowie bis zu 20.000 Stück (60.000 Stück insgesamt) der Sets in der Prägequalität SP abgerufen werden.

Der Ausgabetag des 2-Euro-Sammlermünzensets 2023 „Hamburg“ ist voraussichtlich der 24.01.2023. Über die Ausgabetage der Emissionen der Jahre 2024 und 2025 wird der Auftragnehmer (AN) zeitnah nach der Festlegung durch das Bundesfinanzministerium informiert.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3 Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Münzronden;

- Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Verpackungen und Konfektionierungen;

- Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2022) in Kopie;

- Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen (Eigenerklärung). Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen.

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars

für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Qualitätsmanagement entsprechend 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess;

- Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess

- Eigenerklärung Sanktionen Russland

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3 Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Verpackungen und Konfektionierungen;

- Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen (Eigenerklärung). Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen.

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs

2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.

- Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

15.07.2022

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

09.09.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

15.07.2022

13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar t>eivorstehend genannter E-Malladresse eingegangen sind. Mündliche oder verspälele Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.

2. Ein Bieter kann sich,auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und berunichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden,die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV).lm FAii der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen,aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw.die Bietergemeinschafl/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder esist auf andere geeignete Weise nachzuweisen,dass die Fähigkeiten bzw.Kapazitaten zur Verfügung stehen.

3. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (einschließlich Datenblätter) sowie die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen. alle Seiten sind zu paraphieren.

4. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.

5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen!


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

14.06.2022



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